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[NIGHTMARES OF MODERN GERMANY -- Summary: threatened in German court with prison if he did not do so, 46 year old pensioner withdraws his appeal against 7500 euro ($10,000) fine for running a website which commented in neutral terms on Holocaust controversies]


Chiemgau Online
19. März 2005

Traunstein: Geldstrafe wegen Internet-Forum

Traunstein/Mühldorf. -- Der 46-Jährige nahm seine Berufung vor der Vierten Strafkammer am Landgericht Traunstein am Donnerstag auf dringliches Anraten von Vorsitzendem Richter Johann Dörr zurück. Mit Zustimmung von Staatsanwalt Dr. Jürgen Zenkel wurde das Ersturteil damit rechtskräftig.

Der Verhandlung auf Berufung des Angeklagten lag ursprünglich ein Strafbefehl des Amtsgerichts Mühldorf zu Grunde, wonach der 46-Jährige 150 Tagessätze zu je 50 Euro, also 7500 Euro Geldstrafe, hätte zahlen sollen. Der Rentner legte dagegen Einspruch ein. Ein Fall wurde dann in dem Amtsgerichtsprozess im Herbst 2004 eingestellt. Übrig blieben Volksverhetzung und Verunglimpfen des Andenkens Verstorbener in je einem Fall. Die Geldstrafe legte das Gericht mit 50 Tagessätzen zu je 15 Euro fest. Unter den strafmildernden Aspekten im Urteil hieß es, der Angeklagte sei "kein Unbelehrbarer".

Ohne Verteidiger erschienen, wollte der 46-Jährige zunächst nicht einsehen, dass er sich strafbar gemacht haben sollte. Er biete auf seiner Internetseite Nachrichten aller Art und zu vielen Themen an, entnommen überwiegend aus Tageszeitungen.

Angegliedert gewesen sei früher ein Diskussionsforum, das er aber nach der Anzeige gegen ihn sofort geschlossen habe. Pro Woche habe er Mitte letzten Jahres etwa 90 000 Besucher gehabt.

In das Forum hätten ihm User immer wieder Mal eindeutige Bemerkungen rein geschrieben oder "Links draufgelegt", die er regelmäßig gelöscht habe. Die unerwünschten untergejubelten Links habe er zum Anlass genommen, selbst eine Seite zum Thema "Holocaust" zu offerieren. Dazu habe er Texte aus dem Internet geholt und gekürzt. Wer diesen Link anklickte, konnte letztes Jahr Fotos und Kurzlebensläufe von 15 "Revisionisten" einsehen - mit knappen Zusatzinformationen, in denen die strafrechtlich relevanten Begriffe auftauchten.

Der 46-Jährige betonte vor dem Landgericht: "Ich war wie vor den Kopf geschlagen, als das Schreiben des Staatsanwalts kam." Er habe "mit Extremisten, ob rechts oder links, nichts am Hut", habe auch keine "braune Gesinnung". "Ich wollte nichts verherrlichen und nichts leugnen. Solche Ausdrücke gehören nicht zu meinem Sprachgebrauch".

Der Vorsitzende Richter bezeichnete das als durchaus glaubwürdig, führte jedoch aus: "Wenn sie halbwegs aus dem Schneider hätten sein wollen, hätten sie mehr kommentieren und sich distanzieren müssen."

Der Bundesgerichtshof habe geurteilt, nicht die "Gesinnung" werde bestraft, sondern der "öffentliche Friede" soll geschützt werden. Der Strafrahmen für derartige Delikte liege zwischen Geldstrafen und Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Der 46-Jährige rang sich nach langem Nachdenken dazu durch, sein Rechtsmittel zurück zu ziehen. "Ich wollte nur gegen die Typen vorgehen, die mir mein Forum kaputt machen. Ich hab' aus der Sache gelernt und werde mich hüten, so etwas wieder ins Internet zu stellen", sagte der 46-Jährige.kd

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