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Historical Documentation Notice

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Berlin, Donnerstag, February 16, 2000


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Aktuelle Nachrichten

Die verhandelte Ehre des
David Irving

In Amerika wird der Verleumdungsprozess des dubiosen NS-Historikers wenig beachtet – mit einer glänzenden Ausnahme

Von Uwe Schmitt, London

WELCHE Erwägungen auch immer
Amerikas Qualitätspresse leiten, den Mitte Januar in
London eröffneten Verleumdungsprozess von David Irving gegen die US-Historikerin Deborah
Lipstadt
nur sporadisch zu beobachten, die resultierende
Ignoranz ist ärgerlich.

Wer interessiert war, fand knappe Einführungen zu Beginn des Verfahrens, mit dem sich Irving gegen das angeblich rufmordende und – viel wichtiger für ihn – geschäftsschädigende
Diktum Lipstadts wehrt, einer der gefährlichsten
Wortführer der Holocaust-Verneinung zu sein.

Der Vorwurf ist enthalten in Lipstadts Buch
“Die Verneinung des Holocaust – der wachsende Angriff auf die Wahrheit und die
Erinnerung” (1993) und bereitete Irving damals, als sich seine Bücher noch prachtvoll verkauften, nachweislich grimmiges Vergnügen. Er stellte die jüdische Professorin bei Debatten in Amerika, brüllte Provokationen und genoss den verkaufsfördernden Skandal.

Erst 1996, als Verlage und
Buchhändler von Ruf seine Werke nicht mehr mit spitzen
Fingern anfassten, reichte Irving Klage ein. Die
Vorgeschichte ließ sich wohl finden in den großen Zeitungen. Dann aber senkte sich
Vernachlässigung über den auf drei Monate angesetzten Prozess.

Die Zurückhaltung berührt seltsam, zumal der
Gerichtsort den in den US-Medien sehr geschätzten
Vorzug aufweist, keine Verständigungsprobleme zu bereiten. Aufklärung nötig hätte das
US-Publikum wahrlich, wenngleich kaum jene Eliten, die anspruchsvolle Zeitungen lesen. Nicht zuletzt in den USA findet nämlich der nazisüchtige David Irving noch fette Vortragshonorare und eine gläubige Gemeinde in Bürgerwehren und rechtsradikalen Gruppen wie der
“National Alliance”.

Während etwa Frankreich,
Österreich und Kanada
Einreiseverbote verhängten und seit geraumer Zeit ein deutsches Auslieferungsersuchen gegen den Briten wegen Leugnung von NS-Verbrechen anhängig ist, schützen Irving in Amerika die allerheiligste Redefreiheit (Erster Verfassungszusatz) und, bei allem Respekt, eine gefährlich ungebildete Unterschicht.

Die giert nach Verschwörungslegenden mit “Washington”,
Juden, Japanern, Marsianern, Kommunisten, dem Papst oder sonst wem, und sie zählt nach Millionen. Nur acht
Prozent der Amerikaner sind einer neuen Roper-Umfrage zufolge anfällig, die Judenvernichtung zu leugnen (“prone to Holocaust denial”). Eine Zahl, die anzuzweifeln geneigt ist, wer in Washington noch immer erlebt, nach dem
Befinden der DDR gefragt zu werden. Amerika ist ideales
Ackerland für Irvings Saatgut.

Lipstadt-Anwalt Richard Rampton hieß den
Kläger einen “perversen Rassisten” und hielt sich zur
Begründung an eine Tagebucheintragung Irvings vom
September 1994, die triumphierend einen selbst gefertigten
Kinderreim für seine neunmonatige Tochter
überliefert.

Bei einem Spaziergang, der das Ehepaar samt Kind mit “Halbblut-Kindern” konfrontierte, erfand der
Vater das Lied: “Ich bin eine Baby-Arierin / Keine
Jüdin und keine Sektiererin / Und es fällt mir nicht ein zu heiraten / Einen Affen oder einen
Rastari-Mann.”

Doch geht es nicht um David Irvings Kinderliebe und lustige Knittelverse. Gegen die
Holocaust-Geschichtsschreibung selbst, vertreten durch die streitbare Deborah Lipstadt, hat der Revisionist Klage angestrengt.

Mit dem Ziel, den beiden einzigen
Überzeugungen zu dienen, welchen er über
Jahrzehnte der Irrungen, Dementi, Demagogie treu geblieben ist: Die Shoah als aufgeblasenen Mythos zu behaupten und sein viel bewundertes Idol Hitler freizusprechen als eine Art entnervten “Topmanager, viel zu beschäftigt, um genau zu wissen, was sich in seinen Außenbüros
Auschwitz und
Treblinka abspielt” (“Time”).

Der besessene Hobbyhistoriker scheint in London, wo er sein eigener Anwalt ist, manchmal im Begriff, sich um Millionentantiemen und letzten Ehrenrest zu reden. Er, der Kläger, hat die Anwälte der
Gegenseite gezwungen, seine
Ergüsse aus Jahrzehnten zusammenzutragen. Nur in England, dessen strenge
Verleumdungsgesetzgebung dem Beklagten die Beweispflicht zu seiner Entlastung auferlegt und wenig Unterschied macht zwischen öffentlichen und Privatpersonen, hat Irving
Aussicht auf Erfolg.

Jedes Detail der Shoah, jede
Zeugenaussage unwiderlegbar zu dokumentieren ist schier unmöglich.

Nach US-Recht liegen die Beweispflichten auf Seiten des
Klägers, und der Prozessverlierer trägt die Kosten des Verfahrens. Irving hat natürlich keine Sekunde lang erwogen, die unbekannte Religionswissenschaftlerin und
Historikerin Deborah Libstadt vor ein US-Gericht zu zerren.
Und weil das so ist, und weil weit entfernt in London nach ungeläufigen, schwer zu erläuternden Rechtsnormen verhandelt wird, mag die amerikanische Presse auf eine intensive Berichterstattung verzichten.

Eine andere Erklärung ließe sich aus einem
Kommentar des Professors für Ethik und internationale
Beziehungen Walter Reich filtern, der in der “New
York Times” erschien. Der Holocaust sei so
überwältigend dokumentiert, schrieb Reich, dass jeder Alarmismus Irving, dem Prozess und dem Urteil zu viel
Ehre antäte. Vor Gericht als Strategie der Verteidigung könnten all die aufgeregten Warnungen vor David Irving wohl taugen, aber nicht in der US-Gesellschaft.

Das mag so sein oder auch nicht. Märtyrerlicht ist für einen so schamlosen
Selbstdarsteller wie Irving mehr als der halbe Reiz.
Aber es gibt auch einen anderen, nobleren Weg, sich aus der
Affäre Irving vs. Lipstadt zu ziehen. Diesen Weg wählte zur Ehrenrettung der Vereingten Staaten das angesehene Magazin “The Atlantic
Monthly”, gegründet 1857. Es gewährte dem in London lebenden US-Journalisten D. D.

Guttenplan
die Titelseite und 16 Netto-Seiten, um eine viele Monate währende Recherche “Holocaust on Trial” zu veröffentlichen. Zu lesen ist ein
Stück glanzvollen Journalismus’, wie man ihm nur alle paar Jahre begegnet. Es ist ein Jammer, dass man sich fragen muss: Wer liest schon “Atlantic
Monthly”?

D. D. Guttenplan ringt auf bewundernswerte Weise um
Fairness, er rühmt Irving für Fleiß, freien
Zugang zu seinen Papieren, eminente Kenntnis des NS-Staats.
Um so schlimmer die Resultate, Scharlatanerie wider besseres
Wissen. Doch nicht der Autor, sachkundige Zeugen verurteilen in dem Artikel den Kläger und am Ende
überführt der sich selbst. An Stelle einer
Konklusion schildert Guttenplan ein Kindheitserlebnis.

Sechs
Jahre war er alt, als eines Abends sein Vater einen Freund mitbrachte, der sich nach einem gemeinsamen Essen anschickte, den TV-Apparat zu reparieren. Als der Mann seine
Hemdsärmel aufkrempelte, fiel dem Jungen eine Reihe tätowierter Ziffern auf. “Was hast Du da, Onkel Mike?”, fragte er. Die hätten ihm die Deutschen hingemalt, antwortete der Mann, als er selber noch ein Junge gewesen war, “damit ich nicht verloren ging”.


  • “Atlantic Monthly” im Netz: www.atlanticmonthly.com
  • Guttenplan im Internet: www.theatlantic.com

Unser
Buchtipp dazu: “Das Reich hört mit” von Irving, David versandkostenfrei bestellen bei bol.de


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Berlin, Donnerstag, February 16, 2000


Courtesy links: Professor
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Source Information
Original Publication: 2000-02-16
Digital Archive: Focal Point Publications
Accessed: June 3, 2026