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Frankfurt, den 11. März 2007, Nr. 60
/ Seite 1

Leitartikel

Falsche
Europäisierung

Von Reinhard
Müller

Äußerungen
über historische Themen sind kein
Fall für das
Strafrecht.

DIE alte Frage “Wie oft wird Hitler noch besiegt?” muss eigentlich lauten:
Wann ist Hitler endlich besiegt?
Bisher gibt es dafür kaum
Anzeichen.

  • Das Hakenkreuz steht weiterhin
    unter strengem staatlichen
    Markenschutz. Sogar in
    durchgestrichener Form ruft es
    Staatsanwälte und Gerichte auf den
    Plan; jetzt entscheidet darüber
    der Bundesgerichtshof.
  • “Mein
    Kampf” steht im Giftschrank und
    darf auch von den Kindern und Enkeln
    der Erlebnisgeneration nicht ohne
    weiteres gelesen werden.
  • Das Versammlungsrecht wird
    ausgerichtet an einer kleinen
    Minderheit in der
    Gesamtbevölkerung, die mit den
    Symbolen der

    nationalsozialistischen
    Herrschaft zu provozieren sucht.

  • Althergebrachte und hart
    erkämpfte Regeln der Demokratie
    wie die Bannmeile rund um das Parlament
    werden verändert — beileibe nicht
    nach den Wünschen der Radikalen,
    aber letztlich doch an ihnen
    orientiert.
  • Sondergesetze zum 8. Mai und zum
    Holocaust-Mahnmal sollen
    Geschmacklosigkeiten verhindern und die
    deutsche Erinnerungskultur frei halten
    von Missbrauch.

Das offenbart die große Macht, welche die Extremisten über diese freiheitliche Grundordnung haben. Stets ist sie in der Defensive — auch im
Gedenken, wenn etwa anlässlich der
Jahrestage der
Zerstörung Dresdens durch die
Alliierten gesagt wird, man wolle den
“Rechten” nicht die Hoheit über den
Umgang mit diesem Geschehen zugestehen.

[Ernst Zündel February 2007]

Dieser merkwürdige Umgang mit dem hirnrissigen NS-Kult soll nun auch auf
Europa ausgedehnt werden: Die
Bundesregierung plant, während der deutschen Ratspräsidentschaft in der
EU ein altes Vorhaben wiederzubeleben und die Leugnung des Holocaust und anderer
Völkermorde unter Strafe zu stellen.
Damit hat Deutschland Erfahrung.

Gerade erst wurde der notorische
Holocaust-Leugner Ernst
Zündel
(oben) — durchaus konsequent — zur Höchststrafe von fünf Jahren Haft verurteilt.

Nicht wenige
Gewaltverbrecher, die Menschen zu Tode
gebracht haben, und viele
Wirtschaftskriminelle kommen mit
milderen Strafen davon; das ist ein
Zeichen für die heutige Bedeutung
der Strafnorm “Volksverhetzung”.

Einst sollte damit die “Anreizung zum
Klassenkampf” bekämpft werden.
[Brigiitte Zypries]Später sprach der Gesetzgeber von “Klimaschutz”;
Bundesjustizministerin Zypries
(links) redet nun vom “sozialen Frieden”.
Auch die EU-Kommission unterstützt den deutschen Vorstoß “in vollem
Umfang”. Sie weist jegliche Bekundung von
Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit zurück und verurteilt sie mit aller
Entschiedenheit.

Das ist gut zu hören, es wäre schlimm, wenn es anders wäre. Doch solche Fanfarenstöße sind im
Grunde nicht nötig.

Das friedliche Zusammenleben aller
Bevölkerungsgruppen wird nämlich schon längst geschützt, nicht zuletzt vom Strafrecht: durch die
Beleidigungsdelikte und selbstverständlich auch dadurch, dass das Aufstacheln zum Hass gegen bestimmte
Bevölkerungsgruppen unter Strafe steht.

Doch wurde das
Delikt der Volksverhetzung unter einer
recht großen Koalition immer mehr
zu einem Sondergesetz gegen bestimmte
Äußerungen und Meinungen —
und das stößt sich an der
Meinungsfreiheit des Grundgesetzes und
auch an den europäischen
Grundwerten.

Denn trotz der Einschränkungen, die das deutsche Strafgesetzbuch vorsieht und die auch die Bundesjustizministerin nun in einen europäischen
Rahmenbeschluss schreiben will, ist festzuhalten: Äußerungen
über geschichtliche Vorgänge sind keine Fälle für das
Strafrecht, es sei denn, man will bestimmte Themen tabuisieren oder eine
Denkart vorschreiben. Beides steht zur freiheitlichen Demokratie in
Widerspruch.

Wer allgemein bekannte historische
Tatsachen leugnet, macht sich ohnehin lächerlich. Nachfragen muss aber jeder dürfen. Nichts darf per Gesetz außer Streit gestellt werden.
Historische Fakten stehen fest. Aber was wir von ihnen wissen und wie wir sie beurteilen, ist einem ständigen
Wandel unterworfen.

Insofern sind sowohl der wegen seines
Beharrens auf der Existenz des türkischen Völkermords an den
Armeniern zeitweise in der Türkei verfolgte Orhan Pamuk als auch der britische Historiker David Irving, der in Wien wegen Holocaust-Leugnung in
Haft war (oben), Opfer eines falschen
Gesinnungsstrafrechts.

Dass auch das Verharmlosen von historischem Unrecht strafbar ist, führt zu absurden Ergebnissen. So wurde ein Landesvorsitzender des Bundes der Vertriebenen angeklagt, weil er öffentlich darauf hingewiesen hatte, dass die Zahl der Auschwitz-Opfer, wie er in Polen erfahren habe, deutlich niedriger sei als früher angenommen.

Tatsächlich entsprach seine Zahl in etwa dem Stand der neuesten Forschung.
Doch nach Ansicht des Bundesgerichtshofs kann auch ein solches “bewusstes
Infragestellen der Opferzahlen von
Auschwitz” strafbar sein.

Zudem ist eine pflichtgemäße
Verteidigung solcher Angeklagter kaum noch möglich, ohne dass sich der Anwalt selbst strafbar macht.

So wird neben der Meinungsfreiheit eine weitere grundlegende rechtsstaatliche
Errungenschaft aus politischen
Gründen über Bord gekippt. Noch gibt es die nicht unberechtigte Hoffnung, dass das Bundesverfassungsgericht einigen
Auswüchsen, die überdies keinem einzigen Völkermordopfer helfen,
Einhalt gebietet.

Doch in solchen Fragen politischer
Korrektheit kennen die europäischen
Regierungen keine Zweifel. Da wähnt man sich immer auf der richtigen Seite —
wie damals bei der Isolierung
Österreichs, als die FPÖ in die
Wiener Regierung aufgenommen wurde. Dass der nun geplante Rahmenbeschluss letztlich den Ewiggestrigen in die Hände spielen könnte, scheinen weder die
Bundesregierung noch die anderen europäischen Befürworter zu bedenken.

©
Frankfurter Allgemeine Zeitung
2007

Our dossier on
Ernst Zündel
Wie
im Mittelalter:Historische Wahrheit und
fiktive Erinnerung: Zur Verurteilung
Ernst Zündels
2004 flashback: Ernst
Zündel charged with incitement in
Germany
2005 flashback: “A
good investment” — Cost to Canadians
of sending Zündel to his native
Germany: $130,000.

“The cost of the
trip is not of great concern to members
of the Jewish community, said Bernie
Farber, executive director of the
Canadian Jewish Congress.”

The
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Focal Point
2007 write to David
Irving