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Historical Documentation Notice

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The International Campaign for Real
History



Junge
Freiheit


23. Februar 2007

Wie im Mittelalter

Historische
Wahrheit und fiktive Erinnerung: Zur
Verurteilung Ernst Zündels

Doris
Neujahr

DAS Urteil gegen den
Holocaust-Leugner
Ernst Zündel durch das
Landgericht Mannheim konnte nur auf die
Höchststrafe von fünf Jahren
Gefängnis lauten.

Schließlich hatte der bald 68jährige Zündel bis zur Urteilsverkündung bereits vier Jahre hinter Gittern gesessen – zwei davon in kanadischer Auslieferungshaft -, so daß eine geringere Strafe zu einem Anspruch auf Schadensersatz durch den Staat geführt hätte –
politisch und psychologisch eine
Unmöglichkeit![Website comment: In fact the German courts has ruled that Zündel’s US/Canadian imprisonment will not be offset against the five year sentence].

[Ernst Zündel February 2007]

Was die juristische Seite des langwierigen Verfahrens betrifft, hat
Volker Zastrow in einem für bundesdeutsche Verhältnisse freimütigen Kommentar in der
FAZ von einem „kurzen
Prozeß im Gewand eines langen” gesprochen.

Er warf die Frage auf, ob derartige Verfahren, in denen es
„unmöglich (ist), entlastende
Beweise” anzuführen – „da ja das
Leugnen von Sachverhalten verboten wurde, muß mit verboten werden, darüber zu verhandeln, ob es welche sind” – eines Rechtsstaates überhaupt würdig seien. Auch in anderen großen Zeitungen klang ein Unbehagen an, sogar bei Heribert Prantl in der Süddeutschen. Eine
Ausnahme bildete Springers
Welt.

Die Bedeutung des Zündel-Prozesses liegt nicht nur und nicht einmal hauptsächlich auf der juristischen
Ebene und schon gar nicht in der Person des Angeklagten, es geht um Prinzipielles.
Die 1994 eingeführte Strafbarkeit der
Holocaust-Leugnung setzt diesen Vorgang faktisch der Gotteslästerung und
Majestätsbeleidigung gleich.

Dadurch wird massiv die Meinungsfreiheit tangiert, die besagt, daß keine andere Instanz als die Wahrheit selbst über Gehalt und Relevanz einer Meinung zu befinden hat. Die Wahrheit braucht keinen zusätzlichen äußeren
Schutz, weil sie durch sich selber wirkt und ihre Leugner einfach dadurch, daß sie ihre Unfähigkeit zur
Wahrheit demonstrieren, die gesellschaftliche
Satisfaktionsfähigkeit verlieren.

Wer behauptet, der Zweite Weltkrieg sei nie entfesselt worden, die Atombombe auf
Hiroshima sei nie gefallen und die Mauer in Berlin nie gebaut worden, der kann der geschichtlichen Wahrheit nichts anhaben und auch keine Toten beleidigen. Er macht lediglich sich selber unmöglich, und das nicht zu knapp. Warum
überließ man Zündel dann nicht einfach seinem Schicksal?

Offenbar dient
das Verfahren als erzieherische
Maßnahme. Laut einem taz-Bericht
hat der Vorsitzende Richter alle
Beweisanträge zum Schluß mit
der Begründung abgelehnt,
„daß es unerheblich sei, ob
es den Holocaust gegeben habe oder
nicht, seine Leugnung jedenfalls sei in
Deutschland verboten”.

Vorausgesetzt, die Schilderung trifft zu, dann hätte diese Begründung, die in die mittelalterliche Dogmatik zurückverweist, einen verborgenen
Zweck der Gesetzeslage offenbart, die zu
Zündels Verurteilung geführt hat: Wenn Sachverhalte unter den Schutz von Gesetzen gestellt werden, geht es gar nicht um die Sachverhalte, sondern um die
Sicherung einer für sie beanspruchten
Deutung, Hoheit und Heiligkeit; geht es um die Behauptung des quasi-konfessionellen
Glaubens, der sich daran knüpft;

geht es darum, Konformismus zu einer herrschenden Glaubens- und
Wertegemeinschaft zu erzwingen.

Deren Regeln stehen sogar über der
Verfassung. Dadurch entsteht eine allgemeine Unsicherheit, in der die
Heuchelei zum Lebensprinzip der
Gesellschaft zu werden droht. Volker
Zastrow hat darauf aufmerksam gemacht, daß seit 2005 schon das
„konkludente” Billigen von
NS-Verbrechen strafbar ist. Es muß
also gar nicht mehr ausgesprochen werden, sondern es genügt, daß
Gesinnungsprüfer aus den
Äußerungen des Delinquenten die entsprechende Schlußfolgerung ziehen können.

Doch sind das alles nur Symptome eines tieferen, tragischen Zusammenhangs. In zwei Ländern ist das
Holocaust-Gedenken zur Zivilreligion geworden: in Israel und in Deutschland.
Für die Juden ist der Holocaust (was sich ohne weiteres nachvollziehen läßt) ein Unvergleichliches, das der Undarstellbarkeit unterliegt und somit Merkmale des jüdischen Gottes trägt.

Gott ist zwar nur als
Abwesenheit, als ahnungsvolle Leerstelle gegenwärtig, doch wird sie mit
ähnlichen Ritualen und Erwartungen umkleidet wie sonst nur Gott.

Die jüdischen Opfer werden zu
Auserwählten eines Geschehens mit messianischer Bedeutung und treten vor alle übrigen Opfer. Das knüpft an die religiöse Selbstwahrnehmung der Juden als ein „auserwähltes
Volk” an.

Ihrer Auserwähltheit entspricht spiegelverkehrt der auf den Deutschen lastende Schuldfluch, der, wie
Friedensnobelpreisträger Elie Wiesel vor dem Deutschen Bundestag erklärte,
„bis zum Ende aller Zeiten” gilt.
Dieser Fluch erreicht auch die deutschen
Toten.

Der absurde Ausspruch:
„Deutsche Täter sind keine
Opfer” schmerzt nicht deswegen, weil
Schreihälse ohne Köpfe ihn skandieren, sondern weil er die Logik der
Zivilreligion in Deutschland, der bei
Strafe seines sozialen Todes niemand sich entziehen darf, konsequent auf den Punkt bringt und den Deutschen ihre Lage höhnisch vor Augen führt.

Das bedeutet, daß die
Gedenkreligion des Holocaust in
Deutschland sich von anderen
Zivilreligionen qualitativ unterscheidet.
Normalerweise greifen sie auf einen vorhandenen, schon geheiligten
Traditionsbestand zurück und aktualisieren ihn mittels liturgischer
Formen. In Deutschland mußten die
Voraussetzungen der Zivilreligion erst implementiert und dafür authentische
Erinnerungs- und Traditionsstränge gekappt werden.

Damit nicht genug, wird der Holocaust zunehmend auch als politischer Mythos verstanden, als Ursprungsmythos des israelischen Staates ohnehin, seit längerem auch der Bundesrepublik und neuerdings sogar Europas. Ein Mythos ist eine „Große Erzählung”, die Vergangenheit und Gegenwart zusammenschweißt. Dementsprechend erleben wir zur Zeit, wie der Holocaust durch Rituale, mediale Einwirkungen,
Simulationen usw. als vergegenwärtigende Erinnerung in das
Bewußtsein eingesenkt wird.

Erinnern ist die intimste Vergegenwärtigung der eigenen Vergangenheit. Für die meisten Deutschen aber, weil ihre persönliche oder Familiengeschichte keine unmittelbaren Berührungspunkte damit aufweist, kann es sich nur um eine fiktive Erinnerung handeln. Für die
Implementierung eines solchen
Erinnerungssurrogats und seine nachträglich Heiligung stellt das historische Verstehen und das Aufzeigen historischer Zusammenhänge einen
Störfaktor dar.

Die Übermacht des verengten, indoktrinierten
Vergangenheitsbildes führt zu pathologischen Konfusionen im
Bewußtsein und zur Zerstörung der Gegenwart.

Günter Zehm hat vor Jahren in einer „Pankraz”-Kolumne glossiert, wie die zur „Schuldgemeinschaft” zurechtgestutzten Deutschen sich in die
Besinnungslosigkeit der
„Spaßgesellschaft” flüchten, denn einen anderen Ausweg läßt man ihnen nicht (JF
43/98).

Wenn die Entwicklung so weitertreibt, könnten wir am Ende in die Situation der Marranen geraten, der zwangsgetauften
Juden im mittelalterlichen Spanien, die von der Inquisition permanent
überwacht wurden, ob sie vom oktroyierten Glauben wieder abfielen. Von dem neuen Gott-Substitut ist auf Erden keine Gnade zu erwarten. Vor seinen
Sachwaltern kann man sich verbergen, indem man Reue und Schuldgefühl bekundet, nicht aber vor Gott selbst.

In dieser hoffnungslosen Situation fressen Heuchelei und Schuldgefühl sich immer tiefer ins Innere ein, werden dort ununterscheidbar und geraten außer Kontrolle. Der Kontrollverlust wird idealtypisch personifiziert von der
Spezies der Antideutschen, die
Ausländern immer wieder Rätsel aufgibt.

Im Februar 2006 beobachtete der
Times-Korrespondent Roger Boyes
(der stolz darauf ist, daß sein
Vater im Zweiten Weltkrieg gegen
Deutschland gekämpft hat) in Dresden einen Gedenkmarsch für die
Bombenopfer, dem das „No Tears for
Krauts!” der Gegendemonstranten entgegenschallte. Wegen dieser
„anstößigen und dummen
Message” habe er sich „auf perverse
Weise zur NPD hingezogen gefühlt, die diesen Marsch organisiert hatte”.

Ganz ähnlich könnte die
Verurteilung Ernst Zündels – dessen niederschmetternde moralische und politische Beurteilung durch das
Mannheimer Gericht ja zutreffen mag – dazu führen, daß er zum Kronzeugen der bedrohten Meinungsfreiheit in
Deutschland aufsteigt.

Den konkreten Fall beiseite lassend, wird niemand, der noch bei Verstand ist, sich wundern, daß
die aktuelle Gedenk- und Zivilreligion, die aus einer säkularen Gesellschaft hervorgegangen ist, um dann selbstgewiß und zunehmend selbstherrlich und dogmatisch die säkularen Grenzen zu
überschreiten, die Gegenkräfte der Säkularisierung alarmiert und mobilisiert. Alles andere wäre der
Ausdruck von Friedhofsruhe.

© JUNGE
FREIHEIT Verlag GmbH & Co. 09/07


Our dossier on
Ernst Zündel
FAZ
Leitartikel: ‘Falsche
Europäisierung,’ – sober
criticism of the laws under which
Zündel and Mr Irving are
imprisoned, argues strongly against any
extension of these absurd laws
2004 flashback: Ernst
Zündel charged with incitement in
Germany
2005 flashback: “A
good investment” – Cost to Canadians of
sending Zündel to his native
Germany: $130,000.

“The cost of the
trip is not of great concern to members
of the Jewish community, said Bernie
Farber, executive director of the
Canadian Jewish Congress.”

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Focal Point
2007 write to David
Irving