Germany,
October 25, 2000 -- Günter
Deckert, former chairman of the right
wing consitutional German party NPD, has
been released from the prison where he was
serving sentences for various offences
under Germany's laws for the suppression
of Free Speech. He had originally been
sentenced for acting as chairman at a
meeting at which David Irving
lectured
at Weinheim ten years ago, on Sept. 2,
1990; and for having interpreted into
German the lecture delivered by Fred
Leuchter at about the same
time. Flashback:
What the Judges said about Günter
Deckert
(before the minister of justice ordered
their public reprimand)
Der Angeklagte [Deckert]
hat in der Hauptverhandlung einen guten
Eindruck hinterlassen. Es handelt sich
bei ihm um eine charakterfeste,
verantwortungsbewußte
Per-sönlichkeit mit klaren
Grundsätzen. Seine politische
Überzeugung, die ihm Herzenswunsch
ist, verficht er mit großem
Engagement und erheblichem Aufwand an
Zeit und Energie.
-- 2nd Mannheim verdict on
Deckert (6, 5 KLs 2/92)
Nicht außer Acht gelassen
wurde die Tatsache, daß
Deutschland auch heute noch, rund
fünfzig Jahre nach Kriegsende,
weitreichenden Ansprüchen
politischer, moralischer und
finanzieller Art aus der
Judenverfolgung ausgesetzt ist,
während die Massenverbrechen
anderer Völker ungesühnt
blieben, was, jedenfalls aus der
politischen Sicht des Angeklagten, eine
schwere Belastung des deutschen Volkes
darstellt.-- 2nd Mannheim verdict on
Deckert (6, 5 KLs 2/92)
... and
furthermore
Ich will zur Strafbarkeit der
Auschwitzlüge . . . nur
folgendes sagen: Man könnte
trefflich darüber streiten,
daß es unter juristischen
Gesichtspunkten eigentlich Unfug ist,
Meinungsfreiheit zu verbieten ... Aber
für hier und heute ist es richtig,
selbst mit Gesetzen, die man unter
juristischen Gesichtspunkten als
problematisch empfinden
kann.-- Wolfgang Schäuble,
Vizekanzler (CDU) in der
Frankfurter Allgemeine
Zeitung, 24.4.1996, Seite 41 Der Spiegel: Deutsche Juristen
erklären der weltweiten
Internet-Gemeinde, was verboten ist.
Ist Ihnen dabei wohl?"Nehm:
Vielleicht wird der Gesetzgeber im Zuge
der internationalen Verflechtung dazu
kommen, unsere Strafnormen etwas
zurückzuschrauben . . .
Wenn etwa der Standard der USA
übernommen wird, müsste man
bei der Strafbarkeit
rechtsextremistischer Volksverhetzung
einiges
zurücknehmen. -- Generalbundesanwalt Kay
Nehm, in Der Spiegel,
46/1996, Seite 100/101
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