Das
freie Forum Informationsdienst, Gesellschaft für
freie Publizistik e.V., Heft No. 1/1999. [ Brief
details on Walendy Case
]Walendys
Klage in Straßburg abgewiesen DER skandalöserweise zu 15 Monaten Haft
ohne Bewährung verurteilte Vlothoer Verleger
und Diplompolitologe Udo Walendy
(Bild) hatte nach
Erschöpfung des innerdeutschen Instanzenweges
die Verletzung seiner Menschenrechte bei der
Europäischen Kommission für
Menschenrechte in Straßburg beklagt. Der
vorgeschaltete Dreierausschuß der Kommission
entschied am 30. 10. 1998 in nichtöffentlicher
Sitzung, die Eingabe zurückzuweisen, also
nicht anzunehmen, da »sie keinen Anschein
für eine Verletzung der Freiheiten und Rechte
aufweist, die in der Konvention oder in ihren
Protokollen festgelegt sind«. Mit
dieser falschen und unhaltbaren Begründung
haben die Straßburger Richter sich eine
unangenehme Sache schnell vom Halse geschafft. Sie
haben gar nicht auf die im einzelnen vorgetragenen
Begründung Walendys Stellung genommen,
daß er nun bereits 15 Monate im
Gefängnis sitzt - für Sätze, die er nachweislich gar
nicht geschrieben hat,
- für Sätze, die sachlich richtig
und bewiesen sind, von denen der Richter im
Landgericht Bielefeld jedoch ohne jeglichen
Beweis erklärte, sie seien falsch, und
für die er dann auf diese Weise dem
Wissenschaftler kurzerhand die Meinungs-,
Wissenschafts- und Presse-Freiheitsrechte
entzog,
- für Sätze, die verurteilt wurden,
ohne überhaupt angeklagt gewesen zu
sein.
Wenn hier nicht eine grundlegenden Verletzung
der Menschenrechte vorliegt, könnte man
fragen, wo dann überhaupt? Was muß denn
überhaupt einem Rechten in Deutschland erst
geschehen, damit er in Straßburg sein Recht
findet? Anscheinend herrscht dort inzwischen auch die
Political Correctness. Das war vor Jahrzehnten noch
anders, als die Straßburger Richter sich
durchaus zutrauten, ihren deutschen Kollegen
Menschenrechtsverletzungen nachzuweisen. Solches
geschah zum Beispiel 1982-86 nach der Entlassung
Dr. Rolf Kosieks als Hochschullehrer: Seine
Beschwerde gegen das Land Baden-Württemberg
wurde von der Menschenrechtskommission angenommen,
was nur wenigen Prozent der Klagen widerfährt.
Die offensichtliche Menschenrechtsverletzung wurde
von der Kommission nach mündlicher Verhandlung
als so bedeutsam anerkannt, daß sie dem
Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte zur Entscheidung übergeben
wurde. Und dieser stellte nach mündlicher
Verhandlung eine solche Verletzung fest und empfahl
eine gütliche Einigung, was das Land
ablehnte Der Fall Walendy, der zur Zeit immer noch im
Gefängnis sitzen muß, weil er als
Fachwissenschaftler das Recht der
Wissenschaftsfreiheit und der
Meinungsäußerung für sich in
Anspruch nahm, stellt unserer Justiz ein denkbar
schlechtes Zeichen aus. Mehrere Petitionen an
Bundes- und Landtag wurden mit der angeblichen
Unabhängigkeit der Gerichte abgelehnt.
Dem seit vorigem Herbst
wegen angeblicher Volksverhetzung einsitzenden
Udo Walendy ging ein Schreiben vom 19. 2. 1999
des Oberkreisdirektors Herford zu: »Die dieser Verurteilung
zugrundeliegende (sic!) Tat steht in direktem
Zusammenhang mit dem von Ihnen ausgeübten
Gewerbe, welches Sie seit dem 04. 09. 1963 in der
Stadt Vlotho unter der Bezeichnung »Verlag
für Volkstum, und
Zeitgeschichtenforschung« (sic!) betreiben.
Die Zuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden
könnte jedoch nicht mehr gegeben sein, wenn er
wegen eines Verbrechens oder Vergehens verurteilt
oder wegen einer Ordnungswidrigkeit mit einem
Bußgeld belegt worden ist. Die og. Tat stellt
ein Verbrechen dar.« Deswegen müsse die Zuverlässigkeit
überprüft werden. Vorher sollte Walendy
bis 10. 03. 1999 mitteilen, ob er sein Gewerbe
weiter ausübe. Man will also nicht nur drakonisch strafen,
sondern den Verlag vernichten. Dagegen werden
Landräte mit Unterschlagung von
Hunderttausenden auf Bewährung bestraft, und
zu Zuchthaus Verurteilte dürfen Millionen
scheffeln. |
EVEN in modern Germany, in addition to the
penalties imposed by the courts, the authorities
can still impose the mediaeval punishment, unheard
of outside that country, of a Berufs- or
Gewerbeverbot: that is, an official ban on pursuing
the profession for which a person has been trained
(i.e. shopkeeper, shoesmith, or journalist). If he
continues to sell, cobble, or write, he will then
be breaking the law all over again. Akin
to the U.S. Government's use of tax audits to
harass its opponents (LaRouche, Capone),
this administrative penalty is one which is
frequently used against those guilty of Political
Incorrectness. Want
to protest? We have put together a
list
of German diplomatic
missions
in the USA for our American friends to use.
Chancellor Gerhard Schroeder's phone number
is +0049 228 562
001 |