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Aus DÖW Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstands

Wolfgang Fröhlich neuerlich verurteilt

Der Holocaustleugner Wolfgang Fröhlich (59) ist Anfang Oktober am Wiener Landesgericht nach § 3h Verbotsgesetz zu einer Haftstrafe von zwei Jahren (noch nicht rechtskräftig) verurteilt worden. Nach seiner letzten Verurteilung im Jänner 2008 verbüßt er derzeit eine sechsjährige Freiheitsstrafe. Nun warf ihm die Anklage vor, aus dem Gefängnis heraus in Briefen an Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (SPÖ), Kardinal Christoph Schönborn und andere behauptet zu haben, die Massenvernichtung von Jüdinnen und Juden mittels Zyklon B sei technisch gar nicht möglich gewesen, die Opferzahl von sechs Millionen "der abscheulichste Menschheitsbetrug der Geschichte".

[Source]

Weitere 2 Jahre Haft für Wolfgang Fröhlich - nun ingesamt 11 Jahre im österreichischen Holocaust-Kerker (10.10.10)

October 10th, 2010

Wien: Auch in Österreich nimmt die Verfolgung von Dissidenten und Offenkundigkeitsabweichlern immer heftigere Ausmaße an. Wie wir erst heute erfahren, wurde am vergangenen Montag in Wien der Freiheitskämpfer Wolfgang Fröhlich zu weiteren zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Mit seiner letzten Gefängnisstrafe von sechs einhalb Jahren muß er nun also insgesamt für acht einhalb Jahre im österreichischen Holocau$t-Kerker einsitzen.*

Liest man die Meldung im Standard, die über diese Verurteilung genüßlich berichtet, so ist es fast schon ein Wunder, daß Fröhlich nicht zu einer noch höheren Strafe verurteilt wurde. Bekanntlich versteht man beim Thema Judenheit in Österreich noch weniger Spaß als in der BRD, wie dies ja z.B. bei der Verurteilung des aus Spanien ausgelieferten Dissidenten Gerd Honsik oder des in der Steiermark lebenden 86-jährigen Publizisten Herbert Schweiger mitverfolgt werden konnte.

Wie bei Dissidenten üblich wird natürlich die Einkerkerung durch den inquisitorischen Staat rein gar nichts an der Einstellung des Betroffenen ändern. Der Standard schreibt über den Diplom-Ingenieur Wolfgang Fröhlich:

Das hielt den Verfahrenstechniker allerdings nicht davon ab, zwischen August 2008 und März 2009 aus dem Gefängnis heraus neuerlich gegen das Verbotsgesetz zu verstoßen, indem er Schreiben an Kardinal Christoph Schönborn, die Nationalratspräsidentin Barbara Prammer, die Oberstaatsanwaltschaft Wien und die damalige Präsidentin des Wiener Straflandesgerichts verschickte, die teilweise auch die Empfänger erreichten. Darin behauptete Wolfgang F. einmal mehr, nicht sechs, sondern höchstens eineinhalb Millionen Juden wären im Dritten Reich vernichtet worden.


Wolfgang Fröhlich

Darüber hinausgehende Opferzahlen bezeichnete er wörtlich als "abscheulichsten Menschheitsbetrug der Geschichte", statistisch gesehen könnten sechs Millionen "nicht verschwinden". Weiters hieß es in den Schreiben, in den Konzentrationslagern wäre eine Massenvernichtung mit Zyklon B technisch gar nicht möglich gewesen.

Die zunehmenden Parallelen der Gerichtsbarkeit in Österreich (wie auch der der BRD und anderer Verfolgerstaaten) zu den sowjetischen Tribunalen kann aus folgenden Zeilen entnommen werden:

Mildernd wurde die laut psychiatrischem Gutachten mit paranoiden Zügen ausgestattete Persönlichkeitsstruktur des Angeklagten gewertet. (...) Gerichtspsychiater Heinz Pfolz bescheinigte dem 59-Jährigen eine "sehr selbstunsichere Persönlichkeit". Dieser kompensiere seine Minderwertigkeitsgefühle mit erhöhtem Geltungsbedürfnis und fanatisch-paranoiden Zügen.

Natürlich darf jedoch diese angebliche pychische Störung nicht so weit gehen, daß nun plötzlich der zu Bestrafende wegen Unzurechnungsfähigkeit nicht mehr bestraft werden könnte. Nochmals der Gerichtspsychiater:

Ein "wahnhaftes System" liege allerdings nicht vor, Zurechnungsfähigkeit sei jedenfalls gegeben.

Zu guter Letzt wollen wir nochmals Wolfgang Fröhlich selbst zu Wort kommen lassen:

Er führe einen "Kreuzzug für die Wahrheit", hatte sich der Angeklagte in seiner Einvernahme zum Märtyrer stilisiert und seine inkriminierten Thesen noch bekräftigt: "Es gibt niemand, der mir nicht recht gibt. Ich habe nicht den Holocaust geleugnet, sondern nur falsche Fakten richtig gestellt. Die Sechs-Millionen-Lüge zieht den Terror auf Österreich, weil wir in radikal islamistischen Kreisen als Hochburg dieser Propaganda gelten." Er habe "die Leute aufwecken wollen": "Irgendwann müssen Sie diese Lügenkette von den sechs Millionen durchschneiden."

Seine Tätigkeit sei zwar "selbstzerstörerisch, aber um der Wahrheit Willen bin ich bereit, sehr viel auf mich zu nehmen. Sie werden doch nicht glauben, ich werde meine Gutachten zurückziehen! Wo sind wir denn! Wir sind doch nicht in Nordkorea!"

Beim letzten Satz von Fröhlich haben wir doch gewisse Zweifel.

Unserer Kenntnis nach ist Wolfgang Fröhlich unter folgender Anschrift zu erreichen:

Justizanstalt Sonnberg
Sonnberg 1
A-2020 Hollabrunn
Österreich

Quelle: Standard 04.10.10

*Ergänzt: Wie wir in "Blut und Blech" nachlesen, ist Wolfgang Fröhlich nun insgesamt zu elf (11!) Jahren wegen seiner Ansichten zum Holocau$t verurteilt worden.

Wolfgang Fröhlich am LG Wien 2005

Seine Strafkarte aus vier Prozessen lautet so - alles nach Verbotsgesetz:

2003 - Hauptverfahren nach 3h: Drei Jahre Haft, davon eines unbedingt, zwei auf Bewährung.

2005 - Fröhlich „rollt" seinen Fall noch einmal „auf" und verschickt 300 CDs an NR-Abgeordnete und Personen des öffentlichen Lebens. Fazit - Hauptverfahren nach 3 h: Zwei Jahre unbedingte Haft plus Widerruf der zwei Jahre, also zusammen vier Jahre Haft. Er geht in Berufung, jammert vor dem OLG und erfährt Milde: Nun 18 Monate unbedingt und 30 Monate auf Bewährung. (2006)

2008 - Neuerliches Hauptverfahren nach 3h und 3g: Urteil vier Jahre Haft plus Widerruf der alten 2.5 Jahre, also in Summe 6,5 Jahre Haft wegen Wiederbetätigung.

2010 - Er schreibt Briefe aus der Haft an Personen des öffentlichen Lebens. NVU und Strafverfahren nach 3h: Zwei Jahre neuerliche Haft für Wiederbetätigung.

Rechnet man zusammen, wieviel Haft Fröhlich für Rechtsaußenpositionen gesammelt hat, kommt man auf die Summe von elf Jahren: Ein Jahr (2003), 1.5 Jahre (2006), 6.5 Jahre (2008), zwei Jahre (2010). Das übertrumpft Gerd Honsik bei weitem (18 Monate, vier Jahre und zuletzt zwei Jahre) und überbietet nun sogar das Strafmaß eines Gottfried Küssel (10 Jahre, real zwei Drittel abgesessen)..

Quelle: Blut und Blech 05.10.10


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