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Heinrich Kinna

Zamosc, den 16.12.42

SS-Untersturmführer

Bericht

zu dem Transport von 644 Polen nach dem Arbeitslager Auschwitz am lo.12.42.

Der Transport wurde am 1o.12.d.Js. 16.oo Uhr in Zamosc auf den Weg gegeben. Die Ankunft erfolgte am 12.12. in Auschwitz nach 23.oo Uhr.

Von den 644 Polen entfernten sich insgesamt 14 Personen.

3 Personen, und zwar:

B i a l y Karoline geb. Batzdorf, geb. 14.1.oo
" Sohn Czeslaw " 17.2.26
S e d z i m i r s k a Michalina " 19.2.22

ergriffen auf offener Strecke während einer Fahrtunterbrechung vor dem Verschiebebahnhof in Krakau mit Hilfe polnischer Bahnbeamten, die die verschlossene Wagentür öffneten, die Flucht. Die Flucht selbst wurde durch die herrschende Dunkelheit begünstigt und erfolgte zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kontrollposten sich am anderen Ende des Zuges befand. Die sofort eingeleitete Suchaktion blieb erfolglos. Die restlich fehlenden 11 Personen müssen, sofern die bei der Verladung in Zamosc erfolgte Zählung stimmt, aus dem fahrenden Zug und zwar aus den oberen Lücken der Güterwagen gesprungen sein. Es wird deswegen vorgeschlagen, künftig die nicht mit Türen versehene Oberlucken durch Stacheldraht zu sichern. Die Übernahme in Auschwitz erfolgte am 13.12.42 eine namentliche Verlesung fand nicht statt.

Die Überfuhrung des Transportes verlief abgesehen von der eigenmächtigen Entfernung der 14 Personen und ohne Inbetrachtziehung der Verspätung, planmäßig.

Auftragsgemäß wurde mit dem Vertreter des Lagerkommandanten, SS-Hauptsturmführer Haumeier, über die Wünsche der Lagerführung und die Möglichkeit von den in den Transporten erscheinenden II-er Fällen gesprochen.

II-er Fälle betreffend wurde darauf hingewiesen, daß nach Anweisung vom Reichssicherheitshauptamt, die in Zamosc eingelieferten Polen familienweise einer Gesamtwertung unterworfen und dem entsprechend in die zuständigen Gruppen aufgeteilt werden. Durch die vorstehend angeführte Anweisung des RSHA ergibt sich möglicherweise die Tatsache, daß rassisch gut aussehende Menschen grundsätzlich aber nicht fahrlässigerweise nicht mit der Wertungsgruppe II bedacht werden. In solchen Fällen müßten die als II-er Fälle zu bewertenden Menschen nochmals überprüft und unter Inbetrachtziehung ihrer arbeitsmäßigen Leistung den zuständigen 31-Dienststellen zur Kenntnis gebracht werden.

Arbeitseinsatzfähigkeit bezügl. erklärte SS--Hauptsturmführer Haumeier, daß nur arbeitsfähige Polen angeliefert werden sollen um somit möglichst jede unnütze Belastung des Lagers sowie des Zubringerverkehrs zu vermeiden. Beschränkte, Idioten, Krüppel und kranke Menschen müssen in kürzester Zeit durch Liquidation zur Entlastung des Lagers aus demselben entfernt werden. Diese Maßnahme findet aber insofern eine Erschwerung, da nach Anweisung des RSHA entgegen der bei den Juden angewendeten Maßnahme, Polen eines natürlichen Todes sterben müssen. Es wird dieserhalb von der Lagerführung gewünscht, von der Zuweisung Nichteinsatzfähiger Abstand zu nehmen.

Das Gepäck der nach Auschwitz überstellten Polen, soll auf ein Minimum beschränkt sein, d.h. den nach dortselbst verbrachten Polen ist nur das Nötigste des für die Reise benötigte Handgepäcks mitzugeben. Alle weiteren Gepäckstücke, wie Betten, Kleider, Wäsche, dürfen wegen Seuchengefahr nicht in des Lager eingeführt werden und können außerdem laut Lagerbestimmung daselbst auch keine Verwendung finden, da die Ausstattung der Baracken eine gleichmäßige ist. Es wird aus diesem Grund vorgeschlagen, alle weiteren Habseligkeiten mit der Begründung einer späteren Nachsendung in Zamosc zurückzuhalten und zur anderweitigen Verwendung zuständigen Dienststellen zur Verfügung zu stellen. Voranmeldung der Transporte betreffend, bittet die dortige Lagerverwaltung bei Durchgabe durch FS Männer und Frauen getrennt aufzuführen.

Kinna

SS-Untersturmsführer

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