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 Posted Friday, October 27, 2000


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DeckertGermany, October 25, 2000 -- Günter Deckert, former chairman of the right wing consitutional German party NPD, has been released from the prison where he was serving sentences for various offences under Germany's laws for the suppression of Free Speech. He had originally been sentenced for acting as chairman at a meeting at which David Irving lectured at Weinheim ten years ago, on Sept. 2, 1990; and for having interpreted into German the lecture delivered by Fred Leuchter at about the same time.


 

Flashback: What the Judges said about Günter Deckert (before the minister of justice ordered their public reprimand)

 

Der Angeklagte [Deckert] hat in der Hauptverhandlung einen guten Eindruck hinterlassen. Es handelt sich bei ihm um eine charakterfeste, verantwortungsbewußte Per-sönlichkeit mit klaren Grundsätzen. Seine politische Überzeugung, die ihm Herzenswunsch ist, verficht er mit großem Engagement und erheblichem Aufwand an Zeit und Energie.
-- 2nd Mannheim verdict on Deckert (6, 5 KLs 2/92)

 

Nicht außer Acht gelassen wurde die Tatsache, daß Deutschland auch heute noch, rund fünfzig Jahre nach Kriegsende, weitreichenden Ansprüchen politischer, moralischer und finanzieller Art aus der Judenverfolgung ausgesetzt ist, während die Massenverbrechen anderer Völker ungesühnt blieben, was, jedenfalls aus der politischen Sicht des Angeklagten, eine schwere Belastung des deutschen Volkes darstellt.
-- 2nd Mannheim verdict on Deckert (6, 5 KLs 2/92)


... and furthermore

Ich will zur Strafbarkeit der Auschwitzlüge . . . nur folgendes sagen: Man könnte trefflich darüber streiten, daß es unter juristischen Gesichtspunkten eigentlich Unfug ist, Meinungsfreiheit zu verbieten ... Aber für hier und heute ist es richtig, selbst mit Gesetzen, die man unter juristischen Gesichtspunkten als problematisch empfinden kann.
-- Wolfgang Schäuble, Vizekanzler (CDU) in der Frankfurter Allgemeine Zeitung, 24.4.1996, Seite 41

 

Der Spiegel

Der Spiegel: Deutsche Juristen erklären der weltweiten Internet-Gemeinde, was verboten ist. Ist Ihnen dabei wohl?"

Nehm: Vielleicht wird der Gesetzgeber im Zuge der internationalen Verflechtung dazu kommen, unsere Strafnormen etwas zurückzuschrauben . . . Wenn etwa der Standard der USA übernommen wird, müsste man bei der Strafbarkeit rechtsextremistischer Volksverhetzung einiges zurücknehmen.

-- Generalbundesanwalt Kay Nehm, in Der Spiegel, 46/1996, Seite 100/101


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