Unschuldsbeweis
ist nicht erlaubt in
Deutschland Privatprotokoll
über die Verhandlung am 4.9.1998
vor dem Amtsgericht Münster wegen
Volksverhetzung und Beleidigungder
toten Juden gemäß § 130
und 185 StGB. "GEGEN 10:15 Uhr holten mich zwei
freundliche Polizeibeamte zu dem gegen
mich erneut anberaumten Prozeßtermin
ab, da ich mich wiederum geweigert hatte,
freiwillig an einem derartien
Gerichtsverfahren teilzunehmen. Die
Polizeibeamten verabschiedeten sich vor
dem Gerichtsgebäude und ließen
mich allein (es war noch zu früh),
nachdem ich ihnen mein Ehrenwort gegeben
hatte, nicht zu flüchten. Ich hatte
sie während der Fahrt von meiner
Wohnung zum Gericht über meine
"Verbrechen" aufgeklärt. Bei Eröffnung des Schauprozesses
gegen mich waren ein Freund und ein
weiterer Rechtsanwalt (als Zeuge für
Rechtsanwalt Waschik?) zugegen.
Presse war diesmal nicht bestellt. Im Vorraum des Gerichtssaals fragte ich
Pflichtverteidiger Waschik: "Sie wollen
mich also verteidigen?" Waschik antwortete
mit "ja" und versuchte, mich davon zu
überzeugen, ".... daß ich in
Zukunft derartige Schreiben unterlassen
soll" (in denen ich Zweifel im
Zusammenhang mit der Existenz von
NS-Vernichtungsgaskammern
äußerte), sonst sehe er schwarz
für mich. Dieses Ansuchen lehnte ich ab: "Es
muß immer Personen geben, die gegen
das Unrecht kämpfen. Sie wissen, ich
mache Sie eines Tages haftbar." Ich forderte Waschik auf, sein
Pflichtverteidigungs-mandat niederzulegen,
was dieser jedoch mit der Begründung
ablehnte: "Sie haben ein eigenes
Antragsrecht. Ich werde für Sie aber
keine Beweisanträge
stellen!" |
2.
Im
Prozeß verlas Oberstaatsanwalt
Schrader die Anklageschrift. Er
betonte, daß "die jüdische
Kultusgemeinde Anzeige erstattet hat",
vergaß aber zu erwähnen,
daß die Anzeige auf seine
Veranlassung hin erfolgte. Schrader zu mir
gewandt: "Lassen Sie derartige Schreiben
doch in Zukunft sein!" Und: "Die
Empfänger wissen doch alle, was Sie
denken!" Dann bezeichnete er mich als
"Wiederholungstäter" sowie als
"Bewährungsversager" und verlangte
"zehn Monate Haft ohne
Bewährung". Selbstverständlich wurde nicht
eine Minute lang die Frage beweiserhebend
erörtert, ob der Inhalt meiner
Schreiben zumindest teilweise richtig sein
könnte. Als ich meine
Sachbeweisanträge stellte, wurden
diese von der Vorsitzenden Richterin
Herrman mit den Worten abgelehnt:
"Wissen Sie, es gibt so viele historische
Tatsachen, die man hinzunehmen hat,
wofür es auch gar keiner Beweise
bedarf." Der von mir eingebrachte Beweisantrag,
den Dipl. Ing. Fröhlich als
Gutachter zu hören, wurde - wie 30
andere Beweisanträge in früheren
Verfahren - abgelehnt. Oberstaatsanwalt
Schrader äußerte sich zu dem
Gutachter Fröhlich wie folgt: "Das
ist ein Mann wie Kemper, der nicht an die
Gaskammern glauben will" (Glaubenszwang
also, statt Wissen). "Fröhlich ist
als unparteiischer Gutachter nicht zu
gebrauchen. So weit ich weiß,
läuft da auch ein Verfahren gegen
ihn. Er hat in der Sache Kemper auch schon
Schreiben verschickt." Und an mich gewandt sagte Schrader:
"Ist der nicht schon verurteilt?
Läuft da nicht ein Verfahren gegen
ihn in Österreich?" |
3. Ich antwortete: "Er war acht Tage in
Haft und wurde wegen erwiesener Unschuld
entlassen! Es läuft kein Verfahren
gegen ihn. Er hat in Österreich die
Vergasungslegende bereits zum Einsturz
gebracht!" Ich fügte noch an: "Warten wir ab.
Die Degussa ist dabei, ein Gutachtzen zu
fertigen, ob Menschenvergasungen
gemäß der bezeugten
Überlieferungen mit Zyklon-B
möglich waren." Richterin Herrman: "Davon weiß
ich ja noch gar nichts." "Aber ich weiß es," erwiderte ich
mit Genugtuung! Und dennoch wurden, wie immer, alle
meine Sachbeweisanträge für die
Richtigkeit meiner Behauptungen abgelehnt.
Mein Pflichtverteidiger Waschik
verteidigte mich in seinem
Schlußwort wie folgt: "Ich
beantrage, entsprechend der Gesetzeslage
zu verfahren!" Im Klartext: Ich als Angeklagter werde
einerseits gezwungen, meine Unschuld zu
beweisen, andererseits wird mir durch die
Verwehrung von Beweisanträgen gar
nicht erlaubt, meine Unschuld zu beweisen.
Abgesehen davon, daß in einem
Rechtsstaat dem Angeklagten von Seiten des
Staatsanwaltes die Schuld des Angeklagten
nachgewiesen werden muß. Die Vorsitzende Richterin Herrmann
sprach ebenfalls von mir als
"Wiederholungstäter,
Bewährungsversager" für den
"fünf Monate Haft für jedes der
drei Schreiben angemessen" sei.
Zusammengezogen ergäben diese drei
"Straftaten" eine "Gesamtstrafe von zehn
Monaten". | 4. Ich blieb auf feiem Fuß, da die
letzten 12 Monate Haft noch in der
"Revision" beim OLG Hamm anhängig und
deshalb noch nicht rechtskräftig
seien. Im vorliegenden Fall gehe ich
zunächst wieder in die Berufung zum
Landgericht Münster. Die Revision
beim OLG Hamm und die
Verfassungsbeschwerde zum
Verfassungsgericht in Karlsruhe werden
folgen. Die Beschwerde an die
Europäische Menschenrechtskommission
in Straßburg folgt auch in diesem
Fall. Ohne näher darauf einzugehen kann
ich mitteilen: Diese Europäische
Menschenrechts-Kommission hat meinen
Antrag auf Verletzung der Menschenrechte
angenommen und wird von mir laufend
über die neuen gegen mich vom Zaun
gebrochenen Verfahren und über jeden
meiner Schritte ausführlich
unterreichtet. Erhard
Kemper PS.
Soeben erfahre ich, daß die letzte
Verfassungsbeschwerede durch
Rechtsbeistand H. Janßen in meiner
Sache vom Verfassungsgericht in Karlsruhe
angenommen wurde.
Ing. agr. grad. Erhard Kemper Ruschheide 6 D-48157 Münster Tel: 0251-326319 [Related
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