AR-Online 

 Posted Friday, July 7, 2000


Quick navigation  

Alphabetical index (text)

 

Bern , Switzerland, Friday, July 7, 2000


Freispruch gefordert

MOSSAD-PROZESS / Die Verteidigung fordert Freispruch für den Mossad-Agenten, der Bundesanwalt verlangt Zuchthaus.

Bundesstrafgericht Lausannecbb. So unterschiedlich wie die Anträge waren gestern vor dem Bundesstrafgericht in Lausanne auch die Argumentationen. Während die Bundesanwaltschaft für den in Liebefeld in flagranti ertappten Mossad-Agenten eine Verurteilung in allen Anklagepunkten und eine unbedingte Zuchthausstrafe von 15 Monaten forderte, verlangte die Verteidigung einen Freispruch auf der ganzen Linie.

Nicht weil ihr Mandat korrekt gehandelt habe, sondern weil die Anklage verfehlt formuliert und das Handeln des Mossad-Agenten zu rechtfertigen sei. Wem das Bundesstrafgericht folgt, wird es heute verkünden. Derweil der ertappte Mossad-Agent in Lausanne auf sein Urteil wartet, sind seine Kollegen in Israel erzürnt: Wegen «fehlender Rückendeckung» der Regierung rufen sie zum Aufstand auf und wollen sich weigern, in Überseemissionen eingesetzt zu werden. Ein Agentenstreik der besonderen Art.

Freisprüche und 15 Monate Zuchthaus für den Agenten gefordert
MOSSAD-PROZESS / Unterschiedlicher könnten die Anträge der Bundesanwaltschaft und der Verteidigung nicht sein: Während Felix Bänziger wegen schwerer Spionage für den Mossad-Agenten 15 Monate Zuchthaus unbedingt fordert, verlangt die Verteidigung einen Freispruch auf der ganzen Linie. Sie gibt zwar zu, dass der Agent mit seiner Abhöraktion nicht gerade legal vorgegangen ist. Aber: Die Anklagepunkte der Bundesanwaltschaft seien gänzlich die falschen. Das Urteil des Bundesstrafgerichtes fällt heute.

cbb. Er verzog keine Miene: Issac Bental alias Jacob Track, Mossad-Agent, wahrer Name unbekannt, zeigte auch am dritten Tag im Prozess vor dem Bundesstrafgericht keine Gefühlsregungen. Dann nicht, als der stellvertretende Bundesanwalt Felix Bänziger für ihn eine unbedingte Zuchthausstrafe von 15 Monaten und eine Busse von 5000 Franken forderte. Erst recht nicht, als seine Verteidiger Ralph Zloczower und Stefan Trechsel einen Freispruch verlangten, und zwar in allen Punkten.

Für Felix Bänziger sind sämtliche Anklagepunkte erfüllt. Der Angeklagte sei der verbotenen Handlungen für einen fremden Staat «in der Form eines schweren Falles» schuldig zu sprechen, ebenso des politischen Nachrichtendienstes und des Gebrauchs verfälschter Ausweise. Es liege ein schwerer Fall von Spionage vor, weil der Angeklagte mit der Abhöraktion an der Wabersackerstrasse in Liebefeld Handlungen vorgenommen habe, die, wenn überhaupt, nur einer Behörde zustehen würden. Bental sei dabei sehr professionell vorgegangen. Bänziger konnte nicht nachvollziehen, warum die Schweiz von Israel nicht miteinbezogen wurde. Der Vertrauensbruch wiege schwer. In «beispielhafter Art» sei mit dem Lauschangriff auch der Tatbestand des politischen Nachrichtendienstes erwiesen. Und dass der Angeklagte sich mehrfach mit falschen Papieren ausgewiesen habe, sei offensichtlich. Schliesslich habe er offen zugegeben, dass er gar nicht Issac Bental sei. Den Verzicht auf eine bedingte Freiheitsstrafe begründete Bänziger damit, dass der Angeklagte seine Identität nicht bekannt gegeben hat. Damit könne auch keine Prognose über sein künftiges Verhalten gestellt werden. Von Einsicht und Reue könne keine Rede sein. «Auch heute wirkt er eher trotzig, vielleicht sogar etwas beleidigt.» Mit Bänzigers Ausführungen zeigte sich die hochkarätige Verteidigung des Agenten alles andere als einverstanden. Dass Bental die Abhöranlage eingebaut hat, ist zwar allseits unbestritten. Ralph Zloczower rief nach einem Exkurs über die Geschichte Israels aber dazu auf, die Aktion in dem geschichtlichen Rahmen «zu sehen und zu würdigen». Die Hälfte seines Plädoyers widmete Zloczower der Zielperson der Lauschattacke. Er zeigte auf, dass der schweizerisch-libanesische Doppelbürger als Leiter des bernischen Ahl-Al-Beit-Zentrums sehr wohl Kontakte zur pro-iranischen Hisbollah haben könnte. «Der Terrorismus der Hisbollah ist eine ernsthafte, lebensbedrohende Gefahr für Israel, seine Bevölkerung und auch für Juden in der ganzen Welt.» Für Bental und den Mossad sei die Planung und die Durchführung der Aktion in Bern lebensnotwendig gewesen.

Argumente zerpflückt

Spitzfindig zerpflückte Verteidiger Stefan Trechsel die Argumente der Bundesanwaltschaft. Verbotene Handlungen für einen fremden Staat lägen dann vor, «wenn jemand Handlungen vornimmt, die einer Behörde oder einem Beamten zukommen». Dies habe Bental nicht getan. «Die Vorstellung, Vertreter des Staats würden in amtlicher Funktion nachts in private Keller dringen, um eine Abhöranlage zu installieren, und täuschten dann erst noch ein erotisches Abenteuer vor, hat schon leicht satirische Züge.» Der Angeklagte habe nicht wie ein Behördemitglied, sondern - «er möge mir den Vergleich nicht übelnehmen» - wie ein kleiner Krimineller gehandelt. Man stelle sich vor, eine eifersüchtige Schweizerin hege den Verdacht, ihr Freund sei ihr untreu und zapfe ihm das Telefon an. «Käme eine Staatsanwaltschaft auf die Idee, hier Anklage wegen Amtsanmassung zu erheben?» Ebenso könne von keinem politischen Nachrichtendienst gesprochen werden. Wenn es sich überhaupt um einen Nachrichtendienst gehandelt habe, dann um keinen politischen. Es sei darum gegangen, terroristische Anschläge zu verhindern. Auch dass Issac Bental keine verfälschten Ausweise benutzt habe, lag für Trechsel auf der Hand. «Die Pässe waren echt.» Und Namensänderungen seien schliesslich nicht illegal. «Die Verteidigung verfolgt nicht das Ziel, das Geschehen an der Wabersackerstrase zu verharmlosen», erklärte Trechsel. «Wir und Herr Bental anerkennen, dass nicht völlig korrekt vorgegangen wurde.» Sehr wohl könnte man von «Versuch des Abhörens fremder Gespräche und Hausfriedensbruch» sprechen. Diese Punkte fehlten aber in der Strafanzeige. Trechsels Fazit: «Die Anklage ist verfehlt formuliert.» Die Fehlformulierung müsse unbedingt zu einem Freispruch führen. So oder so - bei der ganzen Aktion könne von einem Notstand ausgegangen werden, der die Tat rechtfertige. Trechsel: «Die Hisbollah ist der erklärte Feind des Staates Israel. In einer solchen Situation gelten andere Regeln als in unserem helvetischen Frieden.» Das Urteil wird heute verkündet.

Related files on this Website:

Mossad-Agent steht in der Schweiz vor Gericht
«Herr Mossad» auf der Anklagebank
Mossad index
Agent Namenlos vor Gericht
Der Anvisierte als Zeuge
Swiss Demand Imprisonment for Mossad Spy
The above news item is reproduced without editing other than typographical
 Register your name and address to go on the Mailing List to receive

David Irving's ACTION REPORT

© Focal Point 2000 [F] e-mail: Irving write to David Irving