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[1939 05 02 Himmler's knowledge of the Warnen peoples] [In private hands]

 

[Handschriftlich:] A/1/13

Aktennotiz:

Ich will hier niederlegen, was ich über den Volksstamm der Warnen weiß:

Die Warnen saßen wahrscheinlich in der Nähe der Angeln in Schleswig-Holstein. Ein Teil von ihnen wanderte nach Mecklenburg und Pommern, wo die Ortsnamen „Warnemünde" und der Ort „Warnitz" in der Nähe von Stargard noch davon Nachricht geben. Ein anderer Teil wanderte mit den Angeln und Sachsen unter Hengist und Horsa nach Britannien. Die Warnen siedelten sich, was – glaube ich – ebenfalls durch Ortsnamen noch nachweisbar sein dürfte, an der Themse.

In der Reihe der „Volksrechte", die Professor Eckhardt* herausgegeben hast, gibt es auch ein Buch „Das Volksrecht der Warnen und ...... genannt der Thüringer" [d.h. Lex Thuringorum]. Die Warnen saßen im Weringau, die Gegend des heutigen Freiburg an der Unstrut. Ein anderer Teil wurde offenkundig nach Bayern verschlagen und siedelte sich in der Gegen von Miesbach an, wo die Ortsnamen „Warngau", „Oberwarngau", „Osterwarngau" noch davon zeugen. Aufgefallen ist mir auch immer, daß der Ort Miesbach, der in diesem Gau liegt, von den Leuten im Dialekt als „Miasbek" bezeichnet wird, eine Form von „Bach", die der Bayer nicht kennt, da es mehr der Form der niederdeutschen „Beke" gleichkommt.

Sehr merkwürdig ist, daß in dieser Gegend sich am längsten das Haberfeldtreiben, das ohne Zweifel ein Rest einer Volks- oder Femegerichtsbarkeit ist, erhalten hat. Hier ist besonders der Ort „Wall", der mitten im Warngau liegt, zu erwähnen.

Und nun höre ich durch Dr. Gloger, daß in Osteuropa, östlich der Oder und der Karpathenlinie unter den Stämmen, die Russland bis zum Ural nach der Zeitwende beherrschten, auch Warnen zu finden waren.

Ich bitte, diesen Angaben einmal nachzugehen und sie durch Material wissenschaftlich zu unterbauen.

2.5.1939

[Unterschrift:] H Himmler

 


* Karl August Eckhardt, SS legal expert: Seit 1937 Lehrstuhl für Germanische Rechtsgeschichte an der Universität Bonn, und Direktor des Deutschrechtlichen Instituts des Reichsführers SS und Mitglied der Akademie für Deutsches Recht. - 1935: SS-Untersturmführer, 1936 SS-Obersturmführer und 1938 SS-Sturmbannführer. 1935 beim persönlichen Stab Himmlers. Trat 1935 in einem Beitrag im in Das Schwarze Korps hervor mit der Forderung der Todesstrafe für Homosexuelle mit dem Zitat: „Widernatürliche Unzucht ist todeswürdig." 1936 formulierte er: „Gegenüber Führerentscheidungen, die in die Form eines Gesetzes oder einer Verordnung gekleidet sind, steht dem Richter kein Prüfungsrecht zu." Zum Jahreswechsel 1935/36 schrieb er an Himmler: „…ich danke Ihnen zugleich noch einmal dafür, daß ich diesem Orden [der SS] angehören und Ihnen, mein Reichsführer, dienen darf."

On February 16, 1946 The Canberra Times reported the discovery of Eckhardt's library. "LOOT SUSPECTED IN HIMMLER'S LIBRARY. Berlin, Friday. British Intelligence officers have discovered Himmler's private library, consisting of 3,000 volumes, concealed ina house at Godesberg, which was occupied by Professor Ackhardt [sic]. Many are valuable early German manuscripts and printed works. Allied investigators are ascertaining whether or not any are loot from Belgian and Dutch museums and libraries." (http://newspapers.nla.gov.au/ndp/del/article/2664365)

 

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