- 110 ---
nicht näher zu erforschenden Gründen --
bestimmte Angeklagte zu Unrecht mit konkreten
Vorfällen zu belasten schienen, hat das Gericht die
Aussagen insgesamt nicht verwertet.
2. Beweisgrundlagen und
Beweiswürdigung zu den allgemeinen Feststellungen
über die Abwicklung der sog. RSHA-Transporte.
Die allgemeinen Feststellungen über die Ankunft
und Abwicklung von RSHA -- Transporten auf der alten
Rampe und später auf der neuen Rampe im Lager
Birkenau, die Aufgaben und Tätigkeiten der
verschiedenen zur Rampendienst eingeteilten
SS-Angehörigen, die Täuschung der zum Tode
bestimmten Menschen über ihr bevorstehendes
Schicksal, die Einzelheiten über ihre Tötung in
den verschiedenen Gaskammern, den Bau und die innere
Einrichtung der Gaskammern und Krematorien. die
Beseitigung der Leichen, die Aufgaben und
Tätigkeiten des SS-Sonderkommandos bei den vier
Krematorien und schließlich die Arbeit des
jüdischen Sonderkommandos beruhen auf den
Einlassungen der Angeklagten Boger, Stark, Dylewski,
Broad, Hofmann, Kaduk, Baretzki, Dr. Lucas, Dr. Frank,
Dr. Schatz, Dr. Capesius und Klehr, soweit ihnen gefolgt
werden konnte und den glaubhaften Aussagen der Zeugen
Ontl, Walter, Wilks, Nebbe, Schlupper, Huley, Dr.
Münch, Tomaszewski, Leischow, Hykes, Dr. Kremer,
Christoph, (die alle frühere SS-Angehörige im
KL-Auschwitz waren) sowie den glaubhaften Aussagen der
Zeugen bezw. Zeuginnen Kanal, Cougno, Jacob, van Velsen,
Vrba,
Kulka, Erich, Palarszyk, Swiderska-Swiratowa, Bacon,
Buki, Böck,
ferner auf den handschriftlichen Aufzeichnungen des
ersten Lagerkommandanten Höss über die
Endlösung der Judenfrage" und dem sog.
Broadbericht.
Die Angeklagten bestreiten nicht, daß
unzählige jüdische Menschen mit
RSHA-Transporten in den Jahren 1941- --1944 nach
Auschwitz zur Vernichtung gebracht; dort auf der Rampe
dem geschilderten Ausmusterungsverfahren unterworfen und
anschließend, soweit sie nicht als
arbeitsfähig ausgesondert und in das Lager
aufgenommen worden sind, in den Gaskammern auf die
geschilderte Art und
[etc]