⚠️ Historical Documentation Notice
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Documents on Auschwitz
Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen
–
Der Dienststellenleiter –
LUDWIGSBURG, den 25. Okt. 1979
Schorndorfer Straße
58
Herrn David Irving
[…]
Sehr geehrter Herr Irving,
Ihren Brief vom 15. Oktober 1979 habe ich heute erhalten.
Leider befand sich das von Ihnen als Anlage bezeichnete
Schreiben an den Vater von Anne Frank nicht in dem Umschlag.
Es hätte mich in der Tat sehr interessiert, welche
Meinung
Sie zu dem Tagebuch der Anne Frank vertreten. Sie schreiben mir, daß der als Dokument 1553-PS von der französischen
Anklagebehörde vorgelegte sogenannte
„Gerstein-Bericht” vom IMT als Beweisstück abgelehnt wurde und daß Sie keinen Anlaß sehen, die damalige Ablehnung als unbegründet zu betrachten.
Die Art Ihrer Argumentation läßt mich nun allerdings vermuten, daß Sie weder die Gründe der von Ihnen behaupteten Ablehnung noch das weitere Schicksal dieses Dokuments im IMT-Prozeß kennen. Das Dokument wurde nämlich zwar zunächst in der Verhandlung am
Vormittag des 30. Januar 1946 aus formellen Gründen abgelehnt, weil zu diesem Zeitpunkt ein Affidavit zur
Identifizierung des Originals nicht vorlag.
In der
Nachmittagsverhandlung desselben Tages wurde es jedoch insgesamt (nicht etwa nur in Teilen) als Beweisstück zugelassen. Ich verweise insoweit auf die Sitzungsprotokolle (in der gedruckten deutschsprachigen Ausgabe in Band VI,
Seite 371 f. und Seite 400 f.). Ergänzend ist hier noch anzuführen, daß das Dokument auch im sogenannten
Ärzte-Prozeß vor dem US-Militärgerichtshof in Nürnberg als- 2 –
Beweismittel zugelassen war. Sie sind offenbar hier einer aus der apologetischen Literatur stammenden, gezielten
Falschinformation zum Opfer gefallen.
Ihr Befremden darüber, daß ich in meinem Buch
„NS-Vernichtungslager” den „Gerstein-Bericht” nur auszugsweise zitiert habe, ist mir nicht recht verständlich. Die Tatsache, daß es sich um
Auszüge handelt ist – im Gegensatz zu manchen anderen
Publikationen – deutlich gekennzeichnet. Mir kam es darauf an, den Ablauf und den Umfang der Massentötungen in einem Vernichtungslager und die Bemühungen um deren
Geheimhaltung darzustellen.
Dazu gehört auch, was nach der Erinnerung Gersteins seinerzeit Globocnik dazu geäußert hatte.
Ein weiterer Punkt in Ihrem Schreiben vom 15. Oktober
1979 hat mich in Erstaunen versetzt. Mir ist nicht recht verständlich, woraus Sie schließen, daß der
„Gerstein-Bericht” einen Hinweis auf einen angeblichen
Besuch Himmlers oder Hitlers in Belzec enthalten soll. Wenn
Sie den „Gerstein-Bericht” genau lesen, werden Sie vielmehr feststellen müssen, daß nirgends davon die Rede ist, daß Himmler oder Hitler in Belzec gewesen sein sollen.
Das von Gerstein geschilderte
Gespräch mit Globocnik hat in Lublin stattgefunden. In dem Bericht steht ausdrücklich im Anschluß an die
Schilderung dieses Gesprächs: „Am darauffolgenden
Tag fuhren wir nach Belzec …”
Die Tatsache, daß etwa um die Zeit, als Gerstein in Belzec war, Globocnik mit
Himmler zusammengetroffen ist, kann bei Kenntnis der darüber vor-liegenden Unterlagen wohl von niemand ernsthaft bestritten werden.
(Es mag Sie im übrigen interessieren, daß meiner Dienststelle erst vor wenigen Tagen die Mitteilung zugegangen ist, es lägen
Zeugenaussagen darüber vor, daß Globocnik im
Sommer 1942 zu einer Zeit, als sich Hitler in Berlin befunden haben soll, mindestens einmal zur Berichterstattung in die Reichskanzlei befohlen worden sei. Ich hatte bisher noch keine Gelegenheit, diese Zeugenprotokolle selbst zu lesen und auf ihre Beweiskraft zu prüfen).
Auf die Tatsache, daß es sich bei dem von Gerstein geschilderten Fassungsvermögen einer Gaskammer um eine
Übertreibung handelt, habe ich in meinem Gutachten zum
„Butz-Buch” hingewiesen. Sie kommt auch in meinem Buch
„NS-Vernichtungslager” in der Fußnote 46 meines
Erachtens deutlich genug zum Ausdruck. Diese
Übertreibung jedoch als „tonangebend” für den gesamten „Gerstein-Bericht” zu betrachten, halte ich für gründlich verfehlt.
Im Hinblick auf meine obigen Ausführungen werden Sie sicher Verständnis haben, daß meine in meinem ersten Schreiben an Sie geäußerten Bedenken betreffend die Seriosität der von Ihnen benutzten
Quellen durch Ihren Brief nicht ausgeräumt werden konnten. Sie haben sich eher noch verstärkt.
Sobald es mir meine Zeit erlaubt, werde ich Ihr Buch nochmals lesen und einige Stellen, die mir bisher nicht ganz klar erschienen, anhand der mir zur Verfügung stehenden
Mittel prüfen. Erst dann will ich mich öffentlich zu Ihrem Buch äußern. Selbstverständlich werde ich Sie vorher von dem Ergebnis dieser Prüfung in
Kenntnis setzen.
Es würde mich freuen, wieder von Ihnen zu hören.
Mit freundlichen Grüßen
(Dr. Rückerl)
Leitender Oberstaatsanwalt
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