Zürich, Switzerland, 4. Juli 2000
http://www.nzz.ch/online/01_nzz_aktuell/schweiz/05_schweiz.htm Aus dem
Bundesgericht «Herr Mossad»
auf der Anklagebank Bundesstrafprozess
gegen geständigen namenlosen Agenten
fel. Lausanne, 3. Juli Vor
Bundesstrafgericht ist am Montag der
Prozess gegen einen Agenten des
israelischen Auslandgeheimdienstes Mossad
eröffnet worden, dem die
Bundesanwaltschaft unter anderem vorwirft,
er habe im Februar 1998 in Köniz bei
Bern versucht, das Telefon eines in der
Schweiz eingebürgerten Libanesen
anzuzapfen (vgl. NZZ vom 26. 6. 00). Da
der Angeklagte die ihm angelasteten Taten
nicht bestreitet, dürfte sich das
Verfahren relativ zügig abwickeln
lassen. Die wahre Identität des Agenten,
der echte Pässe auf die falschen
Namen Issac Bental und Jacob
Track auf sich getragen hatte, blieb
auch im Rahmen der Befragung zu seiner
Person ungeklärt. Die für ein
Gericht eher ungewohnte Situation
provozierte denn auch einen durchaus
sinnigen Versprecher des Präsidenten,
der den anonymen Angeklagten versehentlich
mit «Herrn Mossad» ansprach . .
. Zeugen zur
Bestätigung der Identität
Zunächst hatte sich das
Bundesgericht zwei Beamte der
Bundespolizei als Zeugen angehört,
die den Beschuldigten nach seiner
Verhaftung verhört und bis zu seiner
Entlassung gegen Kaution bewacht hatten.
Sie bestätigten dem Gericht
vorbehaltlos, dass dieser
«eindeutig» und «ohne
Zweifel» identisch mit dem Mann sei,
der jetzt für den Prozess aus Israel
in die Schweiz gekommen ist. Sein
Verteidiger ersuchte das Gericht um
Verständnis dafür, dass der
Angeklagte aus Angst vor Attentaten auf
sich oder Angehörige seinen wahren
Namen nicht nennen will. Er verstehe das
Befremden des Gerichts, meinte der Anwalt
und betonte, er selber kenne die
Identität seines Klienten auch nicht.
Schliesslich überreichte er dem
Gericht eine Erklärung des
israelischen Generalstaatsanwalts, welche
die Zusicherung enthält, der Agent
werde in Zukunft nicht mehr in der Schweiz
eingesetzt. Dieser Umstand wird für
die Frage von Bedeutung sein, ob eine
allfällige Freiheitsstrafe bedingt
ausgefällt werden kann. Auftrag zur
Terrorbekämpfung Im Verlauf der ausführlichen
Befragung, die mit Hilfe einer
Dolmetscherin in hebräischer Sprache
geführt wurde, erklärte der
Angeklagte, er habe sich
aus ideellen
Gründen und ohne jeden Druck
vom Mossad in Dienst nehmen lassen. Bei
der misslungenen Abhöraktion in
Köniz habe er einen Auftrag
ausgeführt, an dessen Planung er
nicht beteiligt gewesen sei. Den Inhaber
des abzuhörenden Telefonanschlusses
habe man ihm als Mitglied einer
terroristischen Organisation geschildert,
die in gewissem Sinne zum Hizbullah
gehöre. Wie zuvor schon in der
Strafuntersuchung gestand der Angeklagte
auch vor Bundesstrafgericht die unerlaubte
Auskundschaftung des fraglichen Hauses,
den gescheiterten Versuch, das Telefon
anzuzapfen, und die Verwendung von
Pässen mit falschen Namen ohne
weiteres. Dies dürfte zusammen mit
dem Umstand, dass im Einvernehmen zwischen
Anklage und Verteidigung sämtliche
Akten gewissermassen global ins Verfahren
eingebracht werden konnten, den Prozess
erheblich vereinfachen und
beschleunigen. Für den Dienstag ist ab 9 Uhr die
Befragung von Zeugen und
Sachverständigen vorgesehen. Und nach
einer Verhandlungspause am Mittwoch
dürften am Donnerstag die
Plädoyers von Bundesanwaltschaft und
Verteidigung folgen. Related files on
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