International Campaign for Real History

The Ordeal of Udo Walendy continues

Saturday, April 10, 1999

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Das freie Forum

Informationsdienst, Gesellschaft für freie Publizistik e.V., Heft No. 1/1999.
[ Brief details on Walendy Case ]

Walendys Klage in Straßburg abgewiesen

DER skandalöserweise zu 15 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilte Vlothoer Verleger und Diplompolitologe Udo Walendy (Bild) hatte nach Erschöpfung des innerdeutschen Instanzenweges die Verletzung seiner Menschenrechte bei der Europäischen Kommission für Menschenrechte in Straßburg beklagt. Der vorgeschaltete Dreierausschuß der Kommission entschied am 30. 10. 1998 in nichtöffentlicher Sitzung, die Eingabe zurückzuweisen, also nicht anzunehmen, da »sie keinen Anschein für eine Verletzung der Freiheiten und Rechte aufweist, die in der Konvention oder in ihren Protokollen festgelegt sind«.

Udo WalendyMit dieser falschen und unhaltbaren Begründung haben die Straßburger Richter sich eine unangenehme Sache schnell vom Halse geschafft. Sie haben gar nicht auf die im einzelnen vorgetragenen Begründung Walendys Stellung genommen, daß er nun bereits 15 Monate im Gefängnis sitzt

  • für Sätze, die er nachweislich gar nicht geschrieben hat,
  • für Sätze, die sachlich richtig und bewiesen sind, von denen der Richter im Landgericht Bielefeld jedoch ohne jeglichen Beweis erklärte, sie seien falsch, und für die er dann auf diese Weise dem Wissenschaftler kurzerhand die Meinungs-, Wissenschafts- und Presse-Freiheitsrechte entzog,
  • für Sätze, die verurteilt wurden, ohne überhaupt angeklagt gewesen zu sein.

Wenn hier nicht eine grundlegenden Verletzung der Menschenrechte vorliegt, könnte man fragen, wo dann überhaupt? Was muß denn überhaupt einem Rechten in Deutschland erst geschehen, damit er in Straßburg sein Recht findet?

Anscheinend herrscht dort inzwischen auch die Political Correctness. Das war vor Jahrzehnten noch anders, als die Straßburger Richter sich durchaus zutrauten, ihren deutschen Kollegen Menschenrechtsverletzungen nachzuweisen. Solches geschah zum Beispiel 1982-86 nach der Entlassung Dr. Rolf Kosieks als Hochschullehrer: Seine Beschwerde gegen das Land Baden-Württemberg wurde von der Menschenrechtskommission angenommen, was nur wenigen Prozent der Klagen widerfährt. Die offensichtliche Menschenrechtsverletzung wurde von der Kommission nach mündlicher Verhandlung als so bedeutsam anerkannt, daß sie dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zur Entscheidung übergeben wurde. Und dieser stellte nach mündlicher Verhandlung eine solche Verletzung fest und empfahl eine gütliche Einigung, was das Land ablehnte

Der Fall Walendy, der zur Zeit immer noch im Gefängnis sitzen muß, weil er als Fachwissenschaftler das Recht der Wissenschaftsfreiheit und der Meinungsäußerung für sich in Anspruch nahm, stellt unserer Justiz ein denkbar schlechtes Zeichen aus. Mehrere Petitionen an Bundes- und Landtag wurden mit der angeblichen Unabhängigkeit der Gerichte abgelehnt.  


Dem seit vorigem Herbst wegen angeblicher Volksverhetzung einsitzenden Udo Walendy ging ein Schreiben vom 19. 2. 1999 des Oberkreisdirektors Herford zu:

»Die dieser Verurteilung zugrundeliegende (sic!) Tat steht in direktem Zusammenhang mit dem von Ihnen ausgeübten Gewerbe, welches Sie seit dem 04. 09. 1963 in der Stadt Vlotho unter der Bezeichnung »Verlag für Volkstum, und Zeitgeschichtenforschung« (sic!) betreiben. Die Zuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden könnte jedoch nicht mehr gegeben sein, wenn er wegen eines Verbrechens oder Vergehens verurteilt oder wegen einer Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld belegt worden ist. Die og. Tat stellt ein Verbrechen dar.«

Deswegen müsse die Zuverlässigkeit überprüft werden. Vorher sollte Walendy bis 10. 03. 1999 mitteilen, ob er sein Gewerbe weiter ausübe.

Man will also nicht nur drakonisch strafen, sondern den Verlag vernichten. Dagegen werden Landräte mit Unterschlagung von Hunderttausenden auf Bewährung bestraft, und zu Zuchthaus Verurteilte dürfen Millionen scheffeln. 

Our opinion
EVEN in modern Germany, in addition to the penalties imposed by the courts, the authorities can still impose the mediaeval punishment, unheard of outside that country, of a Berufs- or Gewerbeverbot: that is, an official ban on pursuing the profession for which a person has been trained (i.e. shopkeeper, shoesmith, or journalist). If he continues to sell, cobble, or write, he will then be breaking the law all over again. Akin to the U.S. Government's use of tax audits to harass its opponents (LaRouche, Capone), this administrative penalty is one which is frequently used against those guilty of Political Incorrectness.

Want to protest? We have put together a list of German diplomatic missions in the USA for our American friends to use. Chancellor Gerhard Schroeder's phone number is +0049 228 562 001

© Focal Point 1999 e-mail:  write to David Irving