Documents on David Irving's Relations with the German Federal Archives Bundesarchiv and BundesarchivMilitärarchiv |
London, den 18. Januar 1994 Sehr geehrter Herr Dr. Büttner, bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 20. Oktober 1993 erlaube ich mir, Ihnen den Sachverhalt aus meiner Sicht darzulegen. Ich war lange Zeit auf einer Vortragsreise in den Vereinigten Staaten, wodurch sich die Beantwortung verzögert hat. Ich hatte nie die Absicht, dem Ansehen der Bundesrepublik Schaden zuzufügen -- und werde auch in Zukunft ein Freund der Deutschen bleiben. Es wurden auch bereits Mittel ergriffen, um die gegen mich ausgesprochenen Einreisebestimmungen auf dem Rechtsweg wieder aufheben zu lassen. Sie stellen fest: Eine Rückgabe der von Ihnen in früheren Jahren übergebenen Unterlagen ist nicht möglich. Sie sind von Ihnen dem Bundesarchiv übereignet worden und stehen damit im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland." Ich bin ganz anderer Ansicht. In keinem einzigen Falle entstand ein Schenkungsvertrag, oder wurde ein Betrag für diese Bestände bezahlt. Von einer Gegenseitigkeit kann nicht mehr die Rede sein, das ist auch klar. Die durch nichts provozierte und begründete Untersagung der Benutzung der Archivalien des Bundesarchivs, mitunter der Benutzung meiner eigenen Sammlung Irving, halte ich für einen groben Vertrauensbruch. Es ist mir nicht erklärlich, weshalb das Bundesarchiv immer noch bestrebt ist, wichtige Teile meiner Aktensammlungen zurückzubehalten. Es ist klar, daß spätestens seitdem die Stadt München gegen mich einen pauschalen Aufenthaltsverbot für die ganze Bundesrepublik verhängt hat, ich an meine eigenen Aktensammlungen nicht mehr herankommen kann, solange diese sich noch auf deutschem Boden beÞnden. Außerdem scheint das Bundesarchiv selbst kein Wert auf diese Archivalien zu legen, denn woher sonst stammt die Auskunft, die von Beamten (u.a. vom Kanzleibeamten Kowalski des Bundesministerium des Innerns) an interessierte Dritten -- so am 13. Oktober des letzten Jahres -- erteilt wird: "Der von Ihnen angesprochene Bestand [d.h. die Sammlung Irving beim Bundesarchiv] besitzt weder von der Qualitat noch vom Umfang her die von Ihnen vermutete Bedeutung. Es handelt sich im wesentlichen um Manuskripte zu Buchveröffentlichungen Irvings bzw.um Kopien, deren Ausgangsmaterialien im Bundesarchiv selbst [!] oder an anderen Stellen zugänglich sind." Ich bitte also nochmals nachdrücklichst um die Bestätigung, daß die an mich zurückzuerstattenden Archivalien (mehr als eine halbe Tonne) insbesondere die nachfolgend genannten Archivalien beinhalten werden, die ich "dem Bundesarchiv zunächst überlassen" habe (so steht es nämlich im zitierten Schreiben des Bundesministeriums des Innern): Originalnachlaß Adolf Eichmann, ca 500 Blatt. Sobald Sie bestätigt haben, daß Sie nicht nur die von mir im Mai 1992 überlassenen 145 Bände zurückgeben sondern auch diese "unbedeutenden" Unterlagen der Sammlung Irving ebenfalls aus den beim Bundesarchiv lagernden Beständen herausgelöst und an mich zurückschicken werden, können wir über die Modalitäten der Rückgabe verhandeln. Sollten weitere Dokumentenbestände mir entfallen sein -- denn ich habe nicht Buch geführt über die 25 Jahre, in denen ich die Sammlung Irving beim BA aufbaute -- werde ich selbstverständlich diese auch zurückfordern. Denn ich habe nicht mehr die Absicht, mich von Angestellten des Bundesarchivs oder Beamten der Bundesministerien in Bonn hinterrücks diffamieren zu lassen. Ich habe nunmehr als Rechtsanwalt in dieser Angelegenheit den RA Dr K A Schütz
beauftragt, der von mir Vollmacht hat, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Mit vorzüglicher Hochachtung, Ihr David Irving
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[Antwort ist nicht erfolgt] |