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Posted Monday, September 14, 1998


 
Pensioner Fined $6,000 for Writing to German Politicians

DIETER LUDEWIG, 65, a pensioner living in Neustadt on the Danube, thought he was doing the responsible thing when he wrote to Germany's head of state asking what was the truth about Auschwitz. He himself was in no doubt as to the mass murder by the Nazis of the Jews, he said, but he had heard so many conflicting stories. Then the police came knocking at his door. He was arrested and charged for writing the letter. The magistrates threw the case out as ludicrous.

The public prosecutor appealed. The new judges woke up and smelt the coffee. In modern democratic Germany, judges get sacked by the ministry if they come up with "wrong" decision. So this time, they got it right: they fined the pensioner 8,750 deutschmarks, over $6,000 (oh, plus around $15,000 costs).

Our round-the-world visitors to this Website may shake their heads in disbelief. More "Holocaust denier" lies, they will say. So we print Ludewig's own story, and (in German), two newspaper reports. May every German hang his head in shame. The braver Germans, and those living in free-speech countries outside the Fatherland, may care to write a letter to their President. His address is given below...

Dem Herrn Bundespräsident 
Herrn Dr Roman Herzog,
Bundespräsidialamt
53105 Bonn
Kaiser-Friedrich-Straße 16
Germany  (Telephone: +49 228 200 212 • Fax: +49 228 200 200).

Dieter Ludewig Schubertstr. 17

Postfach 1343, 93329 Neustadt
Neustadt/Do.,

July 30, 1998

I AM a retired engineer and I have occupied myself at times during my professional life with some chemistry.

So after retirement I sent a letter to the "Bundesrat" [German upper house] and some more politicians, a total of 220 letters, demanding that an international and neutral fact finding commission be charged to check on the Leuchter, Warsaw and Rudolf studies.

I referred to the press release of the Max-Planck-Gesellschaft dated May 25, 1993 saying that only the samples taken from the walls of the delousing chambers [at Auschwitz] showed significant residues of cyanides.

This was enough for me to be dragged through the judiciary of the Federal German Republic (magistrate's court hearing, three appeal hearings before the Provincial Court, three appeals before the Supreme Court of Bavaria plus yet another hearing in the Provincial Court to hear arguments on sentencing.)

 

lt seems to me quite interesting, that the judges and lay assessors of the fact-finding courts of the Landgerichte (Tatsacheninstanzen), acquitted me, while the judges of the Supreme Court of Bavaria Krämer, Heusterberg and Dr. Rohlff did not, in three instances.

They punished me although they were not entitled to do so under German law. That my defence counsel should lay down the defence. Now a Verfassungsbeschwerde (a constitutional appeal) is on its way.

My fine was 8,450 deutschmarks ($6,000) and I faced total costs of more than 20,000 marks not including the cost for the Verfassungsbeschwerde, which is quite a lot for a pensioner. But I regard it as my sacrifice for the freedom of opinion.

lt seems my case is causing them something of a headache. To explore the situation of the complete judiciary I intend to go to the European Court of Human Rights, if I can afford it financially.   

The local newspapers (only) reported it:-

Mittelbayerische Zeitung

Samstag, 14./Sonntag, 15. Februar 1998

Massenmord an Juden in Auschwitz geleugnet

Rentner (65) zu 8450 Mark Geldstrafe verurteilt

AMBERG (akb). Zu einer Geldstrafe in Höhe von 8450 Mark plus sämtliche Verfahrenskosten wurde gestern ein 65jähriger Rentner aus Neustadt an der Donau am Amberger Landgericht verurteilt. Er hatte nach Auffassung des Gerichts den Massenmord von Juden im NS-Vernichtungslager Auschwitz geleugnet.

Der Mann war schon im Mai 1995 vom Amtsgericht Kelheim zu einer Geldstrafe von 7500 Mark verurteilt worden. Er hatte Briefe an Bundespräsident Ro-man Herzog und weitere 14 Bundesräte "betreffend Auschwitz-Gesetz" geschrieben und darin den Massenmord an Juden in den Gaskammern des NS-Vernichtungslagers Auschwitz geleugnet und ein unabhängiges Gutachten zur ,,Wahrheitsfindung über Auschwitz" gefordert.

Gegen das erste Urteil hatten sowohl der Staatsanwalt als auch der Rentner Berufung eingelegt. Nächste Prozeß-Station war das Landgericht Regensburg, das das Verfahren einstellte. Die Staatsanwaltschaft ging in Revision, das Bayerische Oberste Landesgericht verwies die Strafsache zurück an eine andere Strafkammer des Landgerichts Regensburg. Dort wurde der Angeklagte freigesprochen. Wieder ging die Staatsanwaltschaft in Berufung, das BOLG verwies die Strafsache an das Landgericht Amberg.

8.

Nach einem erneuten Freispruch und einer erneuten Revision der Staatsanwaltschaft sprach das Bayerische Oberste Landesgericht den 65jährigen schuldig, da er die Existenz von Gaskammern und Massenvergasungen geleugnet hatte. Die Strafkammer am Landgericht Amberg unter Vorsitz von Landgerichtsvizepräsident Günter Müller hatte gestern über (las Strafmaß zu entscheiden.

Staatsanwalt Gerhard Maier sprach in seinem Plädoyer von "Ehrverletzung und Verunglimpfung", die sich gegen Juden richte, die im KZ Auschwitz umgekommen sind. Er plädierte auf 9750 Mark Geldstrafe und Auferlegung aller Kosten aus den bisherigen Verfahren, Da der Verteidiger das Mandat nach dem Schuldspruch des Bayerischen Obersten Landesgerichtes niedergelegt hatte, verteidigte sich der Angeklagte selbst: "Ich habe nicht den Massenmord mit Gas bestritten, lediglich die Tötungsart mit HCN-Gas."

Auschwitz sei wohl das schwerste Verbrechen in Geschichte der Menschheit, auf jeden Fall das schwerste in der l000jährigen Geschichte der Deutschen, so Müller in der Urteilsbegründung. "Wer dies als Lüge hinstellt, handelt mit schwerer Schuld." Das Urteil kann der Angeklagte wieder mit Revision anfechten.

Bemerkungen von Herrn Ludewig:

"Ich habe den Massenmord durch Vergasung überhaupt nicht bestritten, sondern die Tötungsart durch HCN-Gas bezweifelt. Dabei stützte ich mich auf ein Zitat aus der Presseerklärung der Max-Planck-Gesellschaft vom 25.5.1993.

In dem inkriminierten Schreiben war keine Formalbeleidigung enthalten. Um eine Beleidigung zu konstruieren bedurfte es der Unterstellungen und Verdrehungen der Staatsanwaltschaft."

Amberger Zeitung, 13. Februar 1998

Auschwitz-Lüge: Rentner schuldig

Oberstes Landesgericht hob Amberger Freispruch auf&emdash; Gestern Geldstrafe verhängt

AMBERG. (ath) Im April vergangenen Jahres hat die 4. Strafkammer des Amberger Landgerichts einen 65 Jahre alten Rentner aus Neustadt an der Donau vom Vorwurf der "Auschwitz-Lüge" freigesprochen (,,AZ" berichtete). Das Urteil erregte auch deshalb Aufsehen, weil es unter anderem mit Artikel 5 Grundgesetz (Recht auf freie Meinungsäußerung) begründet war. Die Staatsanwaltschaft Amberg focht die Entscheidung mit dem Rechtsmittel der Revision an und hatte nun Erfolg.[1]

Das Bayerische Oberste Landesgericht hob das Urteil der 4. Strafkammer auf und sprach den 65jährigen der "Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener" schuldig (so die offizielle Bezeichnung des Tatbestandes). Dagegen legte der Rentner zwar Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein, das bewahrte ihn jedoch nicht davor, gestern erneut am Amberger Landgericht erscheinen zu müssen. Die Verfassungsbeschwerde hat nämlich keine aufschiebende Wirkung und das Bayerische Oberste verwies den Fall zu neuer Entscheidung über die Rechtsfolgen an eine andere Kammer des Landgerichts zurück.

8450 DM Geldstrafe für "schwere Schuld"  Die 1. Strafkammer unter Vorsitz von Richter Günter Müller hatte gestern vormittag die Aufgabe. eine Strafe für den 65jährigen zu finden. "An den Schuldspruch des Bayerischen Obersten sind wir gebunden," erläuterte Müller. Der Rentner ist nach seiner Auskunft nicht vorbestraft, was ein Hauptgrund dafür war, daß es bei einer Geldstrafe blieb. Die Kammer folgte mit ihrer Entscheidung weitgehend der Forderung von Staatsanwalt Gerhard Maier, der 130 Tagessätze beantragt hatte; lediglich die Höhe des veranschlagten Tagessatzes wurde geringfügig reduziert. Der 65jährige bekam eine Geldstrafe von 8.450 Mark, außerdem erlegte ihm das Gericht die Kosten des Verfahrens auf und verwarf seine Berufung. Müller schloß seine Urteilsbegründung mit den kritischen Worten: "Der Holocaust ist mit Sicherheit das schwerste Verbrechen in der 8000jährigen Geschichte der Menschheit, zumindest in der deutschen. Wer das im Endeffekt als Lüge hinstellt, handelt mit schwerer Schuld."

Der Rentner beschäftigt seit nunmehr fast drei Jahren die Gerichte. Grund für seine erste Verurteilung zu 7500 Mark Geldstrafe durch das Amtsgericht Kelheim im Mai 1995 war ein Brief, den er an Bundespräsident Roman Herzog und zahlreiche führende Politiker verschickt hatte. Darin zweifelte der 65jährige die Ermordung der Juden in Gaskammern an, forderte u.a. ein neutrales wissenschaftliches Gremium "ohne Juden und Freimaurer" zur erneuten Untersuchung der Konzentrationslager und schrieb von "Greuelstories der Feinde unseres Volkes".[2]

Schicksal der Juden verächtlich gemacht   Nach Auffassung der 4. Strafkammer des Amberger Landgerichts hat der Angeklagte mit den Behauptungen in seinem Schreiben die Existenz von Gaskammern sowie die massenhafte Vergasung der Juden in Konzentrationslagern insgesamt bestritten. Ihm sei auch bewußt gewesen, daß er die Massenvergasungen in Abrede stellte und er habe billigend in Kauf genommen, daß dadurch das Verfolgungsschicksal der in den Konzentrationslagern zu Tode gekommenen Menschen verächtlich gemacht wurde. Die Erklärungen des Angeklagten seien dennoch mehrdeutig, befand die 4. Kammer, da er nicht die Judenverfolgung als solche geleugnet habe.[3]

Im Zusammenhang mit den Adressaten ergebe sich als Zweck seiner Schreiben, daß es dem 65jährigen in erster Linie darauf angekommen sei, das Verabschieden und Inkrafttreten von Teilen des sogenannten Verbrechensbekämpfungsgesetzes zu verhindern bzw. zu verzögern. Mit Rücksicht auf diesen Zusammenhang ist die grundsätzlich als Tatsachenbehauptung zu wertende Äußerung des Angeklagten auch an Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz zu messen, meinte die 4. Strafkammer unter Vorsitz von Dr. Wolfgang Schmalzbauer. Dabei sei insbesondere zu berücksichtigen, daß der Angeklagte den Weg der Petition gegangen sei und nicht die "wilde Flucht in die Öffentlichkeit" ergriffen habe. Die Abwägung zwischen der Schwere der Ehrverletzung und der Beschränkung der Meinungsfreiheit führe deshalb zur Straffreiheit des Mannes.

Das Bayerische Oberste Landesgericht hob in seinem Urteil zwar hervor, daß einige Feststellungen der 4. Strafkammer richtig sind, kommt aber zu dem Ergebnis, "daß die Erwägungen, mit denen das Landgericht dennoch von einer Verurteilung abgesehen hat, der rechtlichen Prüfung nicht standhalten". Richtig ist nach Ansicht des 2. Strafsenats der Ausgangspunkt der Kammer, "daß unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine mehrdeutige Äußerung nur dann zur Strafbarkeit führen kann, wenn ein möglicher nicht strafbarer Bedeutungsinhalt mit überzeugenden Gründen ausgeschlossen worden ist". Als nicht strafbar habe das Landgericht die Aussage im Schreiben des Angeklagten gewertet, daß er die Verfolgung der Juden in der NS-Zeit nicht leugnen, aber durch ein neutrales wissenschaftliches Untersuchungsgremium die Wahrheit über die Gaskammern festgestellt wissen wolle. Als Zweck des Schreibens ergebe sich, daß es dem Angeklagten in erster Linie darauf ankam, das geplante Gesetzesvorhaben zu verhindern, so der Tenor der 4. Strafkammer.

"Die Argumentation des Landgerichts ist schon deshalb unhaltbar, weil das Gericht ersichtlich den Begriff der Mehrdeutigkeit verkannt hat", urteilt das Bayerische Oberste, "diese kann sich nur auf ein und dieselbe Erklärung beziehen, der bei objektiver Auslegung eine verschiedenartige Bedeutung zukommen kann". Das Leugnen der Vernichtung der Juden in Gaskammern in Auschwitz durch den Angeklagten sei jedoch eindeutig. Einen anderen möglichen Inhalt dieses Teils des Schreibens habe das Landgericht auch nicht aufgedeckt. Der Tötung der Juden durch Gaseinsatz, insbesondere in Auschwitz, kommt nach Ansicht des Bayerischen Obersten ein "besonderer Symbolgehalt" zu

Besonderer Symbolgehalt der Tötungsart   "Selbst wenn der Angeklagte einräumen wollte, daß die Juden in dieser Zeit nicht nur verfolgt, sondern sogar getötet wurden, wird mit der Leugnung der mit einem besonderen Symbolgehalt versehenen Tötungsart das Andenken der Opfer verunglimpft", befindet der 2. Senat. Und zum Punkt Artikel 5 GG: "Selbst wenn man das Leugnen des Angeklagten als Teil seiner Forderung nach Verzicht auf die geplante Gesetzesänderung sieht und damit grundsätzlich an Artikel 5 Grundgesetz mißt, ergibt sich keine Rechtfertigung unter dem Aspekt der Meinungsfreiheit.


Bemerkungen von Herrn Ludewig:

[1] Der Schuldspruch des Bay. Obersten Landesgerichts erfolgte nach Ansicht des Verteidigers unter Mißachtung elementarer rechtsstaatlicher Normen. Er hat deshalb die Verteidigung niedergelegt.

[2] Der Angeklagte hatte sich auf die Presseerklärung der Max-Planck-Gesellschaft vom 25.5.93 gestützt, in der festgestellt wurde: "Von den in die Untersuchung einbezogenen Proben zeigten nur die aus den Sachentlausungsanlagen stammenden Gemäuerstücke signifikante Cyanid-Rückstände."

[3] Der Angeklagte hat die Massenvergasungen überhaupt nicht geleugnet sondern wg. 2.) die Gerichte aufgefordert zu erklären, "wie der Massenmord in den Gaskammern stattfinden konnte." Das alles ist in der Öffentlichen Verhandlung zur Sprache gekommen. Die Presse hat nur "vergessen" darüber zu berichten

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