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Posted Friday, November 6, 1998


 

Le Pen's Prosecutor Interviewed about That Crime

Introduction
NEUES AUS DEM Kernland der Verfolgung! Jetzt ist es raus wie die perverse Verfolgungsmaschinerie in Deutschland funktioniert.

Wer das deutsche Volk als geborene Judenmörder verunglimpft, darf die Gaskammern ein Detail der Geschichte nennen. Wer aber die Gaskammern ein "Detail" Geschichte nennt und das deutsche Volk nicht gleichzeitig diffamiert, geht fünf Jahre ins Gefängnis. Interessante Enthüllungen eines Focus-Interviews mit dem leitenden Oberstaatsanwalt Manfred Wick wegen der Straftat einer falschen Meinungsäußerung von Jean Marie Le Pen.

Le Pen sagte auf einer Pressekonferenz, die Gaskammern seien ein "Detail der Geschichte" gewesen. Die deutsche Verfolgungsmaschinerie bestimmt, wie eine Äußerung zu verstehen ist, ergo wann eine Äußerung nach dem Verständnis der verfolgenden Staatsanwälte und Richter eine Straftat darstellt.

Und wenn sich, wie im Fall David Irving, bei Ansicht des Videobandes ergibt, daß der angeklagte Satz überhaupt nicht gesagt wurde, dann wird die Anklage einfach dahingehend abgeändert, daß der Beschuldigte aber auf Grund seiner ihm unterstellten Gesinnung eine sträfliche Aussage hätte machen können.

Oder wie bei Udo Walendy, der mangels Tatbestand einfach für das, "was er nicht geschrieben hatte", verurteilt wurde. Unter Leitung des Ex Irving-Verfolgers Wick soll nunmehr Le Pen für eine falsche Gedankenäußerung bis zu fünf Jahren hinter Gitter gebracht werden. --kp

Hier das Focus-Interview:

Focus No. 44/1998, Seite 88

DEUTSCHLAND

Herr WickCHEFERMITTLER Manfred Wick (Bild) ist Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft München 1. Seine Behörde prüft derzeit, ob sie gegen Jean-Marie Le Pen Anklage wegen Volksverhetzung erhebt.


"Die von Herrn Le Pen gewählte Formulierung ist geeignet, die ganze Dimension der systematischen Vernichtung zu verharmlosen und zu verniedlichen"


Steckt der Teufel im "Detail"?

Staatsanwalt Manfred Wick über das Ermittlungsverfahren gegen FN-Chef Le Pen, der die Gaskammern ein "Detail" des Zweiten Weltkriegs nannte.

FOCUS: Herr Wick, die Münchner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Vorsitzenden der französischen Front National, Jean-Marie Le Pen, der auf einer Pressekonferenz in München die Gaskammern als Detail" der Geschichte des Zweiten Weltkriegs bezeichnet hat. Ist das der Vorwurf?

Wick: Das ist der Vorwurf, und das war auch der Grund, weshalb wir die Aufhebung der parlamentarischen Immunität von Herrn Le Pen beantragt haben. Aus dieser Äußerung ergibt sich der Verdacht, daß eine Straftat gemäß Paragraph 130, Absatz 3, Strafgesetzbuch gegeben ist. Seit der Gesetzesänderung von 1994 ist nicht nur die Leugnung des Massenmordes an den Juden, sondern auch dessen Verharmlosung unter Strafe gestellt.

FOCUS: Inzwischen hat das Europäische Parlament Le Pens Immunität aufgehoben. Wie geht es weiter?

Wick: Wenn mir die Entscheidung des Parlaments auf dem offiziellen Weg zugeleitet worden ist, werden wir das Ermittlungsverfahren gegen Herrn Le Pen wegen des Verdachts der Volksverhetzung einleiten. Erst am Ende des Verfahrens, nach Zeugenvernehmung und auch der Beschuldigtenvernehmung des Herrn Le Pen, wird von uns entschieden werden können, ob wir Anklage erheben oder das Verfahren einzustellen ist.

FOCUS: Waren die Gaskammern kein Detail des Zweiten Weltkriegs?

Wick: Die von Herrn Le Pen gewählte Formulierung ist geeignet, die ganze Dimension der systematischen Vernichtung eines Bevölkerungsteils so zu verharmlosen und zu verniedlichen, daß es an Verfälschung grenzt. Detail des Weltkriegs waren die Gaskammern sicher nicht, sondern ein ganz integraler Bestandteil der Naziideologie und gezielter Völkermord.

FOCUS: Detail bedeutet: Teil eines Ganzen.

Wick: Ich werde mich zu diesem Punkt, nachdem er wesentlicher Aspekt des Ermittlungsverfahrens ist, vor dessen Abschluß nicht äußern. Wir werden im Verfahren auch prüfen, in welchem Kontext diese Äußerung gefallen ist, und da kann uns eventuell auch die Beschuldigtenvernehmung von Herrn Le Pen, sofern er sich äußert, gewisse Aufschlüsse geben.

FOCUS: Historiker, die den Zweiten Weltkrieg zum Gegenstand haben, widmen in ihren Werken den Gaskammern immer nur wenige Seiten, behandeln sie also als Detail - auch ein Grund, Ermittlungsverfahren einzuleiten?

Wick: Es kommt immer auf den Einzelfall - auf die Formulierung - an.

FOCUS: Wenn ein Historiker schriebe, daß die Kapazität der Gaskammern "stark übertrieben" wird, wäre das ein möglicher Straftatbestand?

Wick: Je nachdem, in welchem Zusammenhang diese Äußerung fällt. Es wäre auf jeden Fall zu prüfen, wenn durch die Äußerung die Ermordung der Juden durch die NS-Diktatur verharmlost wird.

FOCUS: Dieser Satz steht in der Einleitung von Daniel Goldhagens Buch Hitlers willige Völlstrecker. Werden Sie gegen Goldhagen ermitteln?

Wick: Ich kenne den Satz und den Zusammenhang, in dem er steht, nicht, und möchte mich dazu auch nicht äußern.

Interview: Michael Klonovsky

Our opinion

WENN "Verharmlosung" ein Straftatbestand sein soll, dann tobt das Gesetz des Dschungels. Um "verharmlosen" zu können, müßte erstmal zweifelsfrei geklärt sein, was wirklich geschah. Und da klaffen alleine die Auschwitz-Totenzahlen mit über 5,5 Millionen auseinander (der Oberrabiner von Polen nennt für Auschwitz 6 Millionen ermordete Juden während Pressac im Auftrag der Klarsfeldstiftung auf 470 Tausend kommt).

Verharmlosung ist immer eine Bewertung aus einer bestimmten Sicht. Im deutschen Verfolgungs-Pragraph (130 StGB) sind beispielsweise die Gaskammern überhaupt nicht erwähnt, die man nicht "leugnen" oder "verharmlosen" darf. Es ist auch keine Mindestzahl von ermordeten Juden erwähnt, die man unterschreiten muß, um "Volksverhetzung" zu begehen.

Mit anderen Worten stellt das deutsche Verfolgungs-Gesetz in sich eine Straftat dar und die Gesetzesmacher und Bundestagsabgeordneten, die den Gesetzestext beschlossen haben, müßten angeklagt werden. Es handelt sich also um reine Interpretationen des Verfolgungs-Regimes gegenüber unliebsamen Personen.

  • Goldhagen ist es sogar erlaubt zu sagen, daß es sich bei den "Vergasungen" um eine "Nebensache" handelt, weil er alle Deutschen als geborene Judenkiller diffamiert.
  • Le Pen, der die "Gaskammern" ein "Detail" nennt, aber gleichzeitig die Deutschen nicht verunglimpft, soll dafür fünf Jahre eingesperrt werden. Das ist kein Gesetz, das im Kernland der politischen Verfolgung angewandt wird, sondern rasende Ideologie.

 © 1998. Reprinted from Focus magazine.
The above news item is reproduced without editing other than typographical

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