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Wien, Mittwoch, 17. Jänner 2007
Das
Irving-Urteil und die politische Macht Gastkommentar
von Herbert Schaller SEIT der Aufklärung gelten
für das abendländische Strafrecht drei
unverzichtbare Grundsätze: Erstens ist immer
auch die andere Seite zu hören, bevor man ein
Urteil fällt; zweitens darf man sachliche
Meinungsäußerungen zwar bekämpfen,
aber nicht strafrechtlich verbieten; und drittens
müssen Richter frei, unabhängig, nur
ihrer Aktenkenntnis und Rechtsmeinung verpflichtet,
urteilen dürfen. | | Bild:
Held des Tages Erfolgreicher Strafverteidiger Dr
Herbert Schaller | An SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim
scheint dieser Fortschritt völlig
vorbeigegangen zu sein: Erstens hat er sich ein
Urteil über den Irving-Fall angemaßt,
ohne die geringste Aktenkenntnis zu besitzen;
zweitens sehnt er sich offenbar nach einem
totalitären Staat, in dem "Geschichte"
Religionsersatz ist und "Falschdarstellung" ins
Gefängnis führt; und drittens greift er
die Unabhängigkeit der Justiz an, weil er --
mittels "Gutachten" -- schwarze Listen für
Richter einführen möchte, die willens
sind, rechtlich korrekt zu urteilen, obwohl das
Ergebnis politisch unerwünscht ist.Im Fall des David Irving hat ein Senat
aus drei Berufsrichtern die dreijährige
Freiheitsstrafe nicht etwa herabgesetzt, sondern
nur die noch nicht verbüßten zwei Jahre
zur Bewährung erlassen. Ein Freispruch war
nicht möglich, weil sich der Oberste
Gerichtshof politisch erwünscht verhalten und
den Schuldspruch der Geschworenen bestätigt
hatte. Es ist allerdings speziell für hohe Richter
sehr schwierig, sich politisch-medialem Druck zu
entziehen. Hätte es die Hetze gegen David
Irving nicht gegeben, wäre er aus folgenden
Gründen freigesprochen worden: - David Irving ist Engländer.
- Der nur hierzulande und nur wegen der
historischen Belastung der Österreicher
existierende, inhaltlich völlig unbestimmte
§ 3g Verbotsgesetz ist auf ihn von
vornherein nicht anwendbar.
- Irving ist studierter Historiker und
berufsmäßiger Autor von Büchern,
die nirgends verboten sind.
- Und vor allem: Irving hat seine
Vorträge im Jahre 1989 (!) in Absprache mit
dem Innenministerium abgehalten, bei dem er
vorsorglich nachfragen hatte lassen, um gegen
kein österreichisches Gesetz zu
verstoßen. Die inhaltlich genau bekannten
Vorträge wurden genehmigt.
Dass
er dann -- nach 17 Jahren -- trotzdem verhaftet,
angeklagt und verurteilt wurde, ist rechtsstaatlich
skandalös. Politiker von der Art Jarolims machen Angst vor
einem Rückfall in totalitäre Zeiten: Hat
ein Mensch das Pech, politisch unerwünscht zu
sein, kann sich nicht leicht ein objektiver Richter
und auch kaum ein Rechtsanwalt finden, die ihm
ernsthaft zur Seite zu stehen. Für faschistoide Machtmenschen ist diese
Aussicht natürlich paradiesisch, für
mündige Staatsbürger eines
pluralistisch-demokratischen Rechtsstaats ist sie
eine Katastrophe. Es wäre interessant zu
wissen, ob uns die Engländer wirklich zu
dieser Art von Freiheit verhelfen
wollten. Herbert
Schaller ist emeritierter Rechtsanwalt und noch
Strafverteidiger -
Our
dossier on the origins of anti-Semitism
-
Our
dossier on Mr Irving's arrest, imprisonment and
appeal victory in Austria
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crimes not a crime in Slovakia?
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