SCHWEIZERISCHE
BUNDESPOLIZEI POLIZIA FEDERALE SVIZZERA POLICE FEDERALE SUISSE SWISS FEDERAL POLICETaubenstrasse 16 Bern
23. Juli 1998/Br 3003
Bern Telefon 031/322 45 11
Telefax 031/322 98 76 An Internet Service Provider in der
Schweiz Zugang zu strafbaren Inhalten
auf dem Internet Sehr geehrte Damen und
Herren Im Zusammenhang mit unserer
Tätigkeit als
Staatsschutzbehörde des Bundes
stossen wir bei Recherchen im Internet
immer wieder auf Web-Sites, deren Inhalte
als strafrelevant zu qualifizieren sind.
In Betracht fällt hierbei vor allem
der Tatbestand der Rassendiskriminierung
(Art. 261bis Strafgesetzbuch/StGB). In
Frage fallen aber auch weitere
Strafbestände, wie
Gewaltdarstellungen (Art. 135 StGB) oder
Pornographie (Art. 197 StGB). Nachfolgend führen wir eine
erste nicht abschliessende Liste auf,
welche Adressen derartiger Web-Sites
enthält. In Anlehnung an den Bericht vom Mai
1996 einer interdepartementalen
Arbeitsgruppe zu strafrechtlichen,
datenschutzpflichtigen und
urheberrechtlichen Fragen rund ums
Internet (zu beziehen unter http://www.admin.ch/ejpd/d/bj/internet/inbearbd.htm)
sowie auf den Entscheid des Bundesgerichts
zum sog. Telekiosk der damaligen Telekom
PTT (BGE 121 IV 109 ff.), dessen
Erwägungen sich auch auf
access-providers übertragen lassen,
steht mit dem durch Sie gegebenenfalls
ermöglichten Zugang zu den
entsprechenden Sites eine Strafbare
Gehilfenschaft zu den obengenannten
Delikten in Frage. Im Hinblick auf diese Rechts- und
Sachlage ersuchen wir Sie, darum besorgt
zu sein, die Sperrung des Zugangs zu den
in der nachfolgenden Liste genannten Sites
(wie auch zu anderen, über deren
Strafbaren Inhalt Sie Kenntnis haben)
für Ihre Abonnenten zu prüfen
und die im genannten Bericht
aufgeführten Empfehlungen
nachzuleben. H:\TEXTE\BUPO\PROJEKTE\INTERNET\rundschreiben-provider-1.doc |