The German Secret Service (BND) Refuses to Join in the Operations against David IrvingJune 11, 1997
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Nun zu dem von Ihnen
Vorgetragenen: Es ist erstaunlich, daß sich der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages mit den m.E. fragwürdigen Gutachten des berüchtigen Herrn David Irving befaßt. Der Bundesnachrichtendienst hat - entgegen Ihrer Vermutung -, keine Veranlassung - weder in der Vergangenheit noch gegenwärtig -, zu dem in Rede stehenden Gutachten Stellung zu beziehen. Vielmehr handelt es
sich bei der Person des Herrn Irving, bei dem von Ihnen
hinterfragten Sachverhalt, sowie dem gesamten Themenkomplex
um eine Angelegenheit, deren Erforschung oder Wertung nicht
im Aufgabenbereich des BND liegt. Der
Bundesnachrichtendienst verfügt - weder in der
Vergangenheit, noch gegenwärtig - über
Erkenntnisse, die er zur Erfüllung seiner
Dienstpflichten haben könnte bzw. Haben sollte. Aus diesen
grundsätzlichen Erwägungen heraus bitte ich um
Verständnis, wenn diesseits die Frage des
Rechtsausschusses nach Echtheit des vermeintlichen
Gutachtens weder bestätigt noch dementiert wird. Meine
persönliche Einschätzung aber ist die, daß
jene Erkenntnisse, die der BND in Ausland gewonnen haben
könnte, im Falle ihrer Bekanntmachung nicht
zwangsläufig den Interessen der gegenwärtigen
Bundesregierung dienlich, wenn nicht sogar diesen
abträglich sein könnten. Ich bitte um
Verständnis, wenn ich diesen Vorgang hiermit als
abgeschlossen betrachte. durch: Dr. Pfennerling - V.i.A.- |
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