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Historical Documentation Notice

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Gesellschaft für POLITISCHE AUFKLÄRUNG

INFORMATIONEN
DER GESELLSCHAFT FÜR POLITISCHE
AUFKLÄRUNG

Nr.
29 Juni 1991

[illustrations and pink
emphasis added by this Website]


“…museale
Rekonstruktionen” in Auschwitz

DER
LEUCHTER-BERICHT

Brigitte Bailer
-Galanda

LEUCHTER geht in seinem Bericht von mehreren falschen Voraussetzungen aus:

  • Er übersieht den grundlegenden Unterschied
    zwischen einer Hinrichtung und den vom
    nationalsozialistischen Regime durchgeführten
    Massenmorden. Diesen lag die Absicht zugrunde,
    möglichst viele Menschen möglichst rasch,
    reibungslos und kostengünstig töten zu
    können. Leuchters Irrtum, allenfalls
    unterstützt durch die Übersetzer, erweist sich
    in der beständigen Verwendung des Wortes
    „Hinrichtung” im Zusammenhang mit den Gaskammern von
    Auschwitz und Majdanek.

    In seiner Schlußfolgerung
    (Punkt 19.000) spricht er von „Exekutionskammern”,
    im Text oft von „Hinrichtungseinrichtungen”.

  • Er verwechselt museale
    Rekonstruktionen der Gaskammern, die dem
    Betrachter einen Eindruck der damaligen Geschehnisse
    vermitteln sollen, mit real funktionierenden Gaskammern.

    Dies wird besonders deutlich in seiner allgemeinen
    Schlußfolgerung, wo er meint, „daß die
    angeblichen Gaskammern in den inspizierten Orten weder
    damals noch heute verwendet (…) werden können.”
    (Punkt 19.000 Fassung Ochensberger).
    Hatte Leuchter etwa gemeint, in den
    von ihm besuchten Gedenkstätten funktionierende
    Mordeinrichtungen vorzufinden?

Wenn Leuchter als Voraussetzung seines Berichtes unter anderem das „Studium der verfügbaren Literatur” nennt, so darf das nicht allzu umfassend verstanden werden.
Tatsächlich beschränkten sich Leuchters
Literaturstudien auf Bücher „revisionistischer”
Autoren und auf einige wenige kopierte Seiten aus dem
Standardwerk Raul Hilbergs („Die Vernichtung der europäischen Juden”).

Doch gerade über Themen wie Auschwitz oder die nationalsozialistischen Massenmorde an den europäischen
Juden gibt es äußerst umfangreiche wissenschaftliche Literatur.
Das Staatliche Museum Auschwitz besitzt eine umfassende
Sammlung von Originaldokumenten, aus denen eindeutig die
Konstruktion, Funktionsweise und Geschichte der
Gaskammern in Auschwitz I und
Auschwitz-Birkenau nachvollzogen und analysiert werden können.

Leuchter hingegen reiste nicht nur uniformiert, sondern durch die Lektüre „revisionistischer”
Literatur voreingenommen in die Gedenkstätten.

Seine nur sehr bruchstückhaften historischen
Kenntnisse werden in Abschnitt 11 deutlich, wo er feststellt, daß „die Deutschen (…) Gaskammern (…) ab etwa Anfang 1942 gebaut und bis Ende 1944 benutzt” hätten. Leuchter übersieht, daß im Deutschen
Reich bereits seit 1940, im Rahmen der Mordaktionen an
Geisteskranken und Behinderten, Erfahrungen mit
Massentötungen durch Giftgas gesammelt worden waren und ab 1941 fahrbare Gaskammern im Einsatz gewesen waren.

In
Auschwitz selbst fanden die ersten Giftgasmorde im September
1941 statt. Leuchters im Kapitel 11.000 angekündigte
„Kurzgeschichte” erweist ihn damit nicht einmal als informierten Laien.

Leuchters Erkundigungen in den ehemaligen Lagern scheinen entgegen seinen Behauptungen doch eher oberflächlicher
Natur gewesen zu sein, wenn er nämlich behauptet,
„Bunker 2 (das Weiße Haus) wurde wiederhergestellt und wird jetzt als Privatwohnung benutzt” (Punkt 11.002 Fassung Ochensberger bzw. beinahe wortident
Punkt 11.004 Fassung Walendy), so entspricht dies nicht den
Gegebenheiten.

Leuchters angeblich aufgrund seiner „Inspektion an
Ort und Stelle” gezogenen Schlußfolgerungen scheinen mehr als kühn, wenn er beispielsweise angesichts der in
Trümmern liegenden Ruinen der Krematorien II-III und der noch mehr zerstörten und weniger kenntlichen
Krematorien IV-V in Birkenau behauptet, es habe sich um eine
„armselige und gefährliche Konstruktion” gehandelt (Punkt 12.001 Fassung Ochensberger, sinngemäß
ähnlich bei Walendy).

Ebenso bleibt unklar, woher
Leuchter die Information bezieht, die Türen seien nach innen aufgegangen. In den erhalten gebliebenen
Grundriß- und Bauzeichnungen sind nämlich nur die
Türöffnungen eingezeichnet, in den zerstörten
Krematorien war dies wohl nicht mehr ersichtlich. Die
übrigen Gebäude, die Leuchter besichtigte, waren –
wie erwähnt – museale
Rekonstruktionen.

Zum Krematorium I in Auschwitz, Leuchter, Fred Leuchter,
Leuchter Report, von dem Leuchter behauptet, es befinde sich in Originalzustand, schreibt Werner Wegner:

„Das stimmt nicht. Der Verfasser dieses
Beitrags (Wegner, B.B.-G.) hat mehrmals erlebt, wie das
Museumspersonal bei Führungen ausdrücklich
darauf hinwies, daß die neben dem Verbrennungsraum
liegende Halle in der ersten Zeit als Leichenhalle
benutzt, später aber für Vergasungen
umfunktioniert wurde, auch daß die beiden im
Verbrennungsraum stehenden Ofen nach dem Kriege aus
musealen Gründen unter Verwendung des eisernen
Originalmaterials der Firma Topf und Söhne in

Erfurt
wieder aufgebaut wurden.” (Werner Wegner, Keine
Massenvergasungen in Auschwitz? Zur Kritik des
Leuchter-Gutachtens,
in: Uwe Backes, Eckart Jesse,
Reimer Zitelmann (Hsg.), Die Schatten der
Vergangenheit. Impulse zur Historisierung des
Nationalsozialismus,
Frankfurt/M.-Berlin 1990)

Die Gaskammer von Krematorium I hatte im übrigen ab
1943 als Apothekenmagazin gedient.

Wenn Leuchter an mehreren Stellen seines Berichtes behauptet, die Türen und Fensteröffnungen der
Krematorien wären nicht abgedichtet gewesen, dann muß wiederum die Frage gestellt werden, woraus er dies ableitet. Für eine
Rekonstruktion muß die
Tür wohl nicht abgedichtet werden und aus den
Wind und Wetter ausgesetzten
Resten der Birkenauer Krematorien kann dies gleichfalls nicht ablesbar sein.

Im Staatlichen Museum
Auschwitz befinden sich demgegenüber nach wie vor die
Originalbestellscheine aus der NS-Zeit, mit denen gasdichte
Fenster und Türen für die Gaskammern bestellt wurden.

Entgegen den Auffassungen Leuchters, es habe sich in
Birkenau einfach um Leichenkeller gehandelt (Punkt 12.001), waren die Krematorien II-V von

„vorneherein und ausschließlich als
Vernichtungsanlagen mit Entkleidungs-, Vergasungs- und
Verbrennungsräumen geplant und erbaut worden, wie es
sich aus einer Fülle von Beweisen
(Täter- und Zeugenaussagen,
Bauzeichnungen, Materialbestellungen und
Bauaufträgen) belegen läßt.”
(Wegner, S. 456)

Weiters meint Leuchter, der Grundwasserspiegel in
Birkenau sei zu hoch, um dort in großen Gruben Leichen verbrennen zu können (Punkte 14.008). Wiederum verwechselt er hier die gegenwärtigen mit den historischen Bedingungen.

Denn zum Zeit des Bestehens des
Lagers „sorgte ein umfangreiches Grabensystem, welches das sich ansammelnde Wasser über den Haupt-, den sogenannten ‚Königsgraben’ in die Weichsel abführte.” (Wegner, S.451) Im übrigen hätten sonst wohl die mehr als 2 m tiefen unterirdischen Anlagen der Krematorien II und III nicht gebaut werden können.

Wenn Leuchter feststellt, es sei nicht wahr, daß es in den Krematorien II und III „hohle gasführende
Pfeiler” zur Einbringung des Gases gegeben hätte (Punkt
16.002 Walendy, bei Ochensberger. „hohe gasführende Träger”), irrt er wiederum.

Denn
„außer den die Betondecke tragenden Pfeilern” hatte es „in jeder Gaskammer noch vier pfeilerähnliche, drei Meter lange, vierkantige durchlöcherte Eisenblechkonstruktionen” gegeben,
„die vom Boden zur Decke und über sie hinaus im
Freien in abdeckbare Einfüllstutzen mündeten.”
Über diese Einfüllstutzen wurde Zyklon-B in die
Gaskammer geschüttet, wo „ein im Inneren der
Pfeiler eingebauter Verteilermechanismus” (Wegner, 5.

464f.) für die Verteilung des entweichenden Gases sorgte.

Auch Leuchters Berechnungen bezüglich der Zahlen der
Ermordeten und Verbrannten gehen von falschen
Voraussetzungen aus. Am
28. Juni 1943 meldete der Leiter der Zentralbauleitung der Waffen-SS in Auschwitz, Leuchter, Fred Leuchter,
Leuchter Report, SS-Sturmbannführer Karl
Bischoff
, seinem Vorgesetzten im
Wirtschaftsverwaltungshauptamt die Kapazitäten der
Krematorien [SIEHE
JEDOCH UNTEN]. Er berichtete, daß innerhalb von 24 Stunden 4756 Leichen verbrannt werden könnten.

Dies entspricht auch den von den Lieferfirmen angegebenen
Möglichkeiten der Krematoriumsöfen.

Ausgehend von falschen Voraussetzungen, ohne
Berücksichtigung historischer Wirklichkeiten und ohne
Beachtung der Regeln naturwissenschaftlicher Exaktheit muß Fred Leuchter zwangsläufig zu falschen
Ergebnissen kommen. Die Art der Übersetzungen und die
Verbreitung des Leuchter-Berichtes verweisen diesen jedoch eindeutig in den Bereich der „revisionistischen”
Geschichtsverfälschungen. Eine eingehende
Überprüfung zeigt die Unhaltbarkeit der
Behauptungen Leuchters.

Aber was ist auch von
Schlußfolgerungen zu halten, die Leuchter unter
Berufung auf seine „beste Ingenieursmeinung” präsentiert (Punkt 19.000), obschon er in Wahrheit kein
Ingenieur ist?

Auszüge aus einem
Beitrag von Brigitte Bailer-Galanda in: DOW/BMUK (Hg.):
„Amoklauf gegen die Wirklichkeit. NS-Verbrechen und
‚revisionistische’ Geschichtsschreibung,” ca. 130
Seiten, erscheint im September 1991


WEBSITE
KOMMENTAR:

Das
Bischoff-Dokument is wahrscheinlich als
DDR-Falschung aus den 50er Jahren zu bezeichnen.

Siehe
Vierteljahrshefte für freie
Geschichtsforschung, Nr.3 1998:
»Schlüsseldokument« ist
Fälschung, von Dipl.-Ing. Manfred Gerner. BILD
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