⚠️ Historical Documentation Notice
Historical Documentation Notice

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The International
Campaign for Real History

Documents on the deputy commandant of the Nazi concentration camp at
Auschwitz,

Hans
Aumeier

Handwritten study allegedly written by Hans Aumeier,
Oslo, while still in Norway, July (?) , 1945.

Document [email protected]]
of California for the transcription. See his letter with commentary.


We invite on the Hans Aumeier documents. (Comments, amplifications, corrections) . These documents, if genuine, seems to be of equal historical significance to the
“memoirs” of Rudolf Höss — and to pose problems of authenticity and veracity of no less importance. The records show that Aumeier was handed over to the Poles, put on trial with Höss and the other Auschwitz officials, and hanged early in 1948. [Video of sentencing]

These records are found in the PRO File:
WO.208/4661, the papers of the notorious rough-diamond
British army interrogator Lt Col Scotland. From an initial survey of the file, it appears that Aumeier wrote in pencil on 17 sheets of A4 paper, with characteristic spelling, an untitled Aufzeichnung, headed left corner: „Gefangener
Nr. 211 Aumeier.” It is undated, but evidently written at about the same time as the 11-page handwritten
Aufzeichnung dated „25.7.45″ (ohne Ort) .

A note on spellings: Aumeier wrote place names in
CAPITAL LETTERS in regulation
British-army fashion. Otherwise spellings are left here as in the original. He used the SS-runes. He always represented double m’s (mm) as a single “m” with a line over the top; we have marked this by [m]. Similarly [n] is nn. And he always represented the German digraph ß (sz or ss) by the letters “hs”, which we must admit we ourselves have never encountered before.

Thus Höss (Höß) becomes Höhs.–Webmaster.

[Hans Aumeier,
Bleistiftaufzeichnung:] [comments
by
transcriber]

[For improved legibility, in this version the spelling has been corrected and modernised, and abbreviations expanded] [Original handwritten text pdf.] [Original transcript]


Gefangener -1
No. 211
Aumeier

1.) Unter Führung des Lagerkommandanten waren die einzelnen Befehl [das Wort Befehl ist durchgestrichen] Dienststellen in verschiedene
Abteilungen gegliedert. Abteilung I war die Kommandantur, d.h. die
[ ]
Abteilung des Lagerkommandanten persönlich. Er persönlich unterstand direkt der Amtsgruppe D in
Oranienburg und bekam auch von dort deren Befehle oder die
Befehle des RFSS, Wirtschaft-V.H.A
[Wirtschaftsverwaltungshauptamt] oder Befehle des
R.S.H.A sowie vom
R[eichs]-Kriminalpolizeia[mt].

Dem
Lagerkommandanten unterstanden entweder direkt oder aufsichtshalber, sämtliche Abteilungen[en]
informatorisch soweit sie einer anderen Amtsgruppe in Berlin unterstanden. Er war durch seine erhaltenen Befehle, der
Richtungsweiser und Verantwortliche für die Arbeit der einzelnen Abteilungsleiter.

Kamen direkte Befehle an
Abteilungsleiter von Ämtern [die Wörter “von
Ämtern” sind durchgestrichen], welche direkt anderen Amtsgruppen unterstanden, so konnte er im Rahmen des
Gesamtplanes des K.L.A[uschwitz] Besprechungen führen oder Einspruch einlegen.

Die Abteilung I war untergliedert in die Abteilung Ia.
Diese Abteilung wurde durch den Adjutanten des
Lagerkommandanten geführt und war direkt dem
Lagerkommandanten unterstellt. Der Adj[utant] war das Sprachrohr des Kommand[amten]. In seiner
Abteilung lief die gesamte Ein- und ausgehende Post an, er legte die Unterschriften des Lagerkommandanten vor und unterbreitete ihm Vorschläge des gesamten
Dienstbereiches.

Er war verantwortlich für die
Verteilung der K[ommando]-Befehle, Einhaltung der einzelnen Terminmeldungen und war zugleich der direkte
Vorgesetzte der Unterführer und Männer des
K[ommando]-Stabes.

In seiner Abteilung war die Personalabteilung und die
SS-Gerichtsabteilung eingegliedert. Er führte die
Führer- sowie die Unterführer- und
Männerpersonalakten des K[ommando]-Stabes.
Zugleich war er sozusagen Gerichtführer und war verantwortlich für die Vernehmungen der Männer, welche sich irgendwie dienstlich vergangen haben.

Er bearbeitete also die Disziplinarverfahren der Männer, legte die Bestrafungen dem Lagerkommandanten vor und bearbeitete schwerere Fälle mit dem SS-Gericht in
Breslau. Mit Häftlingsangelegenheiten hatte er nichts zu tun.

Die Abteilung II war die sogenannte politische Abteilung
Der Leiter war Angehöriger der Gestapo und er unterstand direkt dem Dienststelleninhaber der Gestapo in
Kattowitz. Indirekt unterstand er dem Lagerkommandanten und war verpflichtet in allem den Lagerkommandanten zu unterrichten und ihn [sic] von allen Anordnungen der
Gestapo im Bezug auf das K.L. [Konzentrationslager]
Kenntnis zu geben.

In dieser Abteilung wurden die ganzen
Angelegenheiten der Häftlinge von der Einlieferung bis zur Entlassung bearbeitet. Dort wurden über jeden einzelnen Häftling Personalakten geführt. Von dort wurden auch die Vernehmungen von größeren
Vergehungen der Häftlinge durchgeführt und dem
Lagerkommandanten direkt zur Bestrafung gemeldet.

Bei der
Beurteilung von Häftlingen zwecks Entlassung, wurde der
Leiter der Abteilung in krimineller (bei Berufsverbrechern) sowie in politischer Hinsicht gehört. Bei Einlieferung wurden [sic. wurde] dort dem Häftling seine
Lagernummer gegeben und seine Akte angelegt. Im Todesfalle (meines Wissens bei den jüdischen nicht) wurden von dort die Angehörigen benachrichtet. [sic. benachrichtigt].

Dem Leiter der Abteilung unterstand das Krematorium, ein
Häftlingskommando unter Führung eines
Angehörigen der Abteilung führte die
Leichenverbrennungen durch. Im Anforderungsfalle von
Angehörigen der Häftlinge, wurden von dort aus auch die Aschenurnen an die betreffenden
Friedhofsverwaltungen zur Bestattung übersandt. Dem
Leiter unterstanden auch direkt die Entlassungen von
Arbeitserziehungshäftlingen, welche nicht vom RSHA.-
sondern von der Gestapo Kattowitz eingeliefert waren.

Diese waren kurzfristig, meist bis zu 42 Tagen eingeliefert.

Abteilung III Schutzhaftlager, unterstand dem
Lagerkommandanten direkt. Der Leiter der Abteilung war zugleich 1. Schutzhaftlagerführer. Im [sic.
Ihm] beigegeben war, je nach Größe des
Lagers, ein 2. und 3. SS Führer als Lagerführer.
Direkt unterstellt waren im [ihm!] die
Rapportführer und Blockführer. Der
Abteilungsleiter war verantwortlich für die Sauberkeit,
Ordnung und Disziplin der Häftlinge, während ihrer
Schutzhaftzeit.

Er sorgte für den internen Lagerdienst, für rechtzeitiges Ausrücken der Arbeitskommandos, für rechtzeitiges Einrücken, für Lagerruhe und für die Stärkeappelle. Bei kleineren Vergehen der Häftlinge, schlug er auf Grund der Personalakten und der Lagerführung, beim Lagerkommandanten die
Verwarnung oder Bestrafung der Häftlinge vor.
Selbstständige Disziplinarstrafgewalt hatte er nicht.

Der Leiter der Abteilung legte dem Lagerkommandanten die
Beurteilungen der Häftlinge für Entlassungen, zur
Unterschrift und Weitergabe an das R.S.H.A oder R.K.P.A. vor.

Angegliedert war der Abteilung die
Häftlingspostzensurstelle und der Poststellenleiter war dem Schutzhaftlagerführer direkt unterstellt. Die untergliederte Abteilung sorgte für die Zensur der ein-
und ausgehenden Häftlingspost, Zeitungen und
Zeitschriften, sowie Zensur und Ausgabe der eingehenden
Häftlingspakete. Im Zweifelsfalle entschied der Leiter der Abteilung III.

Der Abteilung III war angeschlossen die Abteilung IIIa
Arbeitseinsatzführung. Der Leiter war Vertreter des
Leiters III und war direkt dem Lagerkommandanten unterstellt. Er arbeitete in engster Verbindung mit
Abteilung III und war verantwortlich für richtiges und zweckmäßiges Einsetzen der
Häftlingsarbeitskommandos.

Im Auftrag des
Lagerkommandanten verhandelte er direkt mit den einzelnen
Abteilungsleitern, Firmen und sonstigen
Rüstungsbetrieben in bezug auf den Arbeitseinsatz der
Häftlinge. Er stellte die Vergütungsverrechnungen aus und genehmigte die Stärken der einzelnen
Arbeitskommandos. Im unterstellt waren die
Arbeitsdienstführer. Diese waren ihren Leiter gegenüber verantwortlich für die richtige
Zusamenstellung der Arbeitsk. Z.B.

Fachkräfte und
Hilfskräfte, sowie für die genügende
Arbeitsleistungen der Kommandos. Sie mußten im
Außendienst auch ständig Kontrollen der Kommandos durchführen.

Der Verwaltungsführer – Leiter der Abteilung IV, war direkt dem Leiter IV – Amtsgruppe D – Oranienburg unterstellt, indirekt dem Lagerkommandanten Dienstlich verkehrte er direkt mit Oranienburg. Er war dem
Lagerkommandanten gegenüber verantwortlich für richtige Bekleidung und Verpflegung, Unterkunft und
Beschaffung der A. Geräte für Truppe und
Häftlinge.

Untergliedert war die Abteilung in
Kassenleitung, Verpflegungs- und Unterkunftsabteilung, sowie die Häftlingsgeld- und Effektenverwaltung. Diese
Unterabteilung. arbeiteten eng mit der Abteilung III zusammen.

Abteilung V war dem Standortarzt unterstellt. Er selbst war direkt dem Arzt bei der Amtsgruppe D – Oranienburg. unterstellt, indirekt dem Lagerkommandanten. Er war verpflichtet, über alle Angelegenheiten den
Lagerkommandanten zu unterrichten. Berichte und Meldungen machte er direkt nach Oranienb[urg], in Durchschrift an den Lagerkommandanten Dem Leiter direkt unterstellt waren die Truppen -und Lagerärzte, die Zahnärzte, die
Apotheker, sowie die Sanitätsdienstgrade.

Er war verantwortlich für die Behandlung der kranken
Männer und Häftlinge und ihm unterstanden direkt die einzelnen Krankenreviere in den einzelnen Lagern.

Abteilung VI Truppenbetreuung. Der Leiter war dem
Lagerkommandanten direkt unterstellt, zugleich erhielt er grundsätzliche Anweisungen vom Leiter VI Amtsgruppe D.
Er war der Schulungsleiter für politische Schulung der
SS-Männer.

Abteilung Landwirtschaft. Der Leiter war meines Wissens direkt dem SS-W.V.H.A.-Berlin unterstellt. In der
Gesamtplanung des Lagers war er dem Lagerkommandanten verpflichtet und unterstellt.

Bauleitung. Der Leiter war direkt dem Leiter der
Amtsgruppe-C des W.V.H.A-Berlin unterstellt. In der
Gesamtplanung des Lagers informatorisch dem
Lagerkommandanten. Er war verantwortlich für den Aus-
und Aufbau des Gesamtlagers, baumäßig gesehen.
Angegliedert waren dem Lager noch die Deutschen
Ausrüstungswerke, deren Leiter dem W.V.H.A.-Berlin direkt unterstellt war. Indirekt war er dem
Lagerkommandanten unterstellt, der zugleich im Werk als
Betriebsleiter fungierte.

Während meiner Dienstzeit bestand das
K.L.A[uschwitz]. aus dem Stammlager I, dem Lager
II-Birkenau und dem Frauenlager Birkenau. Als
Außenlager bestanden die Arbeitskommandos 1.)
Buna-Monowitz, 2.) Jawischowitz, 3.) Golbeschen, 4.) Kobier,
3.) Groß Chelm, 6.)
Eintrachthütte-Schwindochlowitz und 7.) Jaworschnow.
Die Abteilung Landwirtschaft hatte außerdem die
Außenstellen Harmense, Budy, Babitz und Dwory.

Die
Bewachungstruppe unter Führung eines Kommandeurs, welcher wie die Truppe direkt dem Lagerkommandanten unterstellt war, besorgte den Posten und
Bewachungsdienst.

2.) Vor der Vergasung wurden die Kammern durch das
Kommando in sauberen Zustand gebracht. Beim Eintreffen der zur Vergasung bestimmten Menschen, wurden sie, wie schon im
2. Bericht beschrieben, in eine Baracke zur Entkleidung gebracht und dann unter Hinweis der Desinfektion und des
Badens, in die Kammern geführt. Die Vergasung selbst geschah unter [“unter” ist durchgestrichen] durch einen oder zwei SDG unter Aufsicht des diensthabenden
Arztes.

Der SDG war durch eine Gasmaske gesichert und warf das Gas entweder von oben oder von der Seite durch verschließbare Luftlöcher in die Kammer. Bei der
Öffnung der Bunker war der Sicherheitsführer regelmäßig nicht mehr anwesend, da ja die Bunker erst meistens am nächsten Tag unter Aufsicht des Arztes geöffnet wurden.

Mein persönliches Empfinden war erschreckend und innerlich hemmend und nach Schließung der Bunker war ich froh diesen Dienst beendet zu haben und entfernte mich so schnell als [hier sollte nicht als, sondern wie stehen] möglich um den Anblick nicht mehr vor mir zu haben. Ich machte mir schwere Gedanken über die
Möglichkeiten, wenn es den eigenen Angehörigen so ergehen würde und mußte mich zwingen innerlich nicht darüber weiter zu denken.

Mit anderen konnte man sich ja auf Grund des Verbotes nicht aussprechen und so war man dauernd einer schweren seelischen Belastung ausgesetzt.
Durch Vorgesetzte wurde immer wieder zum Ausdruck gebracht, daß die Vernichtung der Juden durch den Führer eben öffentlich in einer Rede angesagt war und es eben die Pflicht ist diesen Dienst zu tun. Jeder war froh, wenn er sich davon frei wußte und ich war sehr froh, als meine Versetzung von Auschwitz kam.

Mein heutiges Empfinden ist genau wie damals noch seelisch bedrückend, doch war es Schicksal, daß ich damals zu diesem Dienst bestimmt wurde.

3.) Meines Wissens war für die Durchführung der
Vergasungen dem [der!] RFSS, der Lagerkommandant und der Chefarzt verantwortlich. Beteiligt bei der Auswahl waren nur die diensthabenden Ärzte.

Ob während meiner damaligen Dienstzeit schon ein solcher RFSS-Befehl bestand, ist mir nicht bekannt. Ich habe erst im Herbst 1944 gehört, nicht gelesen, daß
ein RFSS-Befehl herausgekommen wäre (Zeitpunkt ist mir nicht bekannt) wonach jüdische Kinder und auch
Neugeborene, in Lagerkindergärten unter direkter
Verantwortlichkeit des Lagerarztes aufgezogen werden müssen. [das Wort Lagerkindergärten ist unterstrichen]

4.) Für welche Zwecke die goldenen Zähne verwendet wurden, ist mir nicht bekannt. Ich weiß nur, daß die Goldzähne durch den Zahnarzt, (ob geschmolzen oder nicht, kann ich nicht angeben) nach Berlin
überbracht wurden. Die genaue Dienststelle in Berlin oder Oranienburg kenne ich nicht. Für welche Zwecke die
Haare Verwendung fanden ist mir auch unbekannt.

Ich weiß auch nicht bestimmt, ob durch das SK die Haare bei der Verwaltung abgegeben wurden und von dort aus versandt wurden oder ob diese zu anderen Zwecken verwendet wurden.

Andere Vorgänge bei den Leichen sind mir während meiner Dienstzeit nicht bekannt geworden.
Daß bei lebenden oder toten Menschen tätowierte
Hautteile entfernt worden wären, ist mir nicht bekannt und ich habe davon weder etwas gehört noch gesehen.

5.) Nach meiner Ansicht hätte der RFSS zur
Verantwortung gezogen werden müssen, denn ich glaube bestimmt, daß er Hitler den Vorschlag zur Genehmigung gemacht hat. Bestimmt weiß ich auch, daß der
Befehl zur Vergasung an den Lagerkommandanten und die
Ärzte vom RFSS gegeben wurde.

Die anderen Führer und Männer, welche zu diesem Dienst herangezogen wurden, waren ja durch ihren Diensteid an der
Ausführung [richtig: die Ausführung] der
Befehle gebunden, andernfalls sie wegen Befehlsverweigerung oder Meuterei auf Befehl des RFSS erschossen worden wären.

Über Gerichtsverfahren ist mir bekannt, daß
von Zeit zu Zeit ein Standgericht entweder in Kattowitz oder in A[uschwitz] getagt hat. Ich war persönlich nur einmal bei einer Verhandlung und damals war der
Stapoleiter Obersturmbannführer Mildner Vorsitzender des Gerichtes. Durch den Richterspruch hörte ich, daß der Mann wegen (es war ein Pole)
Vergewaltigungsüberfall auf eine deutsche Frau zum Tode verurteilt wurde. Wer den Richterspruch bestätigte ist mir nicht bekannt.

Ob dies durch den RFSS oder durch den
Gauleiter geschah, entzieht sich meiner Kenntnis.

Ich weiß nur, daß die Verantwortung für den Verurteilten bis zur Erschießung der
Lagerkommandant und der Leiter der Abteilung II hatte. Die
Verurteilten wurden in den Arrest verbracht. Dieser unterstand mit den dort diensttuenden SS-Männern direkt dem L[ager]-Kommandanten.

Nach einer gewissen Zeit erschien der Stapoleiter in Auschwitz und begab sich mit dem
Lagerkommandanten, dem Leiter der Abteilung II,
Angehörigen der Stapo-Kattowitz und Angehörigen der Abteilung II in den Arrest und dort wurde dem
Verurteilten durch einen Dolmetscher das Urteil verlesen.

Sie konnten dann noch Wünsche äußern, schreiben, essen oder rauchen und wurden dann durch
Angehörige der Stapo oder durch das Arrestpersonal im
Hofe des Arrestes im Beisein des Arztes in den Kopf getötet. Der Arzt stellte den Tod fest und die Leiche wurde ins Krematorium zur Verbrennung gebracht.

Ich weiß nur, daß der Arzt für die
Abteilung II oder für die Stapo einen Totenschein ausfüllte. Welche weitere Urkunden oder Akten darüber geführt wurden, ist mir nicht bekannt, da ich für diese Angelegenheiten nichts zu tun hatte. Ich nehme bestimmt an, daß die Angehörigen über den Tod benachrichtigt wurden.

6.) Soweit als es sich um russische Staatsangehörige
[kleiner Anfang in staatsangehörige ist richtig] Häftlinge handelte, wurde in der
Behandlung keinerlei Unterschied gemacht. Im allgemeinen wußte man im Lager ja gar nicht, daß es sich bei der Masse um russische oder andere jüdische
Staatsangehörige handelte. Ob vor meiner Zeit in
A[uschwitz] russische Kriegsgefangene waren, weiß ich nicht.

Meiner Erinnerung nach waren in
Birkenau 60 Mann, welche innerhalb des Lagers zu Küchen
-und Stubendienstarbeiten eingesetzt waren. Ob es sich tatsächlich um russische Kriegsgefangene handelte ist mir nicht genau bekannt.

[Stamp]

Aumeier PWIS

(NORWAY)