Posted Monday, September
14, 1998
| Pensioner
Fined $6,000 for Writing to German
Politicians DIETER
LUDEWIG,
65, a pensioner living in Neustadt on the
Danube, thought he was doing the
responsible thing when he wrote to
Germany's head of state asking what was
the truth about Auschwitz. He himself was
in no doubt as to the mass murder by the
Nazis of the Jews, he said, but he had
heard so many conflicting stories. Then
the police came knocking at his door. He
was arrested and charged for writing the
letter. The magistrates threw the case out
as ludicrous. The
public prosecutor appealed. The new judges
woke up and smelt the coffee. In modern
democratic Germany, judges get sacked by
the ministry if they come up with "wrong"
decision. So this time, they got it right:
they fined the pensioner 8,750
deutschmarks, over $6,000 (oh, plus around
$15,000 costs). Our
round-the-world visitors to this Website
may shake their heads in disbelief. More
"Holocaust denier" lies, they will say. So
we print Ludewig's own story, and (in
German), two newspaper reports. May every
German hang his head in shame. The braver
Germans, and those living in free-speech
countries outside the Fatherland, may care
to write a letter to their President. His
address is given below... Dem
Herrn Bundespräsident Herrn Dr Roman Herzog, Bundespräsidialamt 53105 Bonn Kaiser-Friedrich-Straße 16 Germany (Telephone: +49 228 200
212 Fax: +49 228 200
200). | Dieter
Ludewig Schubertstr.
17 Postfach
1343, 93329 Neustadt Neustadt/Do., July
30, 1998 I
AM a retired engineer and I have occupied
myself at times during my professional
life with some chemistry. So
after retirement I sent a letter to the
"Bundesrat" [German upper house]
and some more politicians, a total of 220
letters, demanding that an international
and neutral fact finding commission be
charged to check on the Leuchter, Warsaw
and Rudolf studies. I
referred to the press release of the
Max-Planck-Gesellschaft dated May 25, 1993
saying that only the samples taken from
the walls of the delousing chambers
[at Auschwitz] showed significant
residues of cyanides. This
was enough for me to be dragged through
the judiciary of the Federal German
Republic (magistrate's court hearing,
three appeal hearings before the
Provincial Court, three appeals before the
Supreme Court of Bavaria plus yet another
hearing in the Provincial Court to hear
arguments on sentencing.) |
lt
seems to me quite interesting, that the
judges and lay assessors of the
fact-finding courts of the Landgerichte
(Tatsacheninstanzen), acquitted me,
while the judges of the Supreme Court of
Bavaria Krämer, Heusterberg
and Dr. Rohlff did not, in three
instances. They
punished me although they were not
entitled to do so under German law. That
my defence counsel should lay down the
defence. Now a
Verfassungsbeschwerde (a
constitutional appeal) is on its
way. My
fine was 8,450 deutschmarks ($6,000) and I
faced total costs of more than 20,000
marks not including the cost for the
Verfassungsbeschwerde, which is quite
a lot for a pensioner. But I regard it as
my sacrifice for the freedom of
opinion. lt
seems my case is causing them something of
a headache. To explore the situation of
the complete judiciary I intend to go to
the European Court of Human Rights, if I
can afford it
financially. |
The local newspapers (only) reported
it:- | Mittelbayerische
Zeitung Samstag,
14./Sonntag, 15. Februar 1998 Massenmord
an Juden in Auschwitz geleugnet Rentner
(65) zu 8450 Mark Geldstrafe
verurteilt AMBERG
(akb). Zu einer Geldstrafe in Höhe
von 8450 Mark plus sämtliche
Verfahrenskosten wurde gestern ein
65jähriger Rentner aus Neustadt an
der Donau am Amberger Landgericht
verurteilt. Er hatte nach Auffassung des
Gerichts den Massenmord von Juden im
NS-Vernichtungslager Auschwitz
geleugnet. Der
Mann war schon im Mai 1995 vom Amtsgericht
Kelheim zu einer Geldstrafe von 7500 Mark
verurteilt worden. Er hatte Briefe an
Bundespräsident Ro-man Herzog und
weitere 14 Bundesräte "betreffend
Auschwitz-Gesetz" geschrieben und darin
den Massenmord an Juden in den Gaskammern
des NS-Vernichtungslagers Auschwitz
geleugnet und ein unabhängiges
Gutachten zur ,,Wahrheitsfindung über
Auschwitz" gefordert. Gegen
das erste Urteil hatten sowohl der
Staatsanwalt als auch der Rentner Berufung
eingelegt. Nächste
Prozeß-Station war das Landgericht
Regensburg, das das Verfahren einstellte.
Die Staatsanwaltschaft ging in Revision,
das Bayerische Oberste Landesgericht
verwies die Strafsache zurück an eine
andere Strafkammer des Landgerichts
Regensburg. Dort wurde der Angeklagte
freigesprochen. Wieder ging die
Staatsanwaltschaft in Berufung, das BOLG
verwies die Strafsache an das Landgericht
Amberg. |
8.
Nach
einem erneuten Freispruch und einer
erneuten Revision der Staatsanwaltschaft
sprach das Bayerische Oberste
Landesgericht den 65jährigen
schuldig, da er die Existenz von
Gaskammern und Massenvergasungen geleugnet
hatte. Die Strafkammer am Landgericht
Amberg unter Vorsitz von
Landgerichtsvizepräsident
Günter Müller hatte
gestern über (las Strafmaß zu
entscheiden. Staatsanwalt
Gerhard Maier sprach in seinem
Plädoyer von "Ehrverletzung und
Verunglimpfung", die sich gegen Juden
richte, die im KZ Auschwitz umgekommen
sind. Er plädierte auf 9750 Mark
Geldstrafe und Auferlegung aller Kosten
aus den bisherigen Verfahren, Da der
Verteidiger das Mandat nach dem
Schuldspruch des Bayerischen Obersten
Landesgerichtes niedergelegt hatte,
verteidigte sich der Angeklagte selbst:
"Ich habe nicht den Massenmord mit Gas
bestritten, lediglich die Tötungsart
mit HCN-Gas." Auschwitz
sei wohl das schwerste Verbrechen in
Geschichte der Menschheit, auf jeden Fall
das schwerste in der l000jährigen
Geschichte der Deutschen, so Müller
in der Urteilsbegründung. "Wer dies
als Lüge hinstellt, handelt mit
schwerer Schuld." Das Urteil kann der
Angeklagte wieder mit Revision
anfechten. Bemerkungen
von Herrn Ludewig: "Ich
habe den Massenmord durch
Vergasung überhaupt nicht
bestritten, sondern die
Tötungsart durch HCN-Gas
bezweifelt. Dabei stützte
ich mich auf ein Zitat aus der
Presseerklärung der
Max-Planck-Gesellschaft vom
25.5.1993. In
dem inkriminierten Schreiben war
keine Formalbeleidigung
enthalten. Um eine Beleidigung zu
konstruieren bedurfte es der
Unterstellungen und Verdrehungen
der
Staatsanwaltschaft." |
| Amberger
Zeitung, 13.
Februar 1998 Auschwitz-Lüge:
Rentner schuldig Oberstes
Landesgericht hob Amberger Freispruch
auf&emdash; Gestern Geldstrafe
verhängtAMBERG.
(ath) Im April vergangenen Jahres hat die
4. Strafkammer des Amberger Landgerichts
einen 65 Jahre alten Rentner aus Neustadt
an der Donau vom Vorwurf der
"Auschwitz-Lüge" freigesprochen
(,,AZ" berichtete). Das Urteil erregte
auch deshalb Aufsehen, weil es unter
anderem mit Artikel 5 Grundgesetz (Recht
auf freie Meinungsäußerung)
begründet war. Die Staatsanwaltschaft
Amberg focht die Entscheidung mit dem
Rechtsmittel der Revision an und hatte nun
Erfolg.[1] Das
Bayerische Oberste Landesgericht hob das
Urteil der 4. Strafkammer auf und sprach
den 65jährigen der "Verunglimpfung
des Andenkens Verstorbener" schuldig (so
die offizielle Bezeichnung des
Tatbestandes). Dagegen legte der Rentner
zwar Beschwerde beim
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein,
das bewahrte ihn jedoch nicht davor,
gestern erneut am Amberger Landgericht
erscheinen zu müssen. Die
Verfassungsbeschwerde hat nämlich
keine aufschiebende Wirkung und das
Bayerische Oberste verwies den Fall zu
neuer Entscheidung über die
Rechtsfolgen an eine andere Kammer des
Landgerichts zurück. 8450
DM Geldstrafe für "schwere
Schuld" Die
1. Strafkammer unter Vorsitz von Richter
Günter Müller hatte
gestern vormittag die Aufgabe. eine Strafe
für den 65jährigen zu finden.
"An den Schuldspruch des Bayerischen
Obersten sind wir gebunden,"
erläuterte Müller.
Der
Rentner ist nach seiner Auskunft nicht
vorbestraft, was ein Hauptgrund dafür
war, daß es bei einer Geldstrafe
blieb.
Die Kammer folgte mit ihrer Entscheidung
weitgehend der Forderung von Staatsanwalt
Gerhard Maier, der 130
Tagessätze beantragt hatte; lediglich
die Höhe des veranschlagten
Tagessatzes wurde geringfügig
reduziert. Der 65jährige bekam eine
Geldstrafe von 8.450 Mark, außerdem
erlegte ihm das Gericht die Kosten des
Verfahrens auf und verwarf seine Berufung.
Müller schloß seine
Urteilsbegründung mit den kritischen
Worten: "Der Holocaust ist mit Sicherheit
das schwerste Verbrechen in der
8000jährigen Geschichte der
Menschheit, zumindest in der deutschen.
Wer das im Endeffekt als Lüge
hinstellt, handelt mit schwerer
Schuld." Der
Rentner beschäftigt seit nunmehr fast
drei Jahren die Gerichte. Grund für
seine erste Verurteilung zu 7500 Mark
Geldstrafe durch das Amtsgericht Kelheim
im Mai 1995 war ein Brief, den er an
Bundespräsident Roman Herzog
und zahlreiche führende Politiker
verschickt hatte. Darin zweifelte der
65jährige die Ermordung der Juden in
Gaskammern an, forderte u.a. ein neutrales
wissenschaftliches Gremium "ohne Juden und
Freimaurer" zur erneuten Untersuchung der
Konzentrationslager und schrieb von
"Greuelstories der Feinde unseres
Volkes".[2] Schicksal
der Juden verächtlich
gemacht Nach
Auffassung der 4. Strafkammer des Amberger
Landgerichts hat der Angeklagte mit den
Behauptungen in seinem Schreiben die
Existenz von Gaskammern sowie die
massenhafte Vergasung der Juden in
Konzentrationslagern insgesamt bestritten.
Ihm sei auch bewußt gewesen,
daß er die Massenvergasungen in
Abrede stellte und er habe billigend in
Kauf genommen, daß dadurch das
Verfolgungsschicksal der in den
Konzentrationslagern zu Tode gekommenen
Menschen verächtlich gemacht wurde.
Die Erklärungen des Angeklagten seien
dennoch mehrdeutig, befand die 4. Kammer,
da er nicht die Judenverfolgung als solche
geleugnet
habe.[3] Im
Zusammenhang mit den Adressaten ergebe
sich als Zweck seiner Schreiben, daß
es dem 65jährigen in erster Linie
darauf angekommen sei, das Verabschieden
und Inkrafttreten von Teilen des
sogenannten
Verbrechensbekämpfungsgesetzes zu
verhindern bzw. zu verzögern. Mit
Rücksicht auf diesen Zusammenhang ist
die grundsätzlich als
Tatsachenbehauptung zu wertende
Äußerung des Angeklagten auch
an Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz zu
messen, meinte die 4. Strafkammer unter
Vorsitz von Dr. Wolfgang
Schmalzbauer. Dabei sei insbesondere
zu berücksichtigen, daß der
Angeklagte den Weg der Petition gegangen
sei und nicht die "wilde Flucht in die
Öffentlichkeit" ergriffen habe. Die
Abwägung zwischen der Schwere der
Ehrverletzung und der Beschränkung
der Meinungsfreiheit führe deshalb
zur Straffreiheit des Mannes. Das
Bayerische Oberste Landesgericht hob in
seinem Urteil zwar hervor, daß
einige Feststellungen der 4. Strafkammer
richtig sind, kommt aber zu dem Ergebnis,
"daß die Erwägungen, mit denen
das Landgericht dennoch von einer
Verurteilung abgesehen hat, der
rechtlichen Prüfung nicht
standhalten". Richtig ist nach Ansicht des
2. Strafsenats der Ausgangspunkt der
Kammer, "daß unter
Berücksichtigung der Rechtsprechung
des Bundesverfassungsgerichts eine
mehrdeutige Äußerung nur dann
zur Strafbarkeit führen kann, wenn
ein möglicher nicht strafbarer
Bedeutungsinhalt mit überzeugenden
Gründen ausgeschlossen worden ist".
Als nicht strafbar habe das Landgericht
die Aussage im Schreiben des Angeklagten
gewertet, daß er die Verfolgung der
Juden in der NS-Zeit nicht leugnen, aber
durch ein neutrales wissenschaftliches
Untersuchungsgremium die Wahrheit
über die Gaskammern festgestellt
wissen wolle. Als Zweck des Schreibens
ergebe sich, daß es dem Angeklagten
in erster Linie darauf ankam, das geplante
Gesetzesvorhaben zu verhindern, so der
Tenor der 4. Strafkammer. "Die
Argumentation des Landgerichts ist schon
deshalb unhaltbar, weil das Gericht
ersichtlich den Begriff der Mehrdeutigkeit
verkannt hat", urteilt das Bayerische
Oberste, "diese kann sich nur auf ein und
dieselbe Erklärung beziehen, der bei
objektiver Auslegung eine
verschiedenartige Bedeutung zukommen
kann". Das Leugnen der Vernichtung der
Juden in Gaskammern in Auschwitz durch den
Angeklagten sei jedoch eindeutig. Einen
anderen möglichen Inhalt dieses Teils
des Schreibens habe das Landgericht auch
nicht aufgedeckt. Der Tötung der
Juden durch Gaseinsatz, insbesondere in
Auschwitz, kommt nach Ansicht des
Bayerischen Obersten ein "besonderer
Symbolgehalt" zu Besonderer
Symbolgehalt der
Tötungsart "Selbst
wenn der Angeklagte einräumen wollte,
daß die Juden in dieser Zeit nicht
nur verfolgt, sondern sogar getötet
wurden, wird
mit der Leugnung der mit einem besonderen
Symbolgehalt versehenen Tötungsart
das Andenken der Opfer
verunglimpft",
befindet der 2. Senat. Und zum Punkt
Artikel 5 GG: "Selbst wenn man das Leugnen
des Angeklagten als Teil seiner Forderung
nach Verzicht auf die geplante
Gesetzesänderung sieht und damit
grundsätzlich an Artikel 5
Grundgesetz mißt, ergibt sich keine
Rechtfertigung unter dem Aspekt der
Meinungsfreiheit.
Bemerkungen
von Herrn Ludewig: [1]
Der Schuldspruch des Bay.
Obersten Landesgerichts
erfolgte nach Ansicht des
Verteidigers unter
Mißachtung elementarer
rechtsstaatlicher Normen. Er
hat deshalb die Verteidigung
niedergelegt.[2]
Der Angeklagte hatte sich auf
die Presseerklärung der
Max-Planck-Gesellschaft vom
25.5.93 gestützt, in der
festgestellt wurde: "Von den
in die Untersuchung
einbezogenen Proben zeigten
nur die aus den
Sachentlausungsanlagen
stammenden
Gemäuerstücke
signifikante
Cyanid-Rückstände." [3]
Der Angeklagte hat die
Massenvergasungen
überhaupt nicht geleugnet
sondern wg. 2.) die Gerichte
aufgefordert zu erklären,
"wie der Massenmord in den
Gaskammern stattfinden
konnte." Das alles ist in der
Öffentlichen Verhandlung
zur Sprache gekommen. Die
Presse hat nur "vergessen"
darüber zu
berichten |
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