FOCUS No. 17/2000 Drohbriefe
zur Motivation DIE Vereinigung "Gegen
Vergessen - Für Demokratie" hat im
Streit um die
Zwangsarbeiter-Entschädigung
zahlungsunwilligen Unternehmen gedroht.
In einem Brief an die Firmen, die noch
keinen Beitrag zur Entschädigung von
NS-Zwangsarbeitern geleistet haben,
schreibt der Geschäftsführer der
Vereinigung, Klaus Reiff: "Wir
beabsichtigen, diesen Appell unter Nennung
der Firmen, die weiterhin beiseite stehen,
demnächst als Anzeige in einer
überregionalen Tageszeitung zu
veröffentlichen." Bisher kommt die Stiftungsinitiative
der deutschen Wirtschaft zur
Zwangsarbeiter-Entschädigung ihrem
Ziel nur mühsam näher, die
pauschal zugesagten fünf Milliarden
Mark aufzubringen. Sie verzeichnet erst
Zusagen über knapp drei
Milliarden. Als "pure Erpressung" bewertet ein
Spitzenrepräsentant der Wirtschaft
das Schreiben. "Empfänger haben mir
gesagt: So nicht, jetzt erst recht nicht."
Die Vereinigung leitet der ehemalige
SPD-Vorsitzende Hans-Jochen
Vogel. Westdeutsche
Zeitung May 8, 2000 Entschädigung:
Säumige Firmen am Pranger Frankfurt/Main (AP). --
Deutsche Firmen, die nicht in den
Entschädigungsfonds für
ehemalige NS-Zwangsarbeiter zahlen, aber
einst von ihrem Leiden profitierten,
sollen weltweit an den Pranger: Der Sprecher der Stiftungsinitiative
der deutschen Wirtschaft, Wolfgang
Gibowski, drohte damit gestern ebenso
wie der Vizepräsident des Zentralrats
der Juden in Deutschland, Michel
Friedman. Gibowski dementierte zwar
Meldungen, wonach der
Entschädigungsfonds kurz vor dem Aus
steht, sprach aber von großen Sorgen
und kündigte an, dass einzelne
zahlungsunwillige Firmen öffentlich
genannt werden könnten. Der Leiter der Jewish Claims Conference
in Deutschland, Karl Brozik, dachte
sogar erstmals über
Zwangsmaßnahmen nach. Der Verhandlungsführer der
Bundesregierung, Otto Graf
Lambsdorff, äußerte sich
aber überzeugt, dass die Industrie
das Geld rechtzeitig einsammeln kann. Die
Industrie hat fünf Milliarden Mark
versprochen, bislang aber erst 2,85
Milliarden Mark beisammen. Bis zum Sommer
soll der Rest sicher sein. Welt
am Sonntag Berlin, November 22, 1999 Auch
Deutsche waren Zwangsarbeiter von Ralf Georg Reuth Berlin -- Die
DDR-Bürgerrechtlerin. Regisseurin und
Buchautorin Freya Klier hat sich im
Zuge der Diskussion um die
Entschädigung ausländischer
Zwangsarbeiter dafür ausgesprochen,
die deutschen Zwangsarbeiter nicht zu
vergessen. Freya Klier sagte
gegenüber WELT am
SONNTAG, es sei
bedauerlich, dass das Elend, das dieser
Personenkreis erlebt habe, kaum jemanden
interessiere. Frau Klier, die davor warnte, das an
Deutschen begangene Unrecht mit dem von
Deutschen begangenen Unrecht aufzurechnen,
verwies auf die von den Sowjets in die
Arbeitslager jenseits des Ural
verschleppten Frauen aus den ehemaligen
deutschen Ostgebieten. In einem Film und
einem Buch unter dem Titel "Verschleppt
ans Ende der Welt" hatte sie Schicksale
dieser Frauen dokumentiert. WELT am SONNTAG
sprach jetzt mit diesen Frauen: Gertrud
Böttcher aus dem
ostpreußischen Insterburg war auf
der Flucht mit ihren Eltern bei Mehrungen
in die Hände russischer Soldaten
geraten. Im Alter von 14 Jahren wurde sie
im März 1945 hinter den Ural, in das
Arbeitslager 18/01 bei Swerdlowsk,
verschleppt. Nach vier Jahren Zwangsarbeit
kehrte sie zurück. Mutter und Vater
starben im Gulag. Gertrud Böttcher sagt
über die Diskussion um die
Entschädigung der ausländischen
Zwangsarbeiter: "Es kränkt mich ganz
fürchtbar. Wir waren auch
Zwangsarbeiter und teilen das schwere
Schicksal mit diesen Menschen, aber von
uns redet niemand. Es geht nach so vielen
Jahrzehnten vor allem um die
Anerkennung." Ähnlich äußerte sich
Charlotte Kaufmann. Die in Elbing
Geborene wurde als 16-jähriges
Mädchen von sowjetischen Soldaten
geschändet, dann zusammen mit ihrer
Schwester in ein Arbeitslager nach
Karelien deportiert. Ihre Schwester starb
dort. Charlotte Kaufmann kehrte nach drei
Jahren und sieben Monaten zurück. Sie gönne den ausländischen
Zwangsarbeitern Entschädigungen und
möchte auch nichts aufgerechnet
wissen, sagte Frau Kaufmann. "Aber ich
fühle mich gedemütigt, wenn ich
für mein Leid nicht einmal den Mund
aufmachen darf." Das Schicksal der beiden Rentnerinnen
teilen mehr als zweihunderttausend Frauen
aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten.
Siebzig- bis Achtzigtausend kehrten nicht
mehr zurück. Das Gros der deutschen Zwangsarbeiter
stellten jedoch die mehr als elf Millionen
deutschen Kriegsgefangenen. Über die
ganze Welt waren sie verstreut. Sie
arbeiteten in den Lagern des Gulags, in
französischen Bergwerken, auf
amerikanischen Baumwoll-Plantagen und in
englischen Fabriken. Eine von der
Adenauer-Regierung einberufene
wissenschaftliche Kommission dokumentierte
das Schicksal dieser Männer. Als 1969
- nach 18-jähriger Arbeit - die
ersten beiden von 22 Bänden
veröffentlicht wurden, intervenierte
der damalige Außenminister Willy
Brandt. Er ließ verlauten, eine
weitere Veröffentlichung schade der
auf Versöhnung gerichteten Bonner
Außenpolitik. Dieter Pfeiffer, ein
pensionierter Schulleiter aus Berlin, war
Kriegsgefangener und Zwangsarbeiter.
Für ihn - so Pfeiffer - sei das Ganze
eine Frage der Gerechtigkeit. "Wir jungen
Kerle haben doch nicht Hitler
gewählt. Wir waren verblendet. Es
nagt an mir, dass man nicht anerkennt,
dass auch wir Opfer dieses Krieges
waren." Mit 16 Jahren hatte sich Pfeiffer 1943
freiwillig zu einer Panzer-Einheit
gemeldet. Bei Kriegsende geriet er in
sowjetische Gefangenschaft, wurde zu 25
Jahren Zwangsarbeit verurteilt. 1955
kehrte er heim. 1996 wurde er von der
Russischen Republik rehabilitiert. Rüdiger Overmans,
Historiker am Militärgeschichtlichen
Forschungsamt der Bundeswehr und
Lehrbeauftragter an der Universität
Freiburg, hat sich mit der
Kriegsgefangenen-Problematik auseinander
gesetzt. Er weist auf "den zentralen
Unterschied" zwischen zwangsarbeitenden
deportierten Zivilpersonen und
Kriegsgefangenen hin: "Die Arbeit von Kriegsgefangenen
entspricht dem Völkerrecht und ist
damit legal." Overmans weiter: "Unabhängig von
der juristischen Frage war auf der
politischen Ebene klar, die deutschen
Kriegsgefangenen als
Reparations-Zwangsarbeiter einzusetzen,
insbesondere in der Sowjetunion und in
Frankreich." Für den einzelnen Menschen sei es
freilich gleichgültig, ob er als
Ausländer in einer deutschen Fabrik,
oder als deutscher Kriegsgefangener in
einer französischen habe schuften
müssen, sagt Overmans und merkt an:
"Aber der Deutsche
muss sich fragen, ob es dazu gekommen
wäre, wenn Deutschland nicht den
Krieg begonnen hätte." Eine solcher Einwand stößt
bei den drei Rentnern allerdings auf
Unverständnis. Sie seien doch noch
Kinder gewesen, als Hitlers den Krieg
begonnen habe.
No. 9/2000 Obszöne
Forderungen Mit
unlauteren Mitteln versuchen einige
Anwälte, Mandate von ehemaligen
Zwangsarbeiten zu bekommen von Jürgen Hogrefe, Peter
Wensierski Im sonnigen Aschdod an
Israels Mittelmeerküste wollte die
Rentnerin Ana Klein, 76, eigentlich
nie mehr an die Deutschen denken. Im
Zweiten Weltkrieg hatte sie nach Stationen
im ungarischen Ghetto Nagyvärad und
im Vernichtungslager Auschwitz auch noch
acht Monate Zwangsarbeit bei VW leisten
müssen. Ende November 1999 jedoch fragte das
Landesarbeitsgericht in Hannover an, ob
sie den Anwälten Frank und Simona
Rep-penhagen aus Berlin jemals die
Vollmacht erteilt habe, in ihrem Namen
gegen die Volkswagen AG auf
Zwangsarbeiterentschädigung und
Schmerzensgeld zu klagen. Von den beiden deutschen
Rechtsanwälten hatte Ana Klein noch
nie gehört. "Es ist für mich
vollständig unverständlich, dass
Rechtsanwälte sich derartige Dinge
gestatten", schrieb die Rentnerin dem
Gericht am 5. Dezember zurück. In
dutzenden Fällen haben deutsche
Gerichte mittlerweile festgestellt, dass
sich Anwälte Schein-Mandate von
ehemaligen Zwangsarbeiten verschafft
haben, um an Honorare für
Entschädigungsklagen zu kommen. Mehr als 50 Jahre haben viele
Nazi-Opfer auf Entschädigung warten
müssen. Nun versuchen
geschäftstüchtige Rechtsberater,
an den zehn Milliarden Mark aus dem
Entschädigungsfonds von
Bundesregierung und Industrie kräftig
mitzuverdienen -auch mit unlauteren
Methoden. Für rund 2000 Mandanten aus Israel
etwa reichte das Berliner
Rechtsanwalts-Ehepaar Reppenhagen Klage
ein. Frank Reppenhagen, Mitte Februar zu
fünfeinhalb Jahren Haft wegen
Steuerhinterziehung verurteilt, gibt an,
als Honorar 15 Prozent der
Entschädigungssumme verlangt zu
haben. Bei durchschnittlich 10000 Mark pro
Zwangsarbeiter würden so drei
Millionen Mark Honorar fällig. In Israel wurden Nazi-Opfern
Honorarvereinbarungen vorgelegt, nach
denen dem Ehepaar Reppenhagen sogar 25
Prozent der Entschädigung als Honorar
zustanden. "Dem Auftraggeber ist bekannt,
dass das hier vereinbarte Honorar von den
gesetzlichen Bestimmungen der deutschen
Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung
abweicht", heißt es in einem solchen
Knebelvertrag. Das Geschäft boomt, seit Schweizer
Banken 1998 1, 25 Milliarden Dollar an die
Jewish Claims Conference und den World
Jewish Congress ausgezahlt haben. Auch
hier befürchten
Holocaust-Überlebende,
übervorteilt zu werden. Bisher kam
vom Milliardensegen bei den Opfern kaum
etwas an. Estelle Sapir, die die Klagen
gegen die Schweizer Banken mit in Gang
gebracht hatte, ist inzwischen
gestorben. Die Schweizer Milliarden haben unter
Anwälten Begehrlichkeit geweckt. Bei
den jüdischen Gemeinden von
Thessaloniki und Stockholm tauchten
Anwälte ebenso auf wie in Warschau
und Budapest. Kanzleien und von ihnen bezahlte
Historiker liefen diverse
Nazi-Opfer-Organisationen in Israel an und
kämmten deren Mitgliederlisten durch
- auf der Suche nach Mandaten. Frank Reppenhagen behauptet, seine
Mandanten seien ihm von einer "Invalids
Association of Nazi Persecution" in Tel
Aviv vermittelt worden. Doch manche der
angeblichen Mandanten kennen weder den
deutschen Rechtsanwalt noch die
Nazi-Opfer-Organisation in Tel Aviv. Den Holocaust-Überlebenden Berl
Dov Pollak zum Beispiel hatte das
Arbeitsgericht in Hannover ebenfalls wegen
einer dubiosen Reppenhagen-Vollmacht
angeschrieben. Er sagt, er habe weder den
Berliner Anwälten noch der Invalids
Association, die er überhaupt nicht
kenne, je einen Auftrag erteilt.
Reppenhagen rechtfertigt sich: "Die haben
ihre Mitgliederkartei durchgewühlt
und gesagt: Werd mal tätig für
uns, da gibt's Geld. Ich habe auf Treu und
Glauben gehandelt." Besonders forsch gehen amerikanische
Anwälte zu Werke. Nach US-Recht
können Rechtsanwälte 20 Prozent
oder mehr der Streitsumme kassieren. Zehn
Milliarden Mark will die deutsche
Zwangsarbeiter-Stiftung "Erinnerung,
Verantwortung und Zukunft"
ausschütten. Noch wird über die
Summe gestritten, die den Anwälten
zufließen soll, 50 Millionen bis 600
Millionen Mark sind in der Debatte. Und
noch ist nicht geklärt, ob die
Anwälte zusätzlich Honorare von
ihren Mandanten kassieren dürfen. Die Juristin Deborah Sturman erweckte
in dem Kölner Rechtsanwaltsbüro
Schef-fen Brüning Werner den
Eindruck, für die US-Kanzlei Milberg
Weiss Bershad Hynes & Lerach gleich
die ganze Mandantenliste übernehmen
zu wollen. Sie versuchte, die deutschen
Anwälte davon zu überzeugen, die
Sache ganz nach Amerika zu verlagern. Die
lehnten ab. Selbst prominente Anwälte arbeiten
mit merkwürdigen Methoden. Der
Münchner Anwalt Michael Witti etwa,
der zusammen mit seinem amerikanischen
Kollegen Ed Fagan zu den
lautstärksten Klageführern
gehört, legte ehemaligen
Zwangsarbeiten in Deutschland und Ungarn
Honorarverträge vor, in denen er 20
Prozent verlangt. "Wir haben doch auch
unheimlich dafür gearbeitet",
rechtfertigt sich Witti. Für "geradezu obszön"
hält der Münchner Historiker
Michael Wolffsohn derartige
Honorarforderungen. "Das Geld steht den
Opfern zu. Wer sich an ihnen bereichert,
vergeht sich." Junge
FreiheitMay 5, 2000 http://www.jungefreiheit.de/archiv00/190yy17.htm Moralische
Erpressung Auch
neugegründete Firmen sollen jetzt in
den Zwangsarbeiterfonds der deutschen
Wirtschaft einzahlen Claus Nordbruch Vor wenigen Tagen sind
in Deutschland auf die Schreibtische der
Geschäftsführer Hunderttausender
mittelständischer Betriebe Briefe der
jeweiligen Innung geflattert. Darin teilt
der Deutsche Industrie- und Handelstag
(DIHT) mit, daß die
Stiftungsinitiative der Deutschen
Wirtschaft mit dem vielversprechenden
Namen "Erinnerung, Verantwortung und
Zukunft" "einen Ausgleich für das an
den ehemaligen Zwangsarbeitern und
Verfolgten unter der
nationalsozialistischen Gewaltherrschaft
begangene Unrecht leisten"
wolle. Was der mit vermeintlich
politisch-moralischer Intention
abgefaßte Aufruf besonders delikat
macht, ist die ausdrückliche
Erwähnung, daß er sich an alle
deutsche Firmen und Betriebe richtet,
"unabhängig von der Geschichte des
jeweils eigenen Unternehmens,
unabhängig davon, ob sie
Zwangsarbeiter beschäftigt hatten".
Unzulässig verallgemeinernd wird
nicht unterschieden zwischen
Fremdarbeitern, die sich zudem meist
freiwillig zur Arbeit in Deutschland
gemeldet hatten, und solchen, die als
Sträflinge bzw. Häftlinge in den
jeweiligen Justizvollzugsanstalten
Arbeiten verrichteten. Ebenfalls bleibt in
dem Schreiben unberücksichtigt,
daß ausländischen
Arbeitskräfte in Deutschland nach
Tarif entlohnt wurden und, wie ihre
deutschen Kollegen auch, sozial-,
kranken-, unfall-, und invalidenversichert
waren. Welch ein Unterschied zu den
Verhältnissen, unter denen deutsche
Zwangsarbeiter nach dem Zweiten Weltkrieg
beispielsweise in Frankreich, der
Sowjetunion, Polen und in der
Tschechoslowakei unter unmenschlichen
Bedingungen zu schuften hatten! Das interessiert die
Stiftungsinitiative freilich nicht. Im
Gegenteil, gerade auch die jungen
Unternehmen, auch wenn sie nie
Zwangsarbeiter beschäftigt hatten,
seien angesprochen. Dies erstaunt
angesichts der katastrophalen
Ausmaße von Pleiten, Konkurse und
Vergleiche -- bundesweit immerhin
durchschnittlich rund 3.000 pro Monat.
Gerade junge Unternehmen, also solche, die
nicht älter als acht Jahre sind, sind
von dem unmittelbar bevorstehenden
wirtschaftlichen Zusammenbruch betroffen.
Es gehe um einen Akt der Solidarität!
Eine groteske Umwandlung der Formel
Gemeinnutz ginge vor Eigennutz. Kräftig
soll in die Tasche gegriffen werden,
Almosen würden keine erwartet
werden: In den "Spenden sollte sich der
Respekt vor dem erlittenen Unrecht der
Betroffenen ausdrücken".
Schließlich -- und da ist man
sich nicht zu schade, patriotisch zu
"argumentieren" --, gehe es "um die
Glaubwürdigkeit und das Ansehen
der deutschen Wirtschaft", oder wie die
Industrie- und Handelskammer ihre
Mitglieder ermahnt: Mit dem Erfolg der
Initiative sei "das Ansehen der
deutschen Wirtschaft im Ausland
verbunden". Der Präsident des Bundesverbandes
der Deutschen Industrie, Hans-Olaf
Henkel, hebt denn auch mahnend den
Zeigefinger und entblödet sich nicht
festzustellen: "Symbolische Beiträge
verbieten sich schon allein wegen des
hohen öffentlichen Interesses und der
Notwendigkeit, sich an einer Sonderaktion
zu beteiligen." Allerdings geht Henkel
aber doch nicht soweit, die angemessene
Höhe des von ihm erwarteten Beitrages
der freiwilligen Spende vorzuschreiben.
Schenkt man den Worten des
Gemeinschaftsausschusses der Deutschen
Gewerblichen Wirtschaft Glauben,
würde mit der Initiative gar das
Ansehen der deutschen Wirtschaft im
Ausland gestärkt werden! Naiv, wer da
dachte, die Reputation einer
Wirtschaftsmacht werde durch die
Qualität ihrer jeweiligen Produkte
und Dienstleistungen bestimmt. Eile ist angesagt. Zügig
müsse die "Unterstützung"
erfolgen, "denn die Zeit wird für
viele Betroffene knapp". Doch drängt
sich die Vermutung auf, daß es gar
nicht die "Betroffenen" sind, die nun
verspätet Ansprüche geltend
machen. Wie kontrolliert die
Bundesregierung eigentlich die seit
Jahrzehnten auf Monatsbasis
hunderttausendfach erfolgende Auszahlungen
vor allem in die USA, Israel,
Südamerika, Australien und
Südafrika? So unberechtigt ist diese Frage nicht.
Präsident Henkel meint, daß zum
Ende des 20. Jahrhunderts "noch einmal ein
Zeichen gesetzt werden solle. Offenbar
sind in der Vergangenheit, während
der gesamten Geschichte der Bundesrepublik
Deutschland nicht genügend derartiger
Zeichen gesetzt worden. Es wundert nicht,
daß jene Stimmen immer lauter
werden, die meinen, es gehe offensichtlich
nur darum, die Bundesrepublik Deutschland
zum internationalen Knecht zu machen, sich
die deutsche Arbeitsleistung zu lukrativen
Diensten zu erhalten. Es gelte offenbar
aus rein materialistischen Gründen,
eine ewige Kollektivschuld zu festigen:
Den Worten Henkels zufolge gehe es
tatsächlich "um die Anerkennung einer
moralischen Verantwortung, die die
deutsche Wirtschaft als ganze und das
deutsche Volk betrifft". Hält man sich vor Augen,
daß seit
Februar 1999
Wiedergutmachungsansprüche vererbbar
sind, wird vollends deutlich,
daß es längst nicht mehr um
Opfer oder deren Entschädigung geht.
Die Dämme sind gebrochen: Zur Kasse
wird zunehmend für Menschen gebeten,
die in ihrem Leben nicht einen Tag
Zwangsarbeit verrichtet haben. Es werden
in Zukunft nach 1945 geborene Menschen
sein, die es zu "entschädigen" gilt.
Die Zahlungen werden kein Ende
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