Heinrich Kinna Zamosc, den 16.12.42 SS-Untersturmführer Berichtzu dem Transport von 644 Polen nach dem
Arbeitslager Auschwitz am lo.12.42. Der Transport wurde am 1o.12.d.Js. 16.oo Uhr in
Zamosc auf den Weg gegeben. Die Ankunft erfolgte am
12.12. in Auschwitz nach 23.oo Uhr. Von den 644 Polen entfernten sich insgesamt 14
Personen. 3 Personen, und zwar: - B i a l y Karoline geb. Batzdorf, geb.
14.1.oo
- " Sohn Czeslaw " 17.2.26
- S e d z i m i r s k a Michalina "
19.2.22
ergriffen auf offener Strecke während einer
Fahrtunterbrechung vor dem Verschiebebahnhof in
Krakau mit Hilfe polnischer Bahnbeamten, die die
verschlossene Wagentür öffneten, die
Flucht. Die Flucht selbst wurde durch die
herrschende Dunkelheit begünstigt und erfolgte
zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kontrollposten sich am
anderen Ende des Zuges befand. Die sofort
eingeleitete Suchaktion blieb erfolglos. Die
restlich fehlenden 11 Personen müssen, sofern
die bei der Verladung in Zamosc erfolgte
Zählung stimmt, aus dem fahrenden Zug und zwar
aus den oberen Lücken der Güterwagen
gesprungen sein. Es wird deswegen vorgeschlagen,
künftig die nicht mit Türen versehene
Oberlucken durch Stacheldraht zu sichern. Die
Übernahme in Auschwitz erfolgte am 13.12.42
eine namentliche Verlesung fand nicht statt. Die Überfuhrung des Transportes verlief
abgesehen von der eigenmächtigen Entfernung
der 14 Personen und ohne Inbetrachtziehung der
Verspätung, planmäßig. Auftragsgemäß wurde mit dem Vertreter
des Lagerkommandanten, SS-Hauptsturmführer
Haumeier, über die Wünsche der
Lagerführung und die Möglichkeit von den
in den Transporten erscheinenden II-er Fällen
gesprochen. II-er Fälle betreffend wurde darauf
hingewiesen, daß nach Anweisung vom
Reichssicherheitshauptamt, die in Zamosc
eingelieferten Polen familienweise einer
Gesamtwertung unterworfen und dem entsprechend in
die zuständigen Gruppen aufgeteilt werden.
Durch die vorstehend angeführte Anweisung des
RSHA ergibt sich möglicherweise die Tatsache,
daß rassisch gut aussehende Menschen
grundsätzlich aber nicht
fahrlässigerweise nicht mit der Wertungsgruppe
II bedacht werden. In solchen Fällen
müßten die als II-er Fälle zu
bewertenden Menschen nochmals überprüft
und unter Inbetrachtziehung ihrer
arbeitsmäßigen Leistung den
zuständigen 31-Dienststellen zur Kenntnis
gebracht werden. Arbeitseinsatzfähigkeit bezügl.
erklärte SS--Hauptsturmführer Haumeier,
daß nur arbeitsfähige Polen angeliefert
werden sollen um somit möglichst jede
unnütze Belastung des Lagers sowie des
Zubringerverkehrs zu vermeiden. Beschränkte,
Idioten, Krüppel und kranke Menschen
müssen in kürzester Zeit durch
Liquidation zur Entlastung des Lagers aus demselben
entfernt werden. Diese Maßnahme findet aber
insofern eine Erschwerung, da nach Anweisung des
RSHA entgegen der bei den Juden angewendeten
Maßnahme, Polen eines natürlichen Todes
sterben müssen. Es wird dieserhalb von der
Lagerführung gewünscht, von der Zuweisung
Nichteinsatzfähiger Abstand zu nehmen. Das Gepäck der nach Auschwitz
überstellten Polen, soll auf ein Minimum
beschränkt sein, d.h. den nach dortselbst
verbrachten Polen ist nur das Nötigste des
für die Reise benötigte Handgepäcks
mitzugeben. Alle weiteren Gepäckstücke,
wie Betten, Kleider, Wäsche, dürfen wegen
Seuchengefahr nicht in des Lager eingeführt
werden und können außerdem laut
Lagerbestimmung daselbst auch keine Verwendung
finden, da die Ausstattung der Baracken eine
gleichmäßige ist. Es wird aus diesem
Grund vorgeschlagen, alle weiteren Habseligkeiten
mit der Begründung einer späteren
Nachsendung in Zamosc zurückzuhalten und zur
anderweitigen Verwendung zuständigen
Dienststellen zur Verfügung zu stellen.
Voranmeldung der Transporte betreffend, bittet die
dortige Lagerverwaltung bei Durchgabe durch FS
Männer und Frauen getrennt
aufzuführen. Kinna SS-Untersturmsführer |