Posted Thursday, September
3, 1998
| WE HAVE
TODAY RECEIVED THIS urgent communication from
the publisher of Germany's most outspoken
independent politcal magazine
Sleipnir,
two of whose journalists and editors have been
committed to prison
at the height of the German election campaign,
for publishing a book about the case of
Professor Robert Faurisson. It is a complaint to
Germany's electorial governing
authority.
| More
German Journalists Jailed Publisher
Protests Zeitschrift
für Kultur, Geschichte und Politik,
Sleipnir im Verlag der Freunde Andreas Röhler
(V.i.S.d.P.), Postfach 350264, 10211 Berlin Tel./Fax:
(0/30)-42857835 und (0/30)-6927863; eMail:[email protected] Internet: http://www.germany.net/teilnehmer/100/119271/index.html An den Bundeswahlleiter Herrn
Hahlen per Fax:0611-753183 Kopie an Deutschen Presserat Berlin, den
2. September 1998 Ich erhebe Beschwerde wegen
mangelnder Gewährleistung der
Freiheit der Presse, mangelnder
Informationsfreiheit der Bürger und
somit Behinderung der Bundestagswahl durch
ungesetzliches und rechtswidriges Vorgehen
der Berliner politischen Polizei und
Justiz (Staatsschutzkammer). Infolge der Urteilssprechung in den
Verfahren (502) 81 Js 2722/96 (16/96) und
81 Js 1683/95 KLs (4/96) vor dem
Landgericht Berlin, jeweils unter dem
Vorsitzenden Richter Brüning, wurden
mit Hans-Christian
Wendt und Frank
Schwerdt zwei namhafte
Herausgeber, Redakteure und Publizisten in
Haft genommen. Das Verfahren selbst aber wurde in
gesetzesbrechender und damit
rechtswidriger Weise geführt, wie
weiter unten begründet. Da durch die
Inhaftierung die Herausgabe u. a. der
oppositionellen und vergleichsweise
auflagenstarken Berlin-Brandenburger
Zeitung sowie weiterer Publikationen
unterbunden wurde, ist die Freiheit der
Bundestagswahl nicht gewährleistet.
Dies gilt auch unter dem
Gesichtspunkt, daß einer der
Betroffenen, Herr Frank Schwerdt, Mitglied
des Bundesvorstandes der NPD ist, deren
Wahlkampf damit ebenfalls empfindlich
behindert ist. Dieser Einsatz der
politischen Polizei und Justiz ist sowohl
in der Sache unwürdig, als auch dem
Vorgehen nach ungesetzlich und wird von
einer Reihe von eklatanten
Rechtsbrüchen begleitet. Unter
anderem wurde den derzeit Inhaftierten die
Lagerung eines als Kommissionsware
überlassenen Buches zur Last gelegt,
das in dem von mir geführten "Verlag
der Freunde" erschien. | 2. Wie der Begriff Kommissionsware
deutlich macht, sind die Händler
nicht Eigentümer des Gutes. Da der Staatsanwalt die Einziehung
der mir gehörenden Bücher
beantragte - die inzwischen meines Wissens
in nunmehr rechtswidriger Weise auch
erfolgt ist - hätte mir als
Eigentümer die Teilnahme am Verfahren
entsprechend § 431 StPO
zugestanden. Statt mir dieses Recht, auf welches
ich im Zeugenstand vergeblich hinwies, zu
gewähren, wurde ich vom Vorsitzenden
Richter
Brüning mit Beugehaft
bedroht. Auch eine anschließend
schriftlich eingereichte Beschwerde wurde
vom nämlichen Richter abgewiesen.
Erschwerend kommt hinzu, daß
Richter Brüning über meine
Eigentümerstellung keineswegs im
Unwissen war, wie der Urteilstext beweist.
Da ich als Herausgeber und Übersetzer
mit dem Buch und dessen - m.E. zu unrecht
- inkriminierten Inhalt unvergleichlich
besser vertraut bin als die beiden
lediglich als Zwischenhändler
fungierenden Verurteilten, liegt hier
zudem eine unzulässige Behinderung
der Verteidigung der inhaftierten
Publizisten vor. Abgesehen davon, daß die vom
Gericht unterstellte
Gesinnungsgemeinschaft zwischen den beiden
Angeklagten und meiner Person absurd ist -
wie aus dem Urteilstext selbst zu
erkennen, der eine Vielzahl von kritischen
bis abschätzigen
Äußerungen der Verurteilten und
ihrer Umgebung gegen den Verlag der
Freunde und das inkriminierte Buch
"Historische Wahrheit oder Politische
Wahrheit? Die Macht der Medien: Der Fall
Faurisson" des Autors Serge
Thion dokumentiert -, ist zu
beklagen, daß die Verurteilten Opfer
einer reinen Gesinnungsjustiz geworden
sind. Gesinnungen und entsprechende
Meinungsäußerungen aber haben
frei zu sein. Diese gehören zu den
unveräußerlichen
Menschenrechten. Ich habe mich daher
für die Rechte der Inhaftierten auch
als Gegner einer Reihe der von diesen
vertretenen Auffassungen einzusetzen und
bitte Sie, dies ebenso zu tun und sich
für deren unverzügliche
Freilassung zu verwenden. Mit freundlichen Grüßen
Andreas
Röhler (per Fax und daher ohne Unterschrift
gültig.) |
IN GERMANY
all of the hopes inspired by the tearing
down of The Wall are being dashed. A new
reign of terror has begun. The
pendulum swings from left to right, and
now back again, and those at the other end
of each swing are the first to suffer.
This is not the first time this century
that a German government has shown itself
only loosely acquainted with, or
interested in upholding, the principles of
free speech, or even the rule of law. In
Germany people are no longer equal under
the law. In Germany, free speech is still
guaranteed under the constitution, but -
as Boxer the Carthorse found out in
George Orwell's
ANIMAL
FARM -
sometimes there are small-print
restrictions written in under the big
principles painted on the end of the
barn-wall, which one somehow didn't
remember seeing with ones rheumy eyes the
last time one went to have look at them.
We
appeal to Website visitors: write a
polite letter to your local German
ambassador or consul general, inquiring
how many more such trials are going to
occur, and how many German writers and
editors are already being held in prison
(usually without the German public being
told: because other journalists are
terrified to write about it.) | The
above news item is reproduced without editing other
than typographical
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