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 Posted Tuesday, July 4, 2000


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Neue Zürcher Zeitung,

Zürich, Switzerland, 4. Juli 2000


http://www.nzz.ch/online/01_nzz_aktuell/schweiz/05_schweiz.htm

 

Aus dem Bundesgericht

«Herr Mossad» auf der Anklagebank

Bundesstrafprozess gegen geständigen namenlosen Agenten

fel. Lausanne, 3. Juli

Bundesstrafgericht LausanneVor Bundesstrafgericht ist am Montag der Prozess gegen einen Agenten des israelischen Auslandgeheimdienstes Mossad eröffnet worden, dem die Bundesanwaltschaft unter anderem vorwirft, er habe im Februar 1998 in Köniz bei Bern versucht, das Telefon eines in der Schweiz eingebürgerten Libanesen anzuzapfen (vgl. NZZ vom 26. 6. 00). Da der Angeklagte die ihm angelasteten Taten nicht bestreitet, dürfte sich das Verfahren relativ zügig abwickeln lassen.

Die wahre Identität des Agenten, der echte Pässe auf die falschen Namen Issac Bental und Jacob Track auf sich getragen hatte, blieb auch im Rahmen der Befragung zu seiner Person ungeklärt. Die für ein Gericht eher ungewohnte Situation provozierte denn auch einen durchaus sinnigen Versprecher des Präsidenten, der den anonymen Angeklagten versehentlich mit «Herrn Mossad» ansprach . . .

Zeugen zur Bestätigung der Identität

Zunächst hatte sich das Bundesgericht zwei Beamte der Bundespolizei als Zeugen angehört, die den Beschuldigten nach seiner Verhaftung verhört und bis zu seiner Entlassung gegen Kaution bewacht hatten. Sie bestätigten dem Gericht vorbehaltlos, dass dieser «eindeutig» und «ohne Zweifel» identisch mit dem Mann sei, der jetzt für den Prozess aus Israel in die Schweiz gekommen ist. Sein Verteidiger ersuchte das Gericht um Verständnis dafür, dass der Angeklagte aus Angst vor Attentaten auf sich oder Angehörige seinen wahren Namen nicht nennen will. Er verstehe das Befremden des Gerichts, meinte der Anwalt und betonte, er selber kenne die Identität seines Klienten auch nicht. Schliesslich überreichte er dem Gericht eine Erklärung des israelischen Generalstaatsanwalts, welche die Zusicherung enthält, der Agent werde in Zukunft nicht mehr in der Schweiz eingesetzt. Dieser Umstand wird für die Frage von Bedeutung sein, ob eine allfällige Freiheitsstrafe bedingt ausgefällt werden kann.

Auftrag zur Terrorbekämpfung

Im Verlauf der ausführlichen Befragung, die mit Hilfe einer Dolmetscherin in hebräischer Sprache geführt wurde, erklärte der Angeklagte, er habe sich aus ideellen Gründen und ohne jeden Druck vom Mossad in Dienst nehmen lassen. Bei der misslungenen Abhöraktion in Köniz habe er einen Auftrag ausgeführt, an dessen Planung er nicht beteiligt gewesen sei. Den Inhaber des abzuhörenden Telefonanschlusses habe man ihm als Mitglied einer terroristischen Organisation geschildert, die in gewissem Sinne zum Hizbullah gehöre. Wie zuvor schon in der Strafuntersuchung gestand der Angeklagte auch vor Bundesstrafgericht die unerlaubte Auskundschaftung des fraglichen Hauses, den gescheiterten Versuch, das Telefon anzuzapfen, und die Verwendung von Pässen mit falschen Namen ohne weiteres. Dies dürfte zusammen mit dem Umstand, dass im Einvernehmen zwischen Anklage und Verteidigung sämtliche Akten gewissermassen global ins Verfahren eingebracht werden konnten, den Prozess erheblich vereinfachen und beschleunigen.

Für den Dienstag ist ab 9 Uhr die Befragung von Zeugen und Sachverständigen vorgesehen. Und nach einer Verhandlungspause am Mittwoch dürften am Donnerstag die Plädoyers von Bundesanwaltschaft und Verteidigung folgen.

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