Documents on the deputy commandant of the Nazi concentration camp at Auschwitz, Hans Aumeier
Statement by prisoner Kurt Heinrich, Oct 27, 1945
Document posted Saturday, November 30, 2002
Source: ...PRO File: WO.208/4661 (Lt Col Scotland Papers) | [Note that in this transcript the misspellings and grammar have been left as they are in the original]. F.K. [re: AUMEIER ] To captain Francis Heinrich, Kurt. No 74 Oslo, den 27.10.45 Betrifft: KZ VAIVARA und MYSEN. Mein erstes Zusammentreffen mit AUMEIER wie auch das persönliches Kennenlernen erfolgte auf Grund einer Kommandierungs-Verfg. des SS-Wirtschafters RIGA, zum KZ VAIVARA / ESTLAND im Feb.- Marz 44 als Adjutant. Diese Dienststelle (sitz Saka/Estl.) bestand nur aus dem Geschäftezimmerbetrieb ohne eigentlichem Lager. Au. führte Kontrollen oder sonstige Erledigungen in den einzelnen Lagern, entweder mit dem Verwaltungsfüh. oder Arzt durch, sodass ich meistens nur nach Erledigung der Dienstgeschäfte mit Au. beisammen war, zumal Au. der Geschäftzimmerbetrieb mit dem damit verbundenen Schriftverkehr nicht lag. Ich bin während meiner dortigen Tätigkeit 2 oder vielleicht 3 mal dort mit Au. in einem diesen Lager gewesen, wobei Werk-stätte und Unterkünfte besichtigt wurden, ohne irgendwelche Vorkommnisse mit Häftlingen. Mit Au. war bei Besprechungen über Lager- oder Häftlingsangelegenheiten gut auszukommen, jedoch brauste er bei Meinungsverschiedenheiten stark auf. Das gleiche war gegenüber der Unterführer und Mannschaften, Au. setzte sich für jeden Ein-zelnen ein, konnte aber ebenso hart bei Bestrafungen sein. An Vorkommnissen mit Häftlingen während meiner dortigen Tätigkeit ist mir ein Fall durch Meldung bekant, wo ein Häftling von einem O.T.-Angehörigen geschlagen wurde. In diesem Fall wurde von Au. schriftlich bei der O.T.-Dienststelle schärfstens Einspruch erhoben mit dem Hinweis, dass in Wiederholungsfalle Meldung an den Reichsführer-SS erfolgt. Andre Vorkommnisse betrifft Häftlingen in Verbindung mit Au. sind mir während meiner dortigen kurtzen Tätigkeit nicht bekant geworden. Am 1. Mai 44: wurde meine Kommandierung aufgehoben und ich kam nach RIGA zurück. Ein weiteres kurtzes Zusammentreffen mit Au. ohne irgend welcher dienstlicher Zusammenarbeit erfolgte später bei der Zusammenstellung eines Btl.für die Kampfgruppe Jekeln", bis zur Auflösung im Sep. 44. Über die Tätigkeit A. nach dieser Zeit ist mir nichts bekant. Betr: MYSEN. Eine nochmalige Zusammenarbeit mit Auermeier erfolgte auf Grund meiner Versetzung zum SS-Wirtschafter in Oslo -- SS-Lager MYSEN am l5.5.45 als Adjutant (Schriftverkehr und Personalsachbearbeiter.) Tag des Eintreffens 9. Marz 45. Aurermeier hatte hier den Auftrag ein KZ. zu errichten, worüber jedoch die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen und auch eine Entscheidung, ob ein KZ. angebracht sei, noch nicht getroffen war. Trotzdem wurden auf Drängen A. die ersten Häftlinge von Grini überstellt und mit den Arbeiten begonnen. Den Dienstbetrieb im eigentlichen Häftlingslager leitete A. selbst, wie auch semtliche Anordnungen und Befehle in diesen Angelegenheiten von ihm gegeben wurden. Weiter wurden mit den Dienstbetrieb im Häftlingslager die Hscharf. Remmele, und Blatterspiel beauftragt, welche ihre Anweisungen von A. erhielten. Über eventuelle Misstände oder Überschreitung der Dienstgewalt durch A. oder von den im Lager Diensttuenden Unterführer ist mir nichts bekant geworden, auch nicht, ob A. persönlich muntliche Anweisungen gegeben hat. Mir ist wärend diesen kurtzen Dienstzeit nur ein Fall bekant, wonach ein Häftling wegen Briefschmuglen im Beiseins eines Dolmetscher (Norweger) und mir verhört wurde. Nach dem Verhör nahm A. den Häftling mit in sein Dienstzimmer, von wo er nach ca. 5 Min. entlassen war und ins Lager zurückgebracht wurde. Wenn von A. oder einem der Unterführer strafbare Handlungen gegen über den Häftlingen vorgekommen sind, dan sind mir diese infolge meiner Tätigkeit, Schriftverkehr und Personalsachbearbeiter, nicht bekant. In meinem beisein ist, wie schon erwehnt, nichts vorgekommen. Abschliessend kan ich von A. sagen, dass er einerseits, sei es ge-genüber Häftlingen oder den SS-Manschaften gerecht, aber anderseits auch der sträng war. Werent meiner Dienstzeit war ich meistens allein, da A. diese Dienstobligenheit nicht lag. A. war viel unterwegs oder im Lager, wobei ich, wie in vorstehendem erwent, selten dabei war. Von A. persönlich ist mir der Fall Mistbiene" bekannt, den er einmal bei einem beisammensein erzählte. Als jeden klar denkenen Menschen der Zusammenbruch oder eine ev. Kapitulation vorauszusehen war, und das Gesprech darauf kam, erwehnte A., dass er sich niemals in die Hände der Aleirten begeben wolle, da er bereits zum Tode verurteilt sei und auch sonst nichts zu hoffen habe. Er machte dabei die Euserung, dass er bei reiner ev. Kapitulation mit den Manschaften in Mysen weiter kämpfen und auch sonst noch alles mitnehmen wolle, um seinen Kopf zu rächen. Als ich dagegen einspruch erhob, brauste er auf, worauf ich dieses Gesprech sofort abbrach. Ich besprach diese Angelegenheit mit dem Verwaltungsführer und wir waren uns einig, einderartiges Vorhaben A. mit allen uns zu Verfügung stehenden Mitteln zu verhindern um die Manschaften wie auch Häftlinge davor zu bewaren. Ich hätte eine derartige Handlung niemals mitgemacht, da ich bis zum Tage der Kapitulation kei[n]em Menschen etwas angetan oder eine Strafbare Handlung begangen habe. Jedoch drat bei A. nach der Kapitulation das Gegenteil ein, seine vorherige stärke verwandelte sich in Schweche und sein Verlangen war nur, schnell von Mysen wegzukommen. Am Tage der Kapitulation befand sich A. mit dem Verwaltungsführer in Oslo, zwecks Einholung der weiter zutreffenden Masnahmen. Ich bekam in dieser Zeit vom Verwaltungsführer einen Anruhf, entweder auf Anordnung A, oder des SS-Wirtschafters, wonach die Häftlinge sofort zu entlassen wäre. Ich führte diese Anordnung sofort durch und zog semtliche Wachen ein. Der mir einzige bekannte Häftling (Lagerälteste Schultz) bat mich noch, da die Abfahrt semtliche insassen nicht mehr möglich war, die Wachposten um das Lager stehen zu lassen. Ich musste dieses ersuchen ablehnen und semtliche insassen des Lagers waren nach Ausgabe einige Effekten und der noch erfor-derlichen Verpflegung frei. Ich habe in vorstehenden Bericht die volle Wahrheit niedergeschrieben, ich habe keinen Grund und auch kein interesse über A. und den damit verbundenen Dienstbetrieb etwas zu verheimlichen oder hinzuzufügen, ich habe vor allem keine Lust, für Männer, welche über die Dienstvorschriften hinaus gehandelt oder strafbare Handlung begangen haben, hinter Gittern zu sitzen. [gez. Kurt Heinrich] |