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Hamburg, 17. Januar 2000


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David
Irving ist sein eigener Verteidiger

Der umstrittene Historiker vor Gericht: Eine Zwischenbilanz der ersten Woche

Von Thomas Kielinger, London

Die erste Woche in dem
Verleumdungsprozess “Irving versus Lipstadt und Penguin
Books” (s. WELT vom 1101.) ist über die Bühne; das
Hin und Her der Argumente auf der Schnittstelle von
Geschichte und Fälschung von Geschichte.

Man wird als Beobachter nicht das Gefühl los, dass hier einer, den der Anwalt der Beklagten, Richard
Rampton
, “zögert, einen Historiker zu nennen”, sich selber unausgesprochen als selbsternannter Anwalt des deutschen Namens aufwirft und mit einer Selbstgerechtigkeit ohne gleichen seinen Ein-Mann-Feldzug führt gegen “die irreführende, unhilfreiche, vage, ungenaue und unwissenschaftliche Terminologie ‘Holocaust'”.

Die deutschen
Behörden haben sich freilich diesen Advokaten des deutschen Namens rechtens und sehr ausdrücklich verbeten. Es liegt sogar, wie Irving selber im Londoner
Gerichtssaal bestätigte, ein formelles Ersuchen um seine Auslieferung vor, auf welches das britische Innenministerium und Scotland
Yard noch nicht reagiert haben. David Irving war 1992 nicht zu dem Prozess um seine auf einer Konferenz 1990 in Weinheim gemachten inkriminierten Äußerungen über den
Völkermord erschienen.

Den Holocaust als Begriff hat der britische Autor selber aus der zweiten Auflage seines Buches “Hitlers Krieg”, 1991, vierzehn Jahre nach dem Ersterscheinen, sorgfältig getilgt. Er lässt ihn, von der Verteidigung darüber ins Kreuzverhör genommen, nur noch
“für den Zweiten Weltkrieg insgesamt” gelten, “und für die Menschen, die darin starben, was nicht nur
Juden waren sondern auch Zigeuner und Homosexuelle, die
Menschen in Coventry und die Menschen in Hiroshima”.

Richard
Rampton aber, der Irving vorwirft, “das Schlachtschiff
Auschwitz versenken zu wollen”, möchte ihn an seinen eigenen
Definitionen baumeln sehen. Und so fragt er weiter, wie viele unschuldige Juden denn nach seiner Meinung von den
Nazis “bewusst” getötet worden seien.

Hintersinnig nennt Irving daraufhin Anne
Frank
, die in Bergen-Belsen an Typhus starb, um hinzuzufügen: “Sie war eine Jüdin, die im
Holocaust umkam, aber sie wurde nicht ermordet, es sei denn, sie legen das im weitesten Sinne so aus.”

Ein Dialog könnte in seiner Semantik von großer Bedeutung sein für den Prozessausgang.
Irving wirft der amerikanischen Forscherin Deborah
Lipstadt
vor, sie habe ihn in ihrem 1993 bei Penguin
Books erschienem Buch “Die Veneinung des Holocaust – der wachsende Angriff auf die Wahrheit und die Erinnerung” einen
“Holocaust-Leugner” und “historischen Verfälscher” genannt und damit sein Ansehen und seine ökonomische
Basis schwer beschädigt.

Mehr und mehr Verlage weigerten sich, mit ihm zusammenzuarbeiten. Und in den
Ländern, die ihn inzwischen nicht mehr einreisen lassen, könne er keine Vortragshonorare mehr verdienen.
“Mylord, wenn Sie nach einer Überschrift für diesen Prozess suchen”, wandte sich Irving an den vorsitzenden Richter Gray, “dann schlage ich vor:
Bilder einer Exekution.”

Justice Gray wird aber nach ganz anderen Dingen suchen.
Er muss streng nach der Rechtsprechung des Landes bei
Verleumdungsklagen urteilen, und die bürdet der beklagten Partei – also Frau Lipstadt – den Nachweis auf, dass sie mit ihren Behauptungen die Wahrheit getroffen und nicht nur im gutem Glauben eines Interpreten ihre
Vorwürfe gegen Irving publiziert hat.

In den USA beispielsweise hätte Irving mit seinem Prozess keine
Aussicht auf Erfolg, weil dort die Bringschuld auf dem
Kläger liegt, dem Beklagten “böswillige Absicht” nachzuweisen. Das wird im Bereich wissenschaftlicher
Publikationen fast immer ausgeschlossen.

Großbritannien andererseits, gerade wegen der umgekehrten Beweislast, ist das Mekka für
Verleumdungskläger aus aller Welt geworden. Und nur hier kann Irving hoffen, dem Hauch einer Chance auf
Rechtfertigung nahezukommen, unbeschadet der Frage nach der
Wissenschaftlichkeit seines eigenen Werks. Die Verteidigung sucht also den Autor in Formulierungen zu fangen, die vor
Gericht die Thesen Deborah Lipstadts über Irving, den
Leugner und Fälscher, belegen.

Dessen unscharfe
Formulierungen zur Frage der Mord-“Absicht” gegen Juden, wie auch sein verschwommener Gebrauch des inzwischen zu einem
Terminus technicus avancierten Begriffs “Holocaust” selber müssen daher für die beklagte Seite von besonderem
Wert sein.

Dieser prozessnüchterne Hintergrund wird freilich immer wieder von Szenen großer Bewegtheit abgelöst; sie erinnern daran, dass es hier um ein noch mitten in das Leben vieler Menschen reichendes Kapitel der
Zeitgeschichte geht, und nicht allein um das Recht und die
Obsession eines David Irving.

Es war Donnerstag, das Ende des dritten Gerichtstags erreicht, Irving hatte wieder seine These vorgetragen, dass die Vergasungen in Auschwitz unmöglich den von der
Wissenschaft allgemein attestierten Umfang erreicht haben konnten. Der Kläger verlässt den Raum Nr. 37 des
Londoner High Court, da tritt eine Frau auf ihn zu und erinnert ihn daran, dass beide Großeltern in den
Gaskammern von Auschwitz umgekommen seien.

Ungerührt gibt der Angesproche zurück: “Sie werden sich vielleicht freuen, zu hören, dass Ihre Großeltern ziemlich sicher an Typhus starben, wie Anne Frank.”

Aus Irving spricht die unappetitliche Mischung eines
Wadenbeißers und Sentimentalisten, der ohne
Rücksicht auf die Gefühle anderer vom Leder ziehen kann, aber sich selber als Opfer einer großen
Diffamierung aufspielt.

Die Verteidigung hält dagegen, was sich der Autor etwa auf einer Konferenz im kanadischen
Alberta, im September 1991, geleistet hat, als er unter dem
Gelächter des Publikums “ganz geschmacklos”, wie er sich brüstete, anmerkte, “dass mehr Frauen auf dem
Rücksitz von Edward Kennedys Auto in Chappaquiddick gestorben sind als jemals in Auschwitz vergast wurden”.

Während Irving sich treuselig als
“Laissez-faire-Liberalen” bezeichnet, kann er doch nicht seine Missbilligung über die zu starke Einwanderung von
Farbigen nach Großbritannien im Verlauf der letzten
Jahrzehnte verbergen. Mit dem Aplomb des Stammtisches fügt er hinzu: “Manchmal denke ich mir, wenn die
Soldaten, die da die Strände in der Normandie stürmten, hätten sehen können, was seither geschah ist, sie wären keine 50 Yards weit gekommen.
Sie hätten aufgegeben.”

Man darf gespannt sein, wie die Experten der Verteidigung
– Koryphäen der Hitler-Ära-Forschung wie Robert
Browning
aus den USA, Jan van Pelt aus Kanada, und aus Großbritannien Peter Longerich und
Richard Evans – mit diesem “akademischen Freibeuter” (Die “Times”) umgehen werden.


January 17, 2000


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Source Information
Original Publication: 2000-01-17
Digital Archive: Focal Point Publications
Accessed: June 4, 2026