Ermittlungen gegen David Irving wegen Verjährung eingestellt
Weinheim, Rhein-Neckar-Kreis (dpa/lsw) — Das Amtsgericht Weinheim hat das Verfahren gegen den britischen Holocaust-Leugner David Irving wegen Verjährung eingestellt. Dies wurde am Montag bekannt.
Nachdem im vergangenen Jahr ein Auslieferungsersuchen an Großbritannien folgenlos blieb, sei nach zehn Jahren nun die absolute Verfolgungsverjährung eingetreten, sagte der zuständige Richter.
«Das hat sich erledigt. Er bekommt nun eine Einstellungsverfügung zugestellt.» Irving soll im Herbst 1990 bei einer NPD-Veranstaltung in Weinheim den Massenmord der Nazis an den Juden geleugnet haben. Deswegen hatte ihn die Mannheimer Staatsanwaltschaft im Jahre 1995 angeklagt.
Organisiert wurde Irvings Weinheimer Vortrag vom damaligen NPD-Vorsitzenden Günter Deckert, (rechts), der in diesem Zusammenhang im Mai 1997 vom Mannheimer Landgericht zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden war. Irving selbst darf seit Jahren nicht mehr nach Deutschland einreisen.