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Documents on the arrest of revisionist historian DrFredrick Toben in Germany


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Arrest Warrant against Fredrick Toben issued by Mannheim prosecutor April 9, 1999 (original German)

Amtsgericht Mannheim

Geschäftsnummer: 42 Gs 830/99

 

Staatsanwaltschaft Mannheim
Aktenzeichen: 503 Js 9551/99

Mannheim, den 9. April 1999

Haftbefehl

 

Gegen den Beschuldigten

Dr. Gerald Fredrick Toeben,
geboren am 02.06.1944 in Jadeberg,
wohnhaft in 23 Caloroga Street,
Adelaide/Australien,
australischer Staatsangehöriger,
Familienstand: geschieden,
Beruf: Direktor des
Adelaide-Instituts,

wird die Untersuchungshaft angeordnet.

Er wird beschuldigt,
er habe

aufgrund mehrerer selbständiger Willensentschließungen jeweils aufgrund einheitlichen Willensentschlusses

seit 1996, so unter anderem zuletzt in den Monaten Januar bis April diesen Jahres

Von Adelaide/Australien aus u. a. monatlich die von ihm verantwortlich verfaßten Adelaide Institut/Newsletters, ferner die ebenfalls von ihm erstellten „Vierteljahres-Hefte für freie Geschichtsforschung" per Post u. a. an Empfänger im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland versandt und auch - inhaltsgleich -per Internet weltweit verbreitet.

In diesen Rundbriefen behaupte und führe der Beschuldigte häufig unter Verwendung angeblicher Zitate, sowie unter Hinweisen auf u. a. im Internet abrufbare „weiterführende" Literatur- jeweils bewußt der historischen Wahrheit zuwider, unter zumindest teilweiser Identifizierung mit den nazistischen Verfolgungsmaßnahmen, in pseudowissenschaftlicher Art, getragen von den Tendenzen, den Nationalsozialismus von dem Makel des Judenmordes zu entlasten, gesteigert und intensiv auf die Sinne und Leidenschaften der Leser einzuwirken, unter Leugnung des von den nationalsozialistischen Machthabern geplanten Vernichtungschicksals der Juden, der Leugnung der Existenz von Gaskammern zur Massentötung von Juden, unter der Verunglimpfung der Überlebenden des Völkermordes und des Andenkens der während der Massenvernichtung ermordeten Juden, unter der Behauptung, die Massenvernichtung stelle eine Erfindung der Juden dar und diene der Unterdrückung des deutschen Volkes, u. a. folgendes aus, so beispielsweise in den am 08.04.1999 aus dem Internet abgerufenen „Vierteljahresheften";

 

Ein KGB- Novellist: Gerald Fleming
Zusammengestellt von Dr. Fredrick Toben

Ein Experte fordert uns heraus

Der in Mannheim aufgewachsene Jude Gerhard Flehinger zog es während der Zeit des Dritten Reiches vor, sein für ihn ungastlich gewordenes Heimatland zu verlassen und nach Großbritannien auszuwandern. Dort nahm er den Namen Gerald Fleming an und widmete sich nach dem Krieg u.a. der Zeitgeschichte, insbesondere dem „Holocaust" an den, Juden Europas unter der NS-Herrschaft. Er brachte es in England zu hohem Ansehen und gilt heute als einer der bekannten Holocaust-Schriftsteller der Welt. Anfang der 90er Jahre erhielt Fleming Zugang zu dem bisher unter Verschluß gehaltenen Staatsarchiv in Moskau, in dem große Aktenbestände der Bauleitung der Waffen-SS und Polizei Auschwitz lagern. In einem Zeitungsartikel in der New York Times vor 18.7.1993 (S. E19) führt er unter dem Titel „Engineers of Death" (Ingenieure des Todes) aus, daß er den gesamten Aktenbestand des Archivs gesichtet habe. Anschließend beschreibt er die seiner Meinung nach wichtigsten Funde, die seine These von der Vernichtung der Juden stützten. Als die Geschichtsforscher Jürgen Graf (Schweiz) und Carlo Mattogno (Italien) 1995 ebenfalls die Akten des Moskauer Staatsarchiv einsehen, entdecken sie in den Quittungsbüchern der Leihstelle des Museums, daß Gerald Fleming nur den Erhalt eines Teils der Akten der Bauleitung des Waffen-SS quittiert hat. Außerdem finden beide Forscher in diesen Archiven Dokumente, die der These von der Vernichtung der Juden klar entgegenstehen, die aber Gerald Fleming nie erwähnt hat (VffG wird darüber noch detailliert berichten). Sie äußern daher den Verdacht, daß Gerald Fleming nicht wie behauptet, die ganzen Akten gesichtet hat sondern daß er nur jene Akten auslieh, von denen er annahm, daß sie etwas beinhalten, was seine vorgefertigte Meinung stützen könnte. Dieser Sachverhalt wurde von dem australischen revisionistischen Adelaide Institute im Sommer 1995 in einem Beitrag irrt Internet dargelegt. (http://www.adam.com.au/fredadin/adins.html) Die darin enthaltenen Vorwürfe gegen Herrn Fleming haben diesem offenbar nicht gefallen. In einem Schreiben vom 20. August 1996 hat Gerald Fleming dabei ein Hühnchen mit uns zu zupfen:

»Verehrter Dr. Toben

Meine Aufmerksamkeit wurde durch Kollegen auf Informationen gelenkt. die mit der Datumsangabe 15.7.1996. 17:30:00 vom Adelaide Institute stammen. Ich zitiere aus dem fraglichen Dokument:

Der schweizer Historiker Jürgen Graf und der Italienische Experte Carlo Mattogno besuchter die einstmals geheimen Moskauer Archive. Ihre Funde beschämen die Arbeit des britischen Professors Gerald Fleming [und des französischen Apothekers Jean Claude Pressac].

Da der fragliche Kommentar nicht nur absurd und skurril ist, sondern vielmehr hart an der Grenze der Beleidigung, gebe ich Ihnen einige Informationen bezüglich meiner Archivstudien im Moskauer Staatsarchiv (und in anderen Archiven):

i. Ich habe sieben Jahre lang in russischen Staatsarchiven gearbeitet, jeweils mehrere Wochen pro Aufenthalt,
ii, ich habe alle relevanten Auschwitz-Dokumente gesehen und untersucht und eine große Anzahl davon kopiert.
iii. Meine Berichte und Veröffentlichungen bezüglich meiner Archivstudien in russischen Archiven sind wohlbekannt.
iv. Der Ausdruck „beschämend" im Zusammenhang mit meiner Arbeit und im Vergleich zur kürzlichen Besuch zweier benannter westlicher revisionistischer Schreiber ist unangebracht falsch und unakzeptierbar polemisch.
v. Sollte ein ähnlicher Kommentar erneut im Internet unter der Verantwortung des Adelaide Instituts erscheinen, werde ich Schritte unternehmen, um meine akademischen Interessen und meine tatsächliche geschichtliche Stellung zu verteidigen. Die von Ihnen genannten revisionistischen Schreibern werde über diese "Internet"-Kommentare wie hier dargestellt informiert.

Schließlich sei zu Ihrer Information angeführt, daß ich der erste westliche akademische Historiker und Forscher war, der Zutritt zu dieser wichtigen Sammlung deutscher Akten des zweiten Weltkrieges bekam wie auch zu anderen wichtigen, zuvor gesperrten Material in russischen Staatsarchiven mit Bezug zu diesen Akten.

Schließlich habe ich bemerkt, daß Sie für Ihr Adelaide Institute, dem letzten intellektuellen Abenteuer des 20. Jahrhunderts eine Verwahrung ausgesprochen haben, indem Sie ausführen: "... falls ich jemanden kränke, weil ich politisch inkorrekt bin, dann beanspruche ich für mich das Recht, in Ausübung der Meinungsfreiheit dieses sagen zu dürfen." Die Worte „beschämen die Arbeit von..." sind aber nicht politisch unkorrekt, sie sind absolut böswillig und eines seriösen Gelehrten unwürdig. Lassen Sie mich hinzufügen, daß ich währen meiner 37-jährigen Universitätsarbeit niemals solch einen Unsinn begegnet bin und daß ich es nicht ein zweites Mal durchgehen lassen werde.

Bezüglich Ihres Kommentars zur Meinungsfreiheit geht mir dar Hohn des Dr Goebbels nicht aus dem Kopf:

 „Es wird immer der beste der demokratischen Systems bleiben, daß es seinen tödlichen Feinden erst die Mittel liefert, mit denen diese es dann zerstören." Genau so!

Mit freundlichen Grüßen

Gerald Fleming«

Die Antwort des Adelaide Institute, 30.8.1996

Verehrter Dr. Fleming

Der Ton Ihres Schreibens vom 20. August legt nahe, daß Sie eine recht lange Zeit mit Wutschnauben und Bluffen davon gekommen sind.

Ich beziehe mich insbesondere auf den Unsinn, den Sie in Blueprints of Genocide (Blaupausen des Völkermords, vgl. Adelaide Institut Newsletter No. 27) von sich gaben. Ich meine, daß Ihr Zeit als glaubwürdiger Historiker aus einem einfachen Grund vorbei ist: Während der vergangenen 37 Jahre haben Sie versucht nachzuweisen, daß im KL. Auschwitz Menschenvergasungen stattfanden. Nach Karl Popper kann ein gescheiter Mensch alles beweisen. Die wissenschaftliche Methode allerdings fordert die Falsifizierung von Hypothesen.

Wir wissen natürlich, daß jeder, der versucht, sich auf diese Weise der Hypothese von den Menschenvergasungen zu nähern, von Ihnen und Ihresgleichen sofort als Holocaustleugner oder im schlimmsten Fall gar als Haß schürender Antisemit gebrandmarkt wird.

Was Sie mit Ihrer Forschung getan haben, ist der Versuch, die Ideologie-Religion von Holocaust aufrecht zu erhalten. Der Schmerz, den Sie gerechterweise bei der Lektüre unserer Website empfinden, mag größtenteils auf das zurückzuführen sein, was Charles Morgan wie folgt ausdrückte: "Die Folge der oberflächliche Bildung der westlichen Völker war, daß sie einfältig wurden, hervorgerufen durch das Entsetzen des übertölpelt Werdens."

Der Tatsache bewußt, daß es in unseren westlichen Demokratien (mit Ausnahme von Frankreich, Deutschland u.a.) kein Verbrechen ist, die Falschheit von Prämissen zu veranschaulichen, lassen Sie mich mit einem Zitat von Professor Robert Faurisson schließen:

"Es wird behauptet, die Nazigaskammern hätten physikalisch existiert; dennoch kann uns niemand eine Darstellung derselben liefern. Diese Gaskammer ist immateriell und magisch... man kann die behaupteten Menschengaskammern von Auschwitz genauso wenig beschreiben oder zeichnen, wie man einen quadratischen Kreis oder ein kreisförmiges Quadrat beschreiben oder zeichnen kann."

Hochachtungsvoll

Fredrick Toben

PS Diese Korrespondenz wird auf unserer Website plaziert."

 

 

Die „weiterführende" Literatur eröffne der Beschuldigte Interessierten durch Setzen von Links im Internet, so u. a. durch die Hinweise auf rechtsextremistische und antisemitische Quellen wie z. B. das Institute for Historical Review, das Committee for Open Debate on the Holocaust, Germar Rudolf, Jürgen Graf, David Irving und insbesondere auf die „Zündelsite", wo - zusammenfassend folgendes „eindeutiges Gedankengut", welches sich der Beschuldigte zu eigen mache, zu finden und abrufbar ist:

- Der Holocaust auf dem Prüfstand/Augenzeugenberichte versus Naturgesetze - Starben wirklich 6 Millionen? - Der Holocaust - Laßt uns beide Seiten hören - Die große Lüge - Der Leuchter Report: Ende eines Mythos - Die Befreiung der Lager: Fakten gegen Lügen - Auschwitz: Mythen und Fakten - Im Inneren der Auschwitz-Gaskammern - Die Kastration der deutschen Seele - Was der Kampf von uns verlangt - Augenzeuge Pressac bricht zusammen - Menschenrechte auch für Deutsche - Hexenverfolgung in Deutschland - Wie im tiefsten Mittelalter - Nicht Offenkundigkeit, sondern Gerechtigkeit - was ist Holocaust-Leugnung? - Die Holocaust-Religion - Von der Wichtigkeit des Revisionismus in unserer Zeit - Warum ist der Holocaust wichtig? - Die Deutschenhetze muß aufhören - Holocaust? Welcher Holocaust? - Pressacs neues Auschwitz-Buch sowie - Vom Werden eines Holocaust-Revisionisten

Die Behauptungen des Beschuldigten sowie die von ihm angebotene auch und vertriebene Literatur seien geeignet, emotional feindselige Haltungen gegenüber der Juden im allgemeinen und gegen die in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Juden im besonderen zu erwecken und zu schüren; sie seien ferner geeignet, in dem angegriffenen jüdischen Bevölkerungsteil das Vertrauen in die öffentliche Sicherheit zu erschüttern.

Er habe somit in mehreren selbständigen Handlungen - jeweils tateinheitlich -

a) in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören
  1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufgestachelt,
  2. die Menschenwürde anderer dadurch angegriffen, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet habe;

b) eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 220 a Abs. 1 bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich geleugnet:

c) andere beleidigt, sowie

d) das Andenken Verstorbener verunglimpft.

Die Taten sind Vergehen, strafbar gem. 55 130 Abs. 1 u. 3, 185, 199, 194, 52, 53, 9 Abs. 1 StGB

Der dringende Tatverdacht ergibt sich aus den durchgeführten Ermittlungen, den sichergestellten Beweismitteln (vgl. die Übersicht Bl. 39 f d. A.) sowie aus der Internet-Auswertung (vgl. insofern die Zusammenfassung B1. 108 f d. A.).

Es bestehe der Haftgrund der Fluchtgefahr:

Der Beschuldigte hat eine empfindliche Freiheitsstrafe zu gewärtigen. Er verfügt im Internet über keine festen Wohnsitz und keinerlei familiäre Bindungen. Auf freiem Fuß belassen besteht die Gefahr, daß er sich der Strafverfolgung - endgültig - durch die Flucht in sein Heimatland Australien entziehen wird.

 

Richter(in) am Amtsgericht
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