Republikaner
dürfen in Baden-Württemberg weiter
überwacht werden STUTTGART (AP) Der Landesverband der
rechtsextremen Republikaner darf in
Baden-Württemberg weiter vom Verfassungsschutz
beobachtet werden. Diese Entscheidung fällte
am Freitag das Stuttgarter Verwaltungsgericht. Eine
ausführliche Begründung des Urteils lag
noch nicht vor. Nach Auffassung des
Landesinnenministeriums vertritt die Partei eine
feindselige Haltung gegen Ausländer. So
stellten die Republikaner Menschen
ausländischer Herkunft in Publikationen als
Schmarotzer dar und schürten somit Ängste
in der Bevölkerung. Ferner habe die Partei
Kontakte zu anderen Rechtsextremisten. Der Vizepräsident des
baden-württembergischen Verfassungsschutzes,
Hans-Jürgen Doll, sagte nach dem
Urteil, die Republikaner seien keine
rechtskonservative Partei, wie sie sich selbst
darstelle. "Das ist Etikettenschwindel." Gegen die
Beobachtung durch den Verfassungsschutz hatten die
Republikaner 1998 Klage eingereicht. Bereits 1994
war aber ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen
Anordnung zurückgewiesen worden. Der
Landesvorsitzende der Republikaner, Christian
Käs, sagte bei der mündlichen
Verhandlung, es gebe in der Partei unterschiedliche
Richtungen. Die Organisation stehe auf dem Boden
der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Nach
Angaben des Landesamtes für Verfassungsschutz
wird die 1983 gegründete Partei außer in
Berlin in allen Bundesländern beobachtet. In Baden-Württemberg sitzen die
rechtsextremen Republikaner im Landtag. Sie kamen
bei der letzten Landtagswahl auf 9,1 Prozent der
Stimmen. Der Stuttgarter Fraktionsvorsitzende
Rolf Schlierer ist zugleich der
Bundesvorsitzende der Partei. Sie wird im
Südwesten seit 1992 überwacht. Zwischen
der ebenfalls rechtsextremen DVU und den
Republikanern gab es den Angaben zufolge
Absprachen, bei Wahlen nicht gegeneinander
anzutreten. Käs sagte, er könne sich
keine Kooperation oder Fusion mit der DVU
vorstellen. Zwischen Käs und Schlierer gibt
nach Angaben aus der Landtagsfraktion offenbar
immer wieder Streit über die Ausrichtung der
Partei. |