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OF MODERN GERMANY -- Summary: threatened in German
court with prison if he did not do so, 46 year old
pensioner withdraws his appeal against 7500 euro
($10,000) fine for running a website which
commented in neutral terms on Holocaust
controversies]
Chiemgau
Online 19. März 2005
Traunstein:
Geldstrafe wegen Internet-Forum Traunstein/Mühldorf.
-- Der 46-Jährige nahm
seine Berufung vor der Vierten Strafkammer am
Landgericht Traunstein am Donnerstag auf
dringliches Anraten von Vorsitzendem Richter
Johann Dörr zurück. Mit Zustimmung
von Staatsanwalt Dr. Jürgen Zenkel
wurde das Ersturteil damit
rechtskräftig. Der Verhandlung auf Berufung des Angeklagten lag
ursprünglich ein Strafbefehl des Amtsgerichts
Mühldorf zu Grunde, wonach der 46-Jährige
150 Tagessätze zu je 50 Euro, also
7500 Euro
Geldstrafe, hätte zahlen sollen. Der Rentner
legte dagegen Einspruch ein. Ein Fall wurde dann in
dem Amtsgerichtsprozess im Herbst 2004 eingestellt.
Übrig blieben Volksverhetzung und
Verunglimpfen des Andenkens Verstorbener in je
einem Fall. Die Geldstrafe legte das Gericht mit 50
Tagessätzen zu je 15 Euro fest. Unter den
strafmildernden Aspekten im Urteil hieß es,
der Angeklagte sei "kein Unbelehrbarer". Ohne Verteidiger
erschienen, wollte der 46-Jährige
zunächst nicht einsehen, dass er sich
strafbar gemacht haben sollte. Er biete auf
seiner Internetseite Nachrichten aller Art und
zu vielen Themen an, entnommen überwiegend
aus Tageszeitungen. Angegliedert gewesen sei früher ein
Diskussionsforum, das er aber nach der Anzeige
gegen ihn sofort geschlossen habe. Pro Woche habe
er Mitte letzten Jahres etwa 90 000 Besucher
gehabt. In das Forum hätten ihm User immer wieder
Mal eindeutige Bemerkungen rein geschrieben oder
"Links draufgelegt", die er regelmäßig
gelöscht habe. Die unerwünschten
untergejubelten Links habe er zum Anlass genommen,
selbst eine Seite zum Thema "Holocaust" zu
offerieren. Dazu habe er Texte aus dem Internet
geholt und gekürzt. Wer diesen Link anklickte,
konnte letztes Jahr Fotos und Kurzlebensläufe
von 15 "Revisionisten" einsehen - mit knappen
Zusatzinformationen, in denen die strafrechtlich
relevanten Begriffe auftauchten. Der 46-Jährige betonte vor dem Landgericht:
"Ich war wie vor den Kopf geschlagen, als das
Schreiben des Staatsanwalts kam." Er habe "mit
Extremisten, ob rechts oder links, nichts am Hut",
habe auch keine "braune Gesinnung". "Ich wollte
nichts verherrlichen und nichts leugnen. Solche
Ausdrücke gehören nicht zu meinem
Sprachgebrauch". Der Vorsitzende Richter bezeichnete das als
durchaus glaubwürdig, führte jedoch aus:
"Wenn sie halbwegs aus dem Schneider hätten
sein wollen, hätten sie mehr kommentieren und
sich distanzieren müssen." Der Bundesgerichtshof habe geurteilt, nicht die
"Gesinnung" werde bestraft, sondern der
"öffentliche Friede" soll geschützt
werden. Der Strafrahmen für derartige Delikte
liege zwischen Geldstrafen und
Freiheitsstrafen von bis
zu fünf Jahren. Der 46-Jährige
rang sich nach langem Nachdenken dazu durch, sein
Rechtsmittel zurück zu ziehen. "Ich wollte nur
gegen die Typen vorgehen, die mir mein Forum kaputt
machen. Ich hab' aus der Sache gelernt und werde
mich hüten, so etwas wieder ins Internet zu
stellen", sagte der 46-Jährige.kd
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