⚠️ Historical Documentation Notice
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Hfles Statistiken fr Eichmann Im Zusammenhang mit der Publikation eines vom amerikanischen Historiker Stephen Tyas entdeckten Dokuments wurde der Name Hfles 2002 wieder genannt (u.a. in einem ganzseitigen Artikel in der Hamburger ZEIT vom 10.
Januar 2002, S. 83): Im Januar 1943 hatte der britische Geheimdienst einen Funkspruch von Lublin an das Reichssicherheitshauptamt in Berlin (zu Hnden SS-Obersturmbannfhrer Eichmann) dechiffriert, in dem ein Sturmbannfhrer Hfle verschiedene Zahlen mitteilte. Es handelte sich um den Zugang nach L[ublin-Majdanek], S[obibor], B[elzec] sowie T[reblinka] mit Stand 31.
Dezember 1942, d.h. um die in diesen Vernichtungslagern bis zum genannten Datum ermordeten Juden: zusammen 1,274.166. (Der ZEIT-Artikel bezog sich auf den Aufsatz von Peter Witte/Stephen Tyas: A New Document on the Deportation and Murder of Jews during ‘Einsatz Reinhard’ 1942, in: Holocaust and Genocide Studies, Volume 15, Issue 3, pp. 468-486.
Abstract im Internet: HOLOCAUST & GENOCIDE STUDIES) Hfles Rolle wurde auch im Zusammenhang mit 2001 freigegebenen Dokumenten der “Army Investigative Repository Records” diskutiert, da diese belegen, dass der amerikanische CIC ihn 1954 kurzzeitig (unter dem Decknamen Hans Hartman) als bezahlten Informanten einsetzte, obwohl die US-Behrden ber – wenn auch unvollstndige – Informationen ber seine SS-Vergangenheit verfgten.
Eine ausfhrliche Zusammenfassung der Hfle betreffenden US-Dokumente von Richard Breitman erschien auf der WebSite der amerikanischen National Archives.
Frhe Erkenntnisse ber Hfles Schlsselrolle im Holocaust Doch die zentrale Rolle Hermann Hfles als fr die Aktion Reinhard zustndigen Hauptabteilungsleiter im Stabe Globocniks war bereits unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg dokumentarisch belegt worden – in der von Josef Kermisz zusammengestellten Sammlung von Dokumenten und Erinnerungen Akcje i Wysiedlenia (Aktionen und Aussiedlungen, Lodz 1946), einer der trotz ihrer Bedeutung fr die Holocaust-Forschung heute weitgehend vergessenen,
zahlreichen Dokumentationen der Zentralen Jdischen Historischen Kommission beim Zentralkomitee der Juden Polens.
Die Dokumentation enthlt ein Formular, mittels dessen die zur Aktion Reinhard Abkommandierten zum absoluten Stillschweigen ber ihre Teilnahme an den Massenmorden verpflichtet wurden – sie mussten besttigen, dass sie ber die Geheimhaltungsbestimmungen durch SS-Hauptsturmfhrer Hfle als Leiter der Hauptabteilung “Einsatz Reinhard” beim SS- und Polizeifhrer im Distrikt Lublin […] eingehend unterrichtet und belehrt worden waren. (Kermisz S.
40 f., deutsch erstmals in der 1955 von Lon Poliakov und Joseph Wulf herausgegebenen Dokumentation Das Dritte Reich und die Juden, Nachdruck: Wiesbaden 1989, S. 46 f.) Auerdem wird in der polnischen Dokumentation ein Erinnerungsbericht des Augenzeugen M. Reich (=Marcel Reich-Ranicki) wiedergegeben, der die Sitzung vom 22.
Juli 1942 zu protokollieren hatte, in welcher Hfle dem Vorsitzenden des Warschauer Judenrates, Adam Czerniakow, die Umsiedlung der jdischen Bevlkerung Warschaus mitteilte. (Kermisz S. 227 ff., auf Deutsch zusammengefasst in der erstmals 1961 erschienenen Dokumentation Das Dritte Reich und seine Vollstrecker von Joseph Wulf, Nachdruck: Wiesbaden 1989, S. 85; das Buch Wulfs enthlt auf den Seiten 275–287 die bisher einzige Biografie Hfles.)
Die ersten Meldungen ber Hfles Rolle bei der Ermordung der Warschauer Juden in einer westeuropischen Publikation erschien im August 1949 in Paris (in der Zeitschrift Le Monde Juif), 1953 brachte Gerald Reitlinger in London und New York sein bahnbrechendes Werk The Final Solution heraus, in dem auch Hfles Rolle ausfhrlich dargestellt wurde, allerdings schrieb ihm Reitlinger irrtmlich den Vornamen Hans zu, was Hfles Verteidigungslinie sttzte, sich nach seiner Verhaftung 1961 als Opfer einer
Verwechslung darzustellen. Verwechslungen zwischen SS-Obersturmbannfhrer Hermann Julius Hfle (Selbstmord in Salzburg 1962) und SS-Obergruppenfhrer Hermann Hfle (Hinrichtung in Bratislava 1947) Tatschlich hatte der SS-Obersturmbannfhrer (=Oberstleutnant) Hermann Julius Hfle (1911-1962, mitunter auch flschlich Hffle oder Hoefle geschrieben) einen prominenten Namensvetter: den aus Augsburg stammenden SS-Obergruppenfhrer (=General) Hermann Hfle (1898-1947), der von 15. September 1944 bis 15.
Mrz 1945 Hherer SS- und Polizeifhrer und Deutscher Befehlshaber in der Slowakei war und als Hauptverantwortlicher fr die Niederschlagung des Slowakischen Nationalaufstandes in Bratislava zum Tode verurteilt und am 7. Dezember 1947 gehenkt wurde (biografische Daten in italienischer Sprache, NS-Karriere in franzsischer Sprache).
Kein sterreichischer Volksgerichtsprozess gegen Hfle, keine Auslieferung nach Polen Hfle war im Mai 1945 von britischen Truppen in Krnten verhaftet worden, wurde jedoch im August 1947 aus dem Internierungslager Wolfsberg entlassen und den sterreichischen Behrden bergeben. Die Staatsanwaltschaft beim Volksgericht Linz leitete gegen ihn ein Verfahren ein (StA Linz 3 St 6291/47), er wurde aus dem Gefangenhaus des Landesgerichts Salzburg nach Linz berstellt, allerdings am 30.
Oktober 1947 aus der Haft entlassen. 1948 beantragte die polnische Regierung bei den westlichen Alliierten die Auslieferung Hfles und Stroops (der Polizist Jrgen Stroop war der Liquidator des Warschauer Ghettos), doch whrend Stroop an Polen ausgeliefert und im Juli 1951 zum Tode verurteilt wurde, gelang Hfle die Flucht nach Italien.
Weder das Auslieferungsbegehrens Polens noch die ersten historischen Darstellungen seiner fhrenden Rolle bei der Ermordung der polnischen Juden stellten fr Hfle eine ernsthafte Gefahr dar. Er konnte nach seiner Rckkehr aus Italien (1951) unbehelligt in Salzburg leben und in den darauffolgenden Jahren regelmig nach Bayern fahren; zeitweise arbeitete er fr den amerikanischen Geheimdienst CIC.
Gelegentliche Einvernahmen durch Polizei und Gericht – seit 1956 liefen neuerliche Vorerhebungen gegen ihn (Geschftszahl: LG Salzburg 11a Vr 1382/56) – brachten keine verwertbaren Beweismittel hervor. Eichmann: Hfle zeigte mir die ersten Vergasungseinrichtungen Das nderte sich erst nach der Entfhrung Adolf Eichmanns aus Argentinien durch den israelischen Geheimdienst. Am 31.
Mai 1960 sagte Eichmann vor der israelischen Polizei aus, dass es Hermann Hfle gewesen sei, der ihm im Sptsommer 1941, anlsslich eines Besuchs im Generalgouvernement, im Auftrag Globocniks die ersten Vergasungseinrichtungen vorfhrte. Die israelischen Behrden fassten die Aussagen Eichmanns zu verschiedenen Mitttern zusammen und stellten der Zentralen Stelle der deutschen Landesjustizverwaltungen in Ludwigsburg umfangreiches Beweismaterial zur Verfgung.
Nachdem der leitende Staatsanwalt das Dossier Hfle studiert hatte, schickte er ein Telegramm an den sterreichischen Justizminister Christian Broda. Noch in der Nacht wurde ein Kurier mit dem Haftbefehl nach Salzburg gesandt, am 31. Januar 1961 wurde Hfle schlielich von Beamten der Staatspolizei verhaftet. Die israelischen Behrden stellten daraufhin dem offiziellen sterreichischen Prozessbeobachter in Jerusalem weiteres belastendes Material gegen Hfle zur Verfgung.
Da von allen im Eichmann-Prozess genannten Mitttern Hfle der einzige Beschuldigte war, dem die Mitwirkung an der Ttung von mehr als 1 Million Menschen zur Last gelegt wurde, bezeichneten sterreichische Zeitungen ab dem Herbst 1961 die in Salzburg vorbereitete Hauptverhandlung als kleinen Eichmann-Prozess. Selbstmord Hfles am 21.
August 1962 Nachdem Hfle bereits mehr als 1 Jahr in Untersuchungshaft war und die gegen ihn zusammengetragenen Beweismittel bereits neun dicke Bnde (2 m) fllten, erlitt der zustndige Salzburger Staatsanwalt einen Nervenzusammenbruch. Aus Personalmangel konnte das Verfahren nicht weiter gefhrt werden und wurde daher Mitte Februar 1962 vom Justizministerium nach Wien delegiert. Inzwischen waren zwanzig weitere sterreichische Angehrige des Stabs Odilo Globocniks verhaftet worden.
Die Voruntersuchung gegen Hfle (Geschftszahl: LG Wien 27c Vr 852/62) wurde durch Vorerhebungen gegen immer weitere mutmaliche Mittter ergnzt und wuchs damit zu einem kaum mehr bewltigbaren Verfahren an. Parallel zum Verfahren wegen der Judenmorde in Polen 1942/43 wurde, ebenfalls durch die Staatsanwaltschaft Wien, die Voruntersuchung gegen Franz Novak wegen der Ermordung der ungarischen Juden 1944 gefhrt.
Das Verfahren gegen Novak zog sich bis 1972 hin, vier Hauptverhandlungen waren erforderlich, bis ein Wahrspruch der Geschworenen zustande kam, der vom OGH nicht aufgehoben werden musste.
Whrend in Salzburg der kleine Eichmann-Prozess gegen Hfle vorbereitet wurde, sprachen Wiener Geschworene – am Hhepunkt des Eichmann-Prozesses in Jerusalem – Josef Hblinger, einen Mittter des 1948 zu lebenslnglichem Kerker verurteilten Judenmrders von Scheibbs, Ernst Burian von der Anklage der unmittelbaren Mitwirkung am Mord frei.
Die Staatsanwaltschaft hatte Beweise vorgelegt, wonach Burian an der Erschieung von nahezu 100 jdischen Mnnern, Frauen und Kindern im Schliefaugraben bei Scheibbs am 15.
April 1945 durch Teilnahme an der Mordplanung auf der HJ-Bannfhrung in Scheibbs, durch Mitfahren mit dem Erschieungskommando, durch Eskortierung der Hftlingskolonne an den fr die Erschieung vorgesehenen Ort mitgewirkt und auerdem durch seine Anwesenheit am Tatort auch zur Verhinderung eines Fluchtversuches Hilfe geleistet und zu ihrer sicheren Vollstreckung beigetragen hatte.
Die Geschworenen sprachen Hblinger einstimmug von der direkten und mehrheitlich von der entfernten Mitschuld am Mord frei (Geschftszahl: LG Wien 20 Vr 6543/61, Urteil: 24. November 1961, zitiert von Karl Marschall, Volksgerichtsbarkeit und Verfolgung von nationalsozialistischen Gewaltverbrechen in sterreich, 2. Aufl. 1987, S. 182 f.).
Dass auch eine Verurteilung nicht endgltig war, bewies die Tatsache, dass sich der ehemalige HJ-Fhrer Burian, der als Zeuge ausgesagt hatte, zum Zeitpunkt des Hblinger-Prozesses bereits auf freiem Fu befand. Angesichts dieses und weiterer Beispiele fr die Schwierigkeiten der sterreichischen Justiz, Massenmrder strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, ist es nur schwer verstndlich, warum sich Hermann Hfle am frhen Morgen des 21.
August 1962, elf Wochen nach der Hinrichtung Eichmanns in Jerusalem, in seiner Zelle im Wiener Straflandesgericht erhngte. Die Staatsanwaltschaft Wien hatte es bis zu diesem Zeitpunkt nicht geschafft, das umfangreiche Material zu einer Anklageschrift zu verarbeiten. Der kleine Eichmann-Prozess in sterreich war gescheitert. Auch Nachfolgeverfahren im Sand verlaufen Ein einziges Verfahren wurde (am 29.
Januar 1964) aus dem Komplex Aktion Reinhard ausgeschieden und zum Abschluss gebracht: der Prozess gegen Leopold Lanz, des Leiters der Werksttten in dem neben dem Vernichtungslager errichteten Arbeitslager Treblinka (Geschftszahl: LG Wien 27c Vr 814/64). Lanz wurde am 6. Dezember 1966 wegen der Beteiligung an Morden in den Zwangsarbeitslagern Treblinka und Kossow zu 10 Jahren schweren Kerkers verurteilt. Am 3. September 1972 wurde er bedingt entlassen.
Bis Ende 1965 war die Anzahl der Beschuldigten im Verfahren 27c Vr 852/62 bereits auf 64 angewachsen (gegen 8 Personen allerdings wegen Tod des Beschuldigten bereits wieder eingestellt worden).
Erst neuneinhalb Jahre nach der Delegierung des Verfahrens nach Wien konnte gegen zwei Angehrige des Stabes Odilo Globocniks – Helmut Pohl und Ernst Lerch – Anklage erhoben werden, doch wurde das Verfahren durch den Obersten Gerichtshof nach Klagenfurt (Geschftszahl: LG Klagenfurt 25 Vr 3123/71) delegiert, auch die gesamten – inzwischen auf Dutzende Laufmeter angewachsenen – Ermittlungsakten des Prozess-Komplexes wurden dem Klagenfurter Verfahren einverleibt.
Die Hauptverhandlung gegen Lerch und Pohl wurde nach zwei Tagen, am 17. Mai 1972, unterbrochen, da ein Teil der Zeugebn nicht erschienen war, und nie wieder aufgenommen. Vier Jahre spter trat die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung zurck. Die Hauptverhandlung war vertagt worden, d.h. im Mai 1972 war man davon ausgegangen, dass sie demnchst wieder aufgenommen wrde. Dass nach dem Rcktritt der Staatsanwaltschaft von der Verfolgung am 11.
Mai 1976 dennoch kein Formalfreispruch erfolgte, sondern eine Verfahrenseinstellung gem 227 Abs. 1 StPO (d.h. vor Beginn der Hauptverhandlung), liegt daran, dass die Verhandlung so lange unterbrochen war, dass bei einer Fortsetzung ein neuer Gerichtshof zusammengestellt werden htte mssen, tatschlich also eine neue Hauptverhandlung begonnen htte. Das Verfahren war daher nach dem Rcktritt der Staatsanwaltschaft von der Anklage durch das Gericht einzustellen.
Die Vorgangsweise der Staatsanwaltschaft war auch durch das seit 1. 1. 1975 gltige neue Strafgesetzbuch gedeckt, das in 65 Abs 2 StGB die Anwendung der sterreichischen Verjhrungsbestimmungen nur fr in sterreich begangene Taten vorsieht, whrend bei interterritorialer Strafrechtsanwendung das Gnstigkeitsprinzip gilt, d.h. dass eine eventuell fr den Angeklagten gnstigere Bestimmung des Strafrechts des Tatlandes (in diesem Fall: Polen) anzuwenden ist.
Nach Artikel 87 lit. a des Polnischen StGB 1932 wre das Delikt aber bereits verjhrt gewesen. Tatsache bleibt freilich, dass 15 Jahre gerichtliche Voruntersuchungen gegen Eichmanns Komplizen in sterreich zu keiner gerichtlichen Ahndung der grten Massenmordaktion der NS-Gewaltherrschaft gefhrt hatten.