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Deutsche
Gerichte können
ausländische
Rechtsextremisten auch dann
wegen Volksverhetzung
bestrafen, wenn sie die
Auschwitz-Lüge aus dem
Ausland im Internet
verbreiten |
Munich Tuesday, December 12, 2000
BGH:
Auschwitzlüge im Internet
strafbar DAS oberste
deutsche Gericht hat entschieden, dass
die Verbreitung der Auschwitzlüge
über das Internet vom Ausland aus
nach deutschem Recht bestraft werden
kann. Karlsruhe (dpa) - Deutsche Gerichte
können ausländische
Rechtsextremisten auch dann wegen
Volksverhetzung bestrafen, wenn sie die
Auschwitz-Lüge aus dem Ausland im
Internet verbreiten. Mit diesem Urteil
fällte der Bundesgerichtshof (BGH) am
Dienstag erstmals eine Entscheidung zu der
umstrittenen Frage, ob eine durch einen
Ausländer irgendwo auf der Welt
begangene Volksverhetzung nach deutschem
Recht geahndet werden darf, wenn die
einzige Inlandsberührung das Internet
ist. Der 1. Strafsenat des Gerichts in
Karlsruhe korrigierte damit ein Urteil des
Landgerichts Mannheim gegen den
australischen Holocaust-Leugner
Fredrick Töben. Das
Landgericht hatte eine Strafbarkeit
Töbens wegen Volksverhetzung
verneint, weil er seine Schriften nicht im
Geltungsbereich des deutschen Strafrechts,
sondern auf einem australischen Rechner
ins Internet gestellt hatte. Der
deutschstämmige Mann - selbst
ernannter Direktor des "Adelaide
Institute" in Australien - hatte auf
seiner Website den Völkermord im
Dritten Reich geleugnet und als Erfindung
"jüdischer Kreise" dargestellt. Die im Internet weltweit abrufbaren
hetzerischen Schriften seien gerade in
Deutschland "geeignet, den
öffentlichen Frieden zu stören",
argumentierte der Senat. Der "Erfolg" der
Handlung sei damit in Deutschland
eingetreten, so dass die Tat als in
Deutschland begangen gelte. Er stellte
indes klar, dass er nur über die
Strafbarkeit eines Autors entschieden
habe, der seine eigenen
Äußerungen über das Netz
verbreite. Der damals 55-jährige Töben
war im November des vergangenen Jahres
wegen Beleidigung von Juden und
Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
zu zehn Monaten Haft ohne Bewährung
verurteilt worden. Er hatte seine
revisionistischen Äußerungen
über das Internet und in einem
offenen Brief verbreitet. Der BGH gab wegen eines
Verfahrensfehlers zugleich der Revision
Töbens statt, sodass der Prozess vor
dem Landgericht Mannheim neu aufgerollt
werden muss. Töben war in der ersten
Instanz durch den Strafverteidiger
Ludwig Bock vertreten worden, der
allerdings aus dem Verfahren ausscheiden
wollte, weil gegen
ihn ebenfalls ein Prozess wegen
Volksverhetzung lief. Die Weigerung
des Gerichts, ihn von der
Pflichtverteidigung zu entbinden, wertete
der BGH als Verletzung des Rechts auf
effektive Verteidigung.
Süddeutsche
Zeitung, Meinungsseite vom 13. Dezember 2000 Virtuelle
Hetzer verwarnt (ker) - Das Internet ist wie ein
Küchenmesser. Es kann sehr
nützlich sein. Und es kann sehr
gefährlich sein, vor allem in den
Händen von Kindern und
Verrückten. Man kann deshalb weder
Messer noch Internet verbieten. Aber man
muss versuchen, Schaden zu verhindern. Bei
Messern ist das Problem schon lange
allgemein bekannt, beim Internet
zerbrechen sich noch Politiker und
Juristen den Kopf. Einen kleinen,
kühn konstruierten Beitrag zur
Bekämpfung der
Sozialschädlichkeit von
Internet-Seiten hat nun der
Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe
geleistet: Auch wer die
Auschwitz-Lüge" als
Ausländer auf einem
ausländischen Server in das Netz
stellt, macht sich hier zu Lande wegen
Volksverhetzung strafbar. Die juristische Begründung ist
kompliziert, der Grundgedanke einfach:
Solche Web-Sites gefährden ein
wichtiges Rechtsgut der Deutschen,
nämlich das friedliche Zusammenleben
von Bevölkerungsgruppen. Deshalb hat
der Gesetzgeber das verbale Vorfeld von
Gewalt gegen Minderheiten und 1994 das
Leugnen des Holocaust unter Strafe
gestellt. Dafür gibt es in
Deutschland gute Argumente. Sie gelten auch dann, wenn die Hetze im
virtuellen Netz steht und wenn sie in
anderen Ländern nicht strafbar ist.
Für die Umsetzung des Richterspruchs
gilt zwar: Die Nürnberger
hängen keinen, sie hätten ihn
denn." Aber der Fall des verurteilten
australischen Rechtsextremisten ist eine
Warnung: Ein zweites Mal wird er wohl
nicht in das Land reisen, das er vom
Vorwurf des Völkermordes reinwaschen
wollte. So ist eine willkommene
Nebenwirkung des Internet-Urteils die
Abschreckung ausländischer
Neo-Nazis. Related
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