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a very full German-language account of
this case see the local newspaper
[click] Die
Geschichte beginnt 1979 an der
Nürnberger
Wirtschaftsschule. Wegen
rechtsextremer
Äußerungen wird
Witzsch die Fachaufsicht
für Geschichte und
Sozialkunde entzogen, bald
darauf darf er keine Klassen
mehr unterrichten, in denen
der Nationalsozialismus
behandelt wird. Bereits 1980
fordert ein "Komitee gegen
Neonazismus" seine sofortige
Entlassung aus dem
Schuldienst. Im März 1981
wird er suspendiert, GEW und
CSU schließen ihn
aus.
-- Local Fürth, germany,
newspaper |
David Irving
comments: READING these newspaper items,
which Günther Deckert sent
to me today, I can fully identify
with this teacher and his
wellknown German lawyer, fighting
a grim battle in a court presided
over by a judge with only the
most rudimentary and conformist
knowledge of recent history, and
anxious, nay terrified, of
upsetting public (i.e. published,
press) opinion. I remember
twenty years ago getting a letter
from a German schoolteacher who
had just been fired from her
school because a picture in a
local newspaper of me speaking in
a bookstore showed her sitting in
the front row. The witchhunt
goes on. Non German speakers will
get the flavour of the Witzsch
story from my translation of the
panel above: The
story begins in 1979 at the
Nurmeberg School of Economics:
Witzsch is withdrawn from
supervising history and social
science classes for making
rightwing remarks. Shortly after,
he is not permitted to teach any
more classes dealing with
National Socialism. In 1980 a
'Committee against Neo-Nazis' is
already calling for his immediate
dismissal as a teacher. In March
1981 he is suspended. The
Teacher's Union and Christian
Socialist party expel
him. And so on. And for what is
this hardy ex-teacher Witzsch now
sentenced to three (in fact
seven) months in jail? For saying
there is no proof that Hitler
ordered the Holocaust. For
doubting the Auschwitz gas
chambers. And for expressing
scepticism about the Six Million
figure -- in a letter to a
historian on the subject, a Jew,
Michael Wolffsson, whose
contribution to scientific
advance is to turn the letter
over to Germany's modern state
police authority. On each of
those points, as my own readers
will know, even the conformist
historians are gradually coming
round to the revisionist view.
[See the links at the foot of
this page]. Those familiar
with the transcripts
of the Lipstadt Trial will recall
my cross examination of Prof
Peter Longerich, one of
Wolffsohn's colleagues, in
which I mocked his heavy reliance
on what he called "the consensus
of historical opinion" in
Germany, where the archives
failed to provide the
documentary evidence that
he needed. Of what value
was his "consensus", I inquired,
when those expressing a different
view found themselves cast into a
German prison cell? Mr Justice
Gray, an otherwise
intelligent enough chap, urged me
to move on: he, like the rest of
the world, found it evidently
hard to believe that in Germany,
60 years after WW2, people are
still being put in prison for
expressing non conformist views
(and in a private letter, at
that). | Landgerichtsurteil
gegen Hans-Jürgen Witzsch
rechtskräftig Ex-Lehrer
ins Gefängnis Drei Monate Haft
für 62-Jährigen wegen
Verharmlosung Hitlers DER ehemalige Lehrer und Fürther
CSU-Stadtrat Hans-Jürgen
Witzsch muss ins Gefängnis. Das
Bayerische Oberste Landesgericht wies die
Revision des 62-Jährigen gegen ein
Urteil des Landgerichts
Nürnberg-Fürth vom Januar ab.
Darin war Witzsch wegen
verharmlosender
Äußerungen über Adolf
Hitler und den Holocaust zu drei
Monaten Haft verurteilt worden. Anlass des Strafprozesses war ein Brief
des Fürthers an
Historiker
Michael Wolffsohn gewesen. Unter
anderem hatte er geschrieben, es gebe
keine Belege für einen Befehl Hitlers
zum Judenmord. Ein solcher Befehl sei
"eine Erfindung der
Nachkriegsgreuelpropaganda". Auch die Zahl
von sechs Millionen während des
Dritten Reichs getöteten Juden sei
eine "reine Propagandazahl". Angezeigt
wurde Witzsch daraufhin von Arno
Hamburger, dem Vorsitzenden der
Israelitischen Kultusgemeinde in
Nürnberg. Das Landgericht unter Vorsitz von
Klaus Kriegel wertete den Brief als
Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener.
Die drei Monate Haft konnten auf Grund der
Vorstrafen von Witzsch nicht mehr zur
Bewährung ausgesetzt werden. Richter
Kriegel hatte im Prozess betont: "Sie sind jetzt bereits das
dritte Mal hier. Ich habe Sie doch
schon beim letzten Mal fast gebeten:
Tun Sie so etwas nicht mehr. Aber Sie
haben sich nicht daran gehalten." Das Bayerische Oberste Landesgericht
wies die Revision gegen das Urteil in nur
einem Satz zurück. Es fand "keine
Rechtsfehler zum Nachteil des
Angeklagten". Witzsch hatte diese
Entscheidung erwartet, wie er auf
NN-Nachfrage erklärte. Den
Instanzenzug hat er damit
ausgeschöpft, das Urteil ist
rechtskräftig. Der 62-Jährige
muss die drei Monate Gefängnis
antreten, sobald er geladen wird. Hinzu
könnten vier weitere Monate kommen:
Er hat den strafbaren Brief während
einer laufenden Bewährung
geschrieben; nun steht deren Widerruf
an. Witzsch wehrt sich aber weiter. Nach
eigenen Angaben hat er bereits
Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die
Haft würde dadurch nicht
aufgeschoben. Er hat aber gleichzeitig
beantragt, den Haftantritt zu verschieben
- "aus akuten Gründen", die er nicht
näher nennen will. GUDRUN
BAYER
Lokales Dienstag, 20. August
2002 Die Revision
verworfen: Witzsch muss jetzt
einsitzen Drei
Monate Gefängnis für
Ex-Gymnasiallehrer ENDSTATION für den ehemaligen
Fürther Lehrer Hans-Jürgen
Witzsch: Das Bayerische Oberste
Landesgericht verwarf eine Revision des
wegen rechtsextremer
Propaganda mehrfach verurteilten
und suspendierten Gymnasiallehrers. Damit
ist der Rechtsweg für den
62-Jährigen ausgeschöpft. Hintergrund war ein Urteil der 4.
Strafkammer des Landgerichts
Nürnberg-Fürth. Darin war
Witzsch wegen Verunglimpfung Verstorbener
zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten
ohne Bewährung verurteilt worden.
Gegen dieses Urteil hatte sowohl die
Staatsanwaltschaft, der dieser Spruch als
zu milde erschien, Berufung eingelegt als
auch der Angeklagte selbst, der einen
Freispruch erreichen wollte. Witzsch hatte sich zuvor in einem Brief
an den Münchner Historiker Michael
Wolfssohn gewandt und dessen
Erkenntnisse über die NS-Diktatur
angezweifelt. Die zentralen
Einsprüche des
Hobby-Historikers
aus Fürth: Hitler habe die
Vernichtung der Juden nicht befohlen, die
Nazis hätten ihre Vernichtung nicht
planmäßig durchgeführt und
keiner der obersten NS-Chargen habe von
der systematischen Judenvernichtung
gewusst. Gegenteilige Meinungen bezeichnete der
Angeklagte als böswillige Erfindung.
Durch diese unwahre Tatsachenbehauptung
aber hat sich der Angeklagte § 189
StGB schuldig gemacht. Das Gericht
urteilte, dass die Behauptungen des
Angeklagten "nicht nur monströs und
absurd" seien, sondern auch das Schicksal
der im Dritten Reich ermordeten Juden
verhöhnten. Mit der Entscheidung des
Bayerischen Obersten Landesgerichts ist
das Urteil des Landgerichts
Nürnberg-Fürth
rechtskräftig. uc
Süddeutsche Ztg./Bayern, Dienstag,
20. August 2002 Holocaust
geleugnet - Lehrer muss in Haft Nürnberg - Der frühere
Fürther Lehrer Hans-Jürgen
Witzsch muss wegen Verunglimpfung des
Andenkens verstorbener eine dreimonatige
Gefängnisstrafe absitzen. Das
Bayerische Oberste Landesgericht verwarf
eine Revision des 62-Jährigen gegen
ein Urteil des Landgerichts
Nürnberg-Fürth vom Januar.
Witzsch hatte in einem Brief an den
Historiker Michael Wolffsohn
behauptet, der Massenmord an den Juden in
Europa sei von Hitler weder
befohlen noch veranlasst worden.
Gegenteilige Ansichten nannte er
Erfindungen einer gegen Deutschland
gerichteten Gräuelpropaganda. Wegen
ähnlicher Äußerungen war
Witzsch in der Vergangenheit
mehrmals zu Geld-
und Bewährungsstrafen
verurteilt worden. Eine erneute Aussetzung
der Haft zur Bewährung kam nach
Auffassung des Gerichts wegen der
einschlägigen Vorstrafen nicht in
Betracht. Die Stadt Nürnberg konnte
in einem fast
20Jahre dauernden Prozess die
Entlassung des an einer Wirtschaftsschule
beschäftigten Geschichtslehrers
durchsetzen. Ps
RaumzeitZeitung für den Grossraum
Nürnberg - Fürth - Erlangen 20. August 2002 Oberlehrer muss in
den Knast Fürther
Auschwitz-Leugner verurteilt DAS Landgericht
Nürnberg-Fürth lehnte am
28.01.02 die Berufung des 62jährigen
Lehrers Witzsch ab. Damit wurde das
Urteil des Amtsgerichts Fürth - 3
Monate Gefängnis ohne Bewährung
wegen Verunglimpfung des Andenkens
Verstorbener - bestätigt. Da der
Ex-CSU-Stadtrat noch eine
Bewährungsstrafe offen hat, wird er
wohl für 7 Monate in Haft
müssen. Witzsch lehnte Klassenfahrten zum KZ
Dachau ab, da alle dort ausgestellten
Fotos Montagen seien. Die Gaskammern in
den Lagern seien, so Witzsch, erst
nachträglich von den Amerikanern
eingebaut worden. Witzsch ist Leiter des
"Arbeitskreises für Zeitgeschichte
und Politik e.V." in Fürth, der
revisionistische Positionen vertritt:
Gaskammern seien Erfindungen der
"Siegergeschichtsschreibung". Neben
Holocaust-Leugnern wie David Irving
schreibt Hans-Jürgen Witzsch u.a. in
den "Vierteljahresheften
für freie
Geschichtsforschung". Never
ending story Die Geschichte beginnt 1979 an der
Nürnberger Wirtschaftsschule. Wegen
rechtsextremer Äußerungen wird
Witzsch die Fachaufsicht für
Geschichte und Sozialkunde entzogen, bald
darauf darf er keine Klassen mehr
unterrichten, in denen der
Nationalsozialismus behandelt wird. Bereits 1980
fordert ein "Komitee gegen Neonazismus"
seine sofortige Entlassung aus dem
Schuldienst. Im März 1981 wird er
suspendiert, GEW und CSU
schließen ihn aus. Nach einem Prozess im Juli 83 wird
Witzsch nicht wie gefordert aus dem
Schuldienst entlassen, sondern lediglich
zum Oberstudienrat degradiert. Ein Jahr
später wird er Stadtrat für die
rechtsextreme
"Freie Wählergemeinschaft
Fürther Block". Nach einem Urteil des
Verwaltungsgerichts Ansbach darf er wieder
als Lehrer tätig sein. Seine
Suspendierung wird mit der Auflage
aufgehoben, Geschichte nicht mehr zu
unterrichten. Witzsch arbeitet
zunächst an der Peter-Vischer-Schule,
1991 stellt ihn die Nürnberger
Wirtschaftsschule wieder ein. 1994 wird
Witzsch wegen antisemitischer
Äußerungen erneut vom Dienst
suspendiert. Zwei Jahre später wird
er zu einer Bewährungsstrafe
verurteilt, erst im Jahr 2000 wird der
Lehrer endgültig aus dem Schuldienst
entlassen: das städtische Personalamt
hält ihn nun für untragbar. Brief
an Michael Wolffsohn Vergangenes Jahr wurde
der vorbestrafte
Revisionist vom Fürther
Amtsgericht zu drei Monaten Gefängnis
ohne Bewährung verurteilt und legte
Berufung ein. In einem Brief hatte Witzsch
den Münchner Historiker Wolffsohn
aufgefordert, "von seinen falschen und
fragwürdigen Behauptungen" über
die Shoah
Abstand zu nehmen. Laut Witzsch habe
Hitler den Massenmord an jüdischen
Menschen weder angeordnet, noch habe er
davon gewusst. Derlei sowie
die Zahl von
6 Millionen ermordeten Jüdinnen und
Juden bezeichnet er als "Kriegs- und
Nachkriegspropaganda". "Zwangsarbeiter"
hätten im "Dritten Reich die
schönste Zeit ihres Lebens hier in
Deutschland verbracht".
Wolffsohn leitete
das Schreiben an die Kripo und
den Vorsitzenden der israelitischen
Kulturgemeinde (IKG) in Nürnberg,
Arno Hamburger, weiter, der
Strafanzeige stellte. Der Berufungsprozess Bereits am ersten
Prozesstag vor dem Landgericht
Nürnberg war im Zuschauersaal viel
von "Weltverschwörung" und
"Auschwitz-Lüge" zu hören. Der
Anwalt des Auschwitz-Leugners bestritt
Hamburgers Recht, Strafanzeige zu stellen:
Dieser sei nicht Empfänger des
Schreibens gewesen. Richter Riegel
sah das anders: Es gehe um Verunglimpfung
des Andenkens Verstorbener - und Hamburger
könne als Vorsitzender der IKG oder
als Privatmann, der Angehörige in den
Vernichtungslagern verloren habe,
Strafantrag gegen Witzsch stellen. Der Verteidiger von Witzsch ist
einschlägig
bekannt. Günther
Herzogenrath-Amelung aus Regensburg
hat zahlreiche Nazis
vertreten und ist Mitglied des
"Deutschen Rechtsbüros". Er
führte Schulungen für die
mittlerweile verbotene "Nationalistische
Front" durch. Im September 2000 referierte
er auf einem Seminar des
"Nationalistischen Hochschulbundes" eine
"Rechtskunde für Nationalisten". Am zweiten Verhandlungstag wurden
Journalisten im Gerichtsflur von "alten
Kameraden" wegen ihrer Berichterstattung
bedrängt. Die Staatsanwaltschaft
forderte 7 Monate ohne Bewährung, der
Verteidiger plädierte auf Freispruch
und bescheinigte dem Richter
"rudimentäre
Geschichtskenntnisse". Witzsch
äußerte in seinem Schlusswort,
das Gericht sei "überfordert mit der
Thematik". Die Berufung wurde als unbegründet
verworfen, Witzsch muss die Kosten des
Verfahrens tragen. Die
Urteilsbegründung führte die
Tatsache, dass der Verurteilte bereits zum
dritten Mal wegen ähnlicher Vergehen
vor Gericht stand, ebenso an wie das
Verhalten des Angeklagten und seines
Anwalts. So seien die
Schöffen mit den Worten "Die
Zeiten werden sich ändern" und wer
ein Urteil fälle, würde
"vermerkt", bedroht worden. Bei der Urteilsverkündung
drängten rund 50
UnterstützerInnen des Revisionisten
in den Gerichtssaal. Sie empörten
sich über das Urteil, sahen eine
"Unrechtsjustiz" am Werk und wollten die
"Schuld der Juden" an diesem Urteil
erkannt haben. Witzsch hatte der
Urteilsverkündung mit immer roterem
Kopf gelauscht und sich jede Bemerkung des
Richters notiert. Aber auch das hat ihm
nicht geholfen - es sieht ganz so aus, als
ob Herr Lehrer Witzsch für sieben
Monate ins Gefängnis müsste.
Sein Anwalt hat Revision
angekündigt.-- mib Related
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