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Gesellschaft für POLITISCHE AUFKLÄRUNG

INFORMATIONEN DER GESELLSCHAFT FÜR POLITISCHE AUFKLÄRUNG

Nr. 29 Juni 1991

[illustrations and pink emphasis added by this Website]


"...museale Rekonstruktionen" in Auschwitz

Leuchter ReportDER LEUCHTER-BERICHT

Brigitte Bailer -Galanda

LEUCHTER geht in seinem Bericht von mehreren falschen Voraussetzungen aus:

  • Er übersieht den grundlegenden Unterschied zwischen einer Hinrichtung und den vom nationalsozialistischen Regime durchgeführten Massenmorden. Diesen lag die Absicht zugrunde, möglichst viele Menschen möglichst rasch, reibungslos und kostengünstig töten zu können. Leuchters Irrtum, allenfalls unterstützt durch die Übersetzer, erweist sich in der beständigen Verwendung des Wortes „Hinrichtung" im Zusammenhang mit den Gaskammern von Auschwitz und Majdanek. In seiner Schlußfolgerung (Punkt 19.000) spricht er von „Exekutionskammern", im Text oft von „Hinrichtungseinrichtungen".
  • Er verwechselt museale Rekonstruktionen der Gaskammern, die dem Betrachter einen Eindruck der damaligen Geschehnisse vermitteln sollen, mit real funktionierenden Gaskammern. Dies wird besonders deutlich in seiner allgemeinen Schlußfolgerung, wo er meint, „daß die angeblichen Gaskammern in den inspizierten Orten weder damals noch heute verwendet (...) werden können." (Punkt 19.000 Fassung Ochensberger). Hatte Leuchter etwa gemeint, in den von ihm besuchten Gedenkstätten funktionierende Mordeinrichtungen vorzufinden?

Wenn Leuchter als Voraussetzung seines Berichtes unter anderem das „Studium der verfügbaren Literatur" nennt, so darf das nicht allzu umfassend verstanden werden. Tatsächlich beschränkten sich Leuchters Literaturstudien auf Bücher „revisionistischer" Autoren und auf einige wenige kopierte Seiten aus dem Standardwerk Raul Hilbergs („Die Vernichtung der europäischen Juden").

Doch gerade über Themen wie Auschwitz oder die nationalsozialistischen Massenmorde an den europäischen Juden gibt es äußerst umfangreiche wissenschaftliche Literatur. Das Staatliche Museum Auschwitz besitzt eine umfassende Sammlung von Originaldokumenten, aus denen eindeutig die Konstruktion, Funktionsweise und Geschichte der Gaskammern in Auschwitz I und Auschwitz-Birkenau nachvollzogen und analysiert werden können. Leuchter hingegen reiste nicht nur uniformiert, sondern durch die Lektüre „revisionistischer" Literatur voreingenommen in die Gedenkstätten.

Seine nur sehr bruchstückhaften historischen Kenntnisse werden in Abschnitt 11 deutlich, wo er feststellt, daß „die Deutschen (...) Gaskammern (...) ab etwa Anfang 1942 gebaut und bis Ende 1944 benutzt" hätten. Leuchter übersieht, daß im Deutschen Reich bereits seit 1940, im Rahmen der Mordaktionen an Geisteskranken und Behinderten, Erfahrungen mit Massentötungen durch Giftgas gesammelt worden waren und ab 1941 fahrbare Gaskammern im Einsatz gewesen waren. In Auschwitz selbst fanden die ersten Giftgasmorde im September 1941 statt. Leuchters im Kapitel 11.000 angekündigte „Kurzgeschichte" erweist ihn damit nicht einmal als informierten Laien.

Leuchters Erkundigungen in den ehemaligen Lagern scheinen entgegen seinen Behauptungen doch eher oberflächlicher Natur gewesen zu sein, wenn er nämlich behauptet, „Bunker 2 (das Weiße Haus) wurde wiederhergestellt und wird jetzt als Privatwohnung benutzt" (Punkt 11.002 Fassung Ochensberger bzw. beinahe wortident Punkt 11.004 Fassung Walendy), so entspricht dies nicht den Gegebenheiten.

Leuchters angeblich aufgrund seiner „Inspektion an Ort und Stelle" gezogenen Schlußfolgerungen scheinen mehr als kühn, wenn er beispielsweise angesichts der in Trümmern liegenden Ruinen der Krematorien II-III und der noch mehr zerstörten und weniger kenntlichen Krematorien IV-V in Birkenau behauptet, es habe sich um eine „armselige und gefährliche Konstruktion" gehandelt (Punkt 12.001 Fassung Ochensberger, sinngemäß ähnlich bei Walendy). Ebenso bleibt unklar, woher Leuchter die Information bezieht, die Türen seien nach innen aufgegangen. In den erhalten gebliebenen Grundriß- und Bauzeichnungen sind nämlich nur die Türöffnungen eingezeichnet, in den zerstörten Krematorien war dies wohl nicht mehr ersichtlich. Die übrigen Gebäude, die Leuchter besichtigte, waren - wie erwähnt - museale Rekonstruktionen.

Zum Krematorium I in Auschwitz, Leuchter, Fred Leuchter, Leuchter Report, von dem Leuchter behauptet, es befinde sich in Originalzustand, schreibt Werner Wegner:

„Das stimmt nicht. Der Verfasser dieses Beitrags (Wegner, B.B.-G.) hat mehrmals erlebt, wie das Museumspersonal bei Führungen ausdrücklich darauf hinwies, daß die neben dem Verbrennungsraum liegende Halle in der ersten Zeit als Leichenhalle benutzt, später aber für Vergasungen umfunktioniert wurde, auch daß die beiden im Verbrennungsraum stehenden Ofen nach dem Kriege aus musealen Gründen unter Verwendung des eisernen Originalmaterials der Firma Topf und Söhne in Erfurt wieder aufgebaut wurden." (Werner Wegner, Keine Massenvergasungen in Auschwitz? Zur Kritik des Leuchter-Gutachtens, in: Uwe Backes, Eckart Jesse, Reimer Zitelmann (Hsg.), Die Schatten der Vergangenheit. Impulse zur Historisierung des Nationalsozialismus, Frankfurt/M.-Berlin 1990)

Die Gaskammer von Krematorium I hatte im übrigen ab 1943 als Apothekenmagazin gedient.

Wenn Leuchter an mehreren Stellen seines Berichtes behauptet, die Türen und Fensteröffnungen der Krematorien wären nicht abgedichtet gewesen, dann muß wiederum die Frage gestellt werden, woraus er dies ableitet. Für eine Rekonstruktion muß die Tür wohl nicht abgedichtet werden und aus den Wind und Wetter ausgesetzten Resten der Birkenauer Krematorien kann dies gleichfalls nicht ablesbar sein. Im Staatlichen Museum Auschwitz befinden sich demgegenüber nach wie vor die Originalbestellscheine aus der NS-Zeit, mit denen gasdichte Fenster und Türen für die Gaskammern bestellt wurden.

Entgegen den Auffassungen Leuchters, es habe sich in Birkenau einfach um Leichenkeller gehandelt (Punkt 12.001), waren die Krematorien II-V von

„vorneherein und ausschließlich als Vernichtungsanlagen mit Entkleidungs-, Vergasungs- und Verbrennungsräumen geplant und erbaut worden, wie es sich aus einer Fülle von Beweisen (Täter- und Zeugenaussagen, Bauzeichnungen, Materialbestellungen und Bauaufträgen) belegen läßt." (Wegner, S. 456)

Weiters meint Leuchter, der Grundwasserspiegel in Birkenau sei zu hoch, um dort in großen Gruben Leichen verbrennen zu können (Punkte 14.008). Wiederum verwechselt er hier die gegenwärtigen mit den historischen Bedingungen. Denn zum Zeit des Bestehens des Lagers „sorgte ein umfangreiches Grabensystem, welches das sich ansammelnde Wasser über den Haupt-, den sogenannten ‚Königsgraben' in die Weichsel abführte." (Wegner, S.451) Im übrigen hätten sonst wohl die mehr als 2 m tiefen unterirdischen Anlagen der Krematorien II und III nicht gebaut werden können.

Wenn Leuchter feststellt, es sei nicht wahr, daß es in den Krematorien II und III „hohle gasführende Pfeiler" zur Einbringung des Gases gegeben hätte (Punkt 16.002 Walendy, bei Ochensberger. „hohe gasführende Träger"), irrt er wiederum. Denn „außer den die Betondecke tragenden Pfeilern" hatte es „in jeder Gaskammer noch vier pfeilerähnliche, drei Meter lange, vierkantige durchlöcherte Eisenblechkonstruktionen" gegeben, „die vom Boden zur Decke und über sie hinaus im Freien in abdeckbare Einfüllstutzen mündeten." Über diese Einfüllstutzen wurde Zyklon-B in die Gaskammer geschüttet, wo „ein im Inneren der Pfeiler eingebauter Verteilermechanismus" (Wegner, 5. 464f.) für die Verteilung des entweichenden Gases sorgte.

Auch Leuchters Berechnungen bezüglich der Zahlen der Ermordeten und Verbrannten gehen von falschen Voraussetzungen aus. Am 28. Juni 1943 meldete der Leiter der Zentralbauleitung der Waffen-SS in Auschwitz, Leuchter, Fred Leuchter, Leuchter Report, SS-Sturmbannführer Karl Bischoff, seinem Vorgesetzten im Wirtschaftsverwaltungshauptamt die Kapazitäten der Krematorien [SIEHE JEDOCH UNTEN]. Er berichtete, daß innerhalb von 24 Stunden 4756 Leichen verbrannt werden könnten. Dies entspricht auch den von den Lieferfirmen angegebenen Möglichkeiten der Krematoriumsöfen.

Ausgehend von falschen Voraussetzungen, ohne Berücksichtigung historischer Wirklichkeiten und ohne Beachtung der Regeln naturwissenschaftlicher Exaktheit muß Fred Leuchter zwangsläufig zu falschen Ergebnissen kommen. Die Art der Übersetzungen und die Verbreitung des Leuchter-Berichtes verweisen diesen jedoch eindeutig in den Bereich der „revisionistischen" Geschichtsverfälschungen. Eine eingehende Überprüfung zeigt die Unhaltbarkeit der Behauptungen Leuchters. Aber was ist auch von Schlußfolgerungen zu halten, die Leuchter unter Berufung auf seine „beste Ingenieursmeinung" präsentiert (Punkt 19.000), obschon er in Wahrheit kein Ingenieur ist?

 

Auszüge aus einem Beitrag von Brigitte Bailer-Galanda in: DOW/BMUK (Hg.): „Amoklauf gegen die Wirklichkeit. NS-Verbrechen und ‚revisionistische' Geschichtsschreibung," ca. 130 Seiten, erscheint im September 1991

 

 


Bischoff document

WEBSITE KOMMENTAR: Das Bischoff-Dokument is wahrscheinlich als DDR-Falschung aus den 50er Jahren zu bezeichnen.

Siehe Vierteljahrshefte für freie Geschichtsforschung, Nr.3 1998: »Schlüsseldokument« ist Fälschung, von Dipl.-Ing. Manfred Gerner. BILD ANKLICKEN.

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