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The International
Campaign for Real History
Documents on the deputy commandant of the Nazi concentration camp at
Auschwitz,
Hans
Aumeier
Statement by prisoner Kurt
Heinrich, Oct 27, 1945
Document
Source: …PRO File: WO.208/4661 (Lt Col Scotland
Papers)
[Note that in this transcript the misspellings and grammar have been left as they are in the original].
F.K. [re: AUMEIER
]
To captain Francis
Heinrich, Kurt.
No 74
Oslo, den 27.10.45
Betrifft: KZ VAIVARA und MYSEN.
Mein erstes Zusammentreffen mit AUMEIER wie auch das persönliches Kennenlernen erfolgte auf Grund einer
Kommandierungs-Verfg. des SS-Wirtschafters RIGA, zum KZ
VAIVARA / ESTLAND im Feb.- Marz 44 als Adjutant.
Diese Dienststelle (sitz Saka/Estl.) bestand nur aus dem
Geschäftezimmerbetrieb ohne eigentlichem Lager. Au. führte Kontrollen oder sonstige Erledigungen in den einzelnen Lagern, entweder mit dem Verwaltungsfüh. oder
Arzt durch, sodass ich meistens nur nach Erledigung der
Dienstgeschäfte mit Au. beisammen war, zumal Au. der
Geschäftzimmerbetrieb mit dem damit verbundenen
Schriftverkehr nicht lag.
Ich bin während meiner dortigen Tätigkeit 2 oder vielleicht 3 mal dort mit Au. in einem diesen Lager gewesen, wobei Werk-stätte und
Unterkünfte besichtigt wurden, ohne irgendwelche
Vorkommnisse mit Häftlingen. Mit Au. war bei
Besprechungen über Lager- oder
Häftlingsangelegenheiten gut auszukommen, jedoch brauste er bei Meinungsverschiedenheiten stark auf.
Das gleiche war gegenüber der Unterführer und
Mannschaften, Au. setzte sich für jeden Ein-zelnen ein, konnte aber ebenso hart bei Bestrafungen sein.
An Vorkommnissen mit Häftlingen während meiner dortigen Tätigkeit ist mir ein Fall durch Meldung bekant, wo ein Häftling von einem O.T.-Angehörigen geschlagen wurde. In diesem Fall wurde von Au. schriftlich bei der O.T.-Dienststelle schärfstens Einspruch erhoben mit dem Hinweis, dass in Wiederholungsfalle Meldung an den
Reichsführer-SS erfolgt.
Andre Vorkommnisse betrifft Häftlingen in Verbindung mit Au. sind mir während meiner dortigen kurtzen
Tätigkeit nicht bekant geworden. Am 1. Mai 44: wurde meine Kommandierung aufgehoben und ich kam nach RIGA zurück.
Ein weiteres kurtzes Zusammentreffen mit Au. ohne irgend welcher dienstlicher Zusammenarbeit erfolgte später bei der Zusammenstellung eines Btl.für die Kampfgruppe
„Jekeln”, bis zur Auflösung im Sep. 44. Über die Tätigkeit A. nach dieser Zeit ist mir nichts bekant.
Betr: MYSEN.
Eine nochmalige Zusammenarbeit mit Auermeier erfolgte auf
Grund meiner Versetzung zum SS-Wirtschafter in Oslo —
SS-Lager MYSEN am l5.5.45 als Adjutant (Schriftverkehr und
Personalsachbearbeiter.) Tag des Eintreffens 9. Marz 45.
Aurermeier hatte hier den Auftrag ein KZ. zu errichten, worüber jedoch die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen und auch eine Entscheidung, ob ein KZ. angebracht sei, noch nicht getroffen war.
Trotzdem wurden auf Drängen A. die ersten Häftlinge von Grini
überstellt und mit den Arbeiten begonnen. Den
Dienstbetrieb im eigentlichen Häftlingslager leitete A. selbst, wie auch semtliche Anordnungen und Befehle in diesen
Angelegenheiten von ihm gegeben wurden. Weiter wurden mit den Dienstbetrieb im Häftlingslager die Hscharf.
Remmele, und Blatterspiel beauftragt, welche ihre
Anweisungen von A. erhielten.
Über eventuelle Misstände oder
Überschreitung der Dienstgewalt durch A. oder von den im Lager Diensttuenden Unterführer ist mir nichts bekant geworden, auch nicht, ob A. persönlich muntliche
Anweisungen gegeben hat. Mir ist wärend diesen kurtzen
Dienstzeit nur ein Fall bekant, wonach ein Häftling wegen Briefschmuglen im Beiseins eines Dolmetscher (Norweger) und mir verhört wurde.
Nach dem Verhör nahm A. den Häftling mit in sein Dienstzimmer, von wo er nach ca. 5 Min. entlassen war und ins Lager zurückgebracht wurde. Wenn von A. oder einem der
Unterführer strafbare Handlungen gegen über den
Häftlingen vorgekommen sind, dan sind mir diese infolge meiner Tätigkeit, Schriftverkehr und
Personalsachbearbeiter, nicht bekant. In meinem beisein ist, wie schon erwehnt, nichts vorgekommen.
Abschliessend kan ich von A. sagen, dass er einerseits, sei es ge-genüber
Häftlingen oder den SS-Manschaften gerecht, aber anderseits auch der sträng war. Werent meiner
Dienstzeit war ich meistens allein, da A. diese
Dienstobligenheit nicht lag. A. war viel unterwegs oder im
Lager, wobei ich, wie in vorstehendem erwent, selten dabei war.
Von A. persönlich ist mir der Fall „Mistbiene” bekannt, den er einmal bei einem beisammensein erzählte.
Als jeden klar denkenen Menschen der Zusammenbruch oder eine ev. Kapitulation vorauszusehen war, und das Gesprech darauf kam, erwehnte A., dass er sich niemals in die
Hände der Aleirten begeben wolle, da er bereits zum
Tode verurteilt sei und auch sonst nichts zu hoffen habe. Er machte dabei die Euserung, dass er bei reiner ev.
Kapitulation mit den Manschaften in Mysen weiter kämpfen und auch sonst noch alles mitnehmen wolle, um seinen Kopf zu rächen.
Als ich dagegen einspruch erhob, brauste er auf, worauf ich dieses Gesprech sofort abbrach.
Ich besprach diese Angelegenheit mit dem
Verwaltungsführer und wir waren uns einig, einderartiges Vorhaben A. mit allen uns zu Verfügung stehenden Mitteln zu verhindern um die Manschaften wie auch
Häftlinge davor zu bewaren. Ich hätte eine derartige Handlung niemals mitgemacht, da ich bis zum Tage der Kapitulation kei[n]em Menschen etwas angetan oder eine Strafbare Handlung begangen habe.
Jedoch drat bei A. nach der Kapitulation das Gegenteil ein, seine vorherige stärke verwandelte sich in
Schweche und sein Verlangen war nur, schnell von Mysen wegzukommen.
Am Tage der Kapitulation befand sich A. mit dem
Verwaltungsführer in Oslo, zwecks Einholung der weiter zutreffenden Masnahmen. Ich bekam in dieser Zeit vom
Verwaltungsführer einen Anruhf, entweder auf Anordnung
A, oder des SS-Wirtschafters, wonach die Häftlinge sofort zu entlassen wäre. Ich führte diese
Anordnung sofort durch und zog semtliche Wachen ein.
Der mir einzige bekannte Häftling (Lagerälteste Schultz) bat mich noch, da die Abfahrt semtliche insassen nicht mehr möglich war, die Wachposten um das Lager stehen zu lassen. Ich musste dieses ersuchen ablehnen und semtliche insassen des Lagers waren nach Ausgabe einige Effekten und der noch erfor-derlichen Verpflegung frei.
Ich habe in vorstehenden Bericht die volle Wahrheit niedergeschrieben, ich habe keinen Grund und auch kein interesse über A. und den damit verbundenen
Dienstbetrieb etwas zu verheimlichen oder hinzuzufügen, ich habe vor allem keine Lust, für Männer, welche
über die Dienstvorschriften hinaus gehandelt oder strafbare Handlung begangen haben, hinter Gittern zu sitzen.
[gez. Kurt Heinrich]
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